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Rokko Granata
Usernummer # 12972
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verfasst
Hi, ich habe mal eine Frage zu den sogenannten Niedriglohnjobs (also den bei denen man zw. 400 und 800 Euro verdient). Als Student darf ich diese ja unter 20 Stunden pro Woche ausüben, werde aber sozialversicherungspflichtig und muss zu 50 Prozent (Arbeitnehmeranteil) in die Rentenversicherung einzahlen. Meine Frage ist jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt diese 50 Prozent Arbeitnehmeranteil von Vater Staat zurück zu holen, indem man z.B. eine Steuererklärung macht.
Kann mir da einer helfen?
Peace,
Rokko
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TranceRider
Usernummer # 1924
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verfasst
Die gibts mit ganz viel Glück und viel Optimismus erst zum Renteneintritt zurück
Ansonsten betrifft die Steuerklärung immer nur die Einkommensteuer - Sozialversicherungsbeträge können nicht selber gemindert werden, sondern wirken nur steuermindernd.
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ds
Usernummer # 6415
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verfasst
yup, erst wenn man steuern zahlt, kann man auch steuern zurück bekommen. also ran an die schüppe und stunden gekloppt.
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