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Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
:
Leider ist mir heute dieses blöde ding passiert und ich hab gedacht, ich wäre ganz schlau und tausche an so nem kack paysi spiel das etikett und spare 30 euro. natürlich an der kasse aufgefallen, werd ne anzeige kriegen und 50 euro durfte ich auch schon blechen! bin vorher noch nie strafrechtlich aufgefallen! vielleicht könnt ihr mir eure erfahrungen darstellen, die mir dabei weiter helfen, was jetzt so auf mich zukommen wird ! schöne grüsse ein ganz schön fertiger Hussi!!!
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
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wie alt bist du denn?
in der regel wird das verfahren wegen gerinfügigkeit eingestellt und Hausverbot haste evtl. in dem Laden.
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
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Ich bin 25, klar Hausverbot hab ich schon, aber das ist mein geringstes Problem! würde lieber wissen, ob dies an den arbeitgeber weiter geleitet wird und ob ich persnlich bei der polizei vorbei muss, da dies ziemlich peinlich für mich wäre, da ich sehr viele leute dort kenne und es bestimmt schnell die runde machen würde! weiss auch nicht, was da heute in mich gefahren ist???
Geschrieben von: Pelè (Usernummer # 10967) an
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Die frage ist doch eher ob du dabei erwischt worden bist dass du das Etikett umgeklebt hast?
Also ich hätte mich da mal eher dumm gestellt?!
An Deinen Arbeitgeber wird sicher nichts weitergeleitet bei so einem "kleinen" Delikt, ausser du bist im öffentlichen Dienst..
Geschrieben von: gescom (Usernummer # 2169) an
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im normalfall wid das ganze an irgndeinen anwalt weitergeleitet, da darfst du antraben und dann schreiben, dass du das nie wieder machst und fertig
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Ich denke, das wird alles schriftlich geregelt, du erhälst eine Anzeige, kannst dich dazu äussern, Wochen/Monate später geht das an die Staatsanwaltschaft und dir wird das Urteil oder die Einstellung des Verfahrens zugestellt. Bei der Masse solcher Delikte wäre es kaum durchführbar, dass jeder 'Täter' persönlich bei der örtlichen Polizeidienststelle vorstellig werden würde. Wozu auch ..? Peinlich ist es auf jeden Fall - sorry, ist meine persönlich Meinung - Etiketten umzukleben, denn ich stand bereits das zweite mal wie ein **** an der Kasse beim Saturn Hansa und hätte MEHR bezahlt, weil ein Hirni Etiketten umklebte und die Ware und die Etikette nicht übereinstimmten. *grummel*
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: gescom:
im normalfall wid das ganze an irgndeinen anwalt weitergeleitet, da darfst du antraben und dann schreiben, dass du das nie wieder machst und fertig
von alleine geht nichts zu einem Anwalt...den muss er sich schon selber nehmen..aber nicht wegen so einer Kleinigkeit.
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
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ich stand ja an der kasse hatte schon die ec karte in der hand und wollte 2dvds und das besagte spiel kaufen. da ist es der verkäuferin beim einscannen aufgefallen! darauf hin rief sie den detektiv und er sagte ich solle mit ins büro kommen. dann hat er sich das video angesehen und gesagt ich wäre eindeutig daruf zusehen, wie ich es umklebte! wollte das band sehen doch sie haben gesagt, dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
Geschrieben von: schraube (Usernummer # 680) an
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ma ganz blöd gefragt... warum haste das eigentlich zugegeben?oder wurden dir kameraaufnahmen vorgeführt?
sonnst könnte man ja auch einfach sagen "was weiss ich wer das vertauscht hat,hatte mich schon gewundert warum das so günstig ist"
somit wären die erstmal in der beweispflicht.
Geschrieben von: Pelè (Usernummer # 10967) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hussi:
ich stand ja an der kasse hatte schon die ec karte in der hand und wollte 2dvds und das besagte spiel kaufen. da ist es der verkäuferin beim einscannen aufgefallen! darauf hin rief sie den detektiv und er sagte ich solle mit ins büro kommen. dann hat er sich das video angesehen und gesagt ich wäre eindeutig daruf zusehen, wie ich es umklebte! wollte das band sehen doch sie haben gesagt, dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
da glaub ich haste Dich ganz schön einlullen lassen.
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
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kann mir nicht vorstellen und das soll jetzt nicht heissen, dass ich diese kacke nicht bereue, dass die mich so schnell auf dem video gesehen haben! bin danach bestimmt noch ne halbe stund durch den laden gerannt und hab mich umgeguckt! hab das etikett ja auch nicht direkt vor der playsi abteilung umgeklebt sondern "ganz unauffällig" an verschiedenen orten und zeiten! kann mir nicht vorstellen, dass der detektiv dieses alles innerhalb von ein paar minuten zusammen geschnitten hat!?
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
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mir wurde gesagt, dass wenn es vor gericht kommen würde, die videobänder als beweis vorgelegt werden würden...
Geschrieben von: schraube (Usernummer # 680) an
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wie ist denn sowas rechtlich?dürfen die kameras nur zur überwachung eingesetzt werden oder werde ich tatsächlich aufgezeichnet wenn ich so ein geschäft betrette?
Geschrieben von: eLeKTriZitY (Usernummer # 16229) an
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In der Regel werden Bänder nach 24h gelöscht. Ausser falls etwas vorgefallen ist, dann kann derjenige sich schön was zusammenschneiden.
Sorry muss dazu einfach sagen, dass man sehr naiv sein muss. Überlegmal was so eine Zoomkamera heutzutage leistet. Es dürfte ein leichtes sein Dich darauf zu identifizieren.
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
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danke danke! in den hintern hab ich mir heute schon zugenüge gebissen!!!!!!!!!!!! möchte einfach nur wissen, was an kosten und sonstigen negativen sachen auf mich zukommt
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
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Ne du wirst aufgezeichnet, dass heißt sobald du auffällig wirst, wirst du verfolgt und dann per Detektiv beobachtet. Sobald du das Geschäft verlassen hast, kannst du erst dem Diebstahl überführt werden.
Die ganze Zeit wirst du gefilmt und es wird auch immer aufgezeichnet. Denn falls ein Überfall passiert, muss dass wie in einer Bank ja immer aufgezeichnet sein, um die Aufnahmen später auszuwerten.
Es ist ja bei allen Überwachungskameras so, dass sofort aufgezeichnet wird, wäre ja sonst sinnlos.
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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versuchs mal hier www.123recht.net
dort wird dir im forum mit bestem wissen geholfen.
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
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ja vielen dank bjoernb, bin auch schon auf die seite gestossen! nur mein gewissen, kann dort auch niemand beruigen...
Geschrieben von: millhouse (Usernummer # 6673) an
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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hussi:
mir wurde gesagt, dass wenn es vor gericht kommen würde, die videobänder als beweis vorgelegt werden würden...
éin anwalt dürfte die bänder schon vorher sehen(akteneinsicht).
glaub allerdings nicht das es zu einen verhandlung kommt.allerdings ist das umkleben von preisschildern nicht nur diebstahl..wenn ich mich nicht täusche gibt es da noch was oben drauf.
Geschrieben von: MR.BRÖMME (Usernummer # 5341) an
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...ich frag mich gerade nur, wie man auf die idee kommt umzukleben...ich mein, wir sind ja nich mehr im zeitalter, wo 0815 etiketten mit nem preis auf der ware kleben, sondern alles feinsäuberlich über code erfasst und hinterlegt ist...sowas fällt doch nunmal auf einfach ...gerade einem geübten kassierer, der sich auskennt ..code zeigt best of tkkg an, aber best of gina wild liegt aufm fliessband ..mal abgesehn davon, das ich sowas fürn arsch finde...hatten selber mal mehrer märkte und weiss daher, was da so abgeht..
hoffe du lernst draus
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hussi:
dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
Hoert sich eher so an, als waere die Sache mit den 50 Euros erledigt. Nimm es als Lehrgeld, und spende Morgen nochmal 50 Euros dem Tierheim :-)
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: DrCoca:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hussi:
dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
Hoert sich eher so an, als waere die Sache mit den 50 Euros erledigt. Nimm es als Lehrgeld, und spende Morgen nochmal 50 Euros dem Tierheim :-)
50 - 100 EUR darf jeder erwischter ladendieb zahlen
Steht überall ganz gross drann.
Anzeige gibts trotzdem
und wenn du den Artikel danach nicht gekauft hast, kommt Sachbeschädigung auch noch dazu
Geschrieben von: Rainer Zufall (Usernummer # 12160) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Hussi:
ja vielen dank bjoernb, bin auch schon auf die seite gestossen! nur mein gewissen, kann dort auch niemand beruigen...
hey, so schlimm ists auch nicht. echt nicht. in ein paar tagen kannst du hoffentlich drüber lachen. ist doch ne erfahrung.
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
zwei Dinge:
1. Das Videoband mit DEINEM Bild sollte man dir aber eigentlich schon direkt zeigen. So läuft es bei Verkehrssündern auch, die verfolgt und aufgenommen wurden.
2. Mit welcher Begründung darf man eigentlich die 50 € nehmen? Auch wenn es am Eingang steht. Wenn ich als Privatperson Opfer eines Taschendiebstahls werde und den Täter greife, kann ich ja auch nicht einfach mal pauschal eine "Gebühr" dafür nehmen?!
Im übrigen ist diese Gebühr laut Anzeigen in den Kaufhäusern immer unabhängig von einer Strafanzeige und den Konsequenzen daraus.
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
ich denke mal das du mit betretem des Kaufhauses das hausrecht und somit die gebühr des kaufhauses annimmst.
Geschrieben von: Shinji (Usernummer # 7263) an
:
Etikett umkleben = vollendete Urkundenfälschung (§ 267 StGB), in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug (§§ 263, 22, 23 StGB), weil Kassierer Objekt herausgeben sollte und nicht gegen den Willen des Berechtigten weggenommen werden sollte (dann Diebstahl § 242 StGB)... Wegen Geringfügigkeit gilt über § 263 Abs. 4 der § 248a. Sollte das "Opfer" keinen Strafantrag stellen, schauts gut aus, "es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält." (§ 248a)
Könnte also gar nicht erst verfolgt werden, da kein Strafantrag gestellt wird, oder aber gem. § 153 StPO wird von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen, vielleicht wird das Verfahren auch gegen Erfüllung von Auflagen und Weisungen eingestellt § 153a StPO, schlimmstenfalls bekommste nen Strafbefehl gem. §§ 407 ff StPO (dann biste aber auch verurteilt und bekommst nen Eintrag in die Akte) Sollte der Strafbefehl unter 90 Tagessätzen a x Euro bleiben (berechnet sich nach Einkommen), gibts keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Bleibste dann ein paar Jahre "sauber", wird die Tat irgendwann aus der Akte gelöscht (weitere Infos im BundesZentralRegisterGesetz)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Cheers
T.
Geschrieben von: WenigAhnung (Usernummer # 10632) an
:
aber mal ganz ehrlich, für Etikettenumkleben bekommst du bestimmt keine 90 Tagessätze und darum auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.
du wirst dich entweder schriftlich äußern müssen oder du musst eine fünf-Minuten-Aussage auf dem Revier machen. Ich würde mal von der ersten Option ausgehen. Im zweiten Fall würde ich mir tatsächlich überlegen, ob nicht ein paar hundert Euro für nen Anwalt gut angelegt wären. Als Rechtslaie kann man bei der Polizei nur verlieren. Zudem würde dir ein Anwalt sowieso jeglichen Trouble vom Halse halten und irgendeinen Strafbefehl mit dem Staatanwalt aushandeln. Dann wäre allerdings eine Geldstrafe fällig, aber das ausgegebene Geld könntest du natürlich durch noch fleissigeres Etikettenumkleben wieder reinholen
Geschrieben von: gescom (Usernummer # 2169) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: LexyLex:
von alleine geht nichts zu einem Anwalt...den muss er sich schon selber nehmen..aber nicht wegen so einer Kleinigkeit.
bei mir ging es damals zum anwalt und ich durfte antanzen. hat 2 minuten gdauert und das war's. ok, ist 15 jahre her
Geschrieben von: CalaLonga (Usernummer # 5906) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: gescom:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: LexyLex:
von alleine geht nichts zu einem Anwalt...den muss er sich schon selber nehmen..aber nicht wegen so einer Kleinigkeit.
bei mir ging es damals zum anwalt und ich durfte antanzen. hat 2 minuten gdauert und das war's. ok, ist 15 jahre her
Wie alt warst du denn ?
Von selbst geht nichts zum Anwalt, da hat Lexy schon recht, zum Staatsanwalt kanns dann schon gehen, vielleicht warst du ja auch bei der Jugendgerichtshilfe.
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
ja...jugendgerichtshilfe wird in der regel verständigt. Die laden Dich auf ein Gespräch ein und versuchen sich ein Bild über deine Soziale Situation zu machen. das dauert aber auch länger als 2 minuten
Geschrieben von: gescom (Usernummer # 2169) an
:
es war bei mir garantiert nicht die jugendgerichtshilfe der laden hat anzeige erstattet und wochen spaeter hatte ich von einer anwaltskanzli post im kasten, dass ih dort antanzen soll. da bin ich dann hin und und wurde nur gefragt, ob ich mir meines fehlers bewusst bin und ob ich es wieder tun wuerde. dazu sollte ich dann eine kurze schriftliche stellungnahme machen und das war es auch schon. hat vielleicht 5 minuten gedauert.
wie alt ich da war ... gute frage. weiss nicht mehr genau wann es war aber ich juesste zwischen 17 und 19 gewesen sein
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
Nunja, man muss sich halt schlauer anstellen:
Generell keine etiketten von Einzelteilen um-etikettieren. Am besten funzt das wenn man den karton mit 10 st was auch immer mit dem preis-etikett für ein teil umklebt. dann noch ne dumme kassenhupe, und du hast gut geld gespart *g*
Hier kann man eindeutig auf den falsch etikettiervorgang durch einen mitarbeiter verweisen der anstatt den 10st preis aus versehen den preis für 1 st. auf den karton gemacht hat.
Ausserdem hätte ich mich in deinem fall einfach strunzdoof gestellt und mich nicht einschüchtern lassen - etikett lag am boden, war am abfallen, jemand anderes hat umgeklebt oder ähnliches...
kein beinbruch, sowas fällt unter bagatell delikte
Geschrieben von: Thomas Broda (Usernummer # 72) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: millhouse:
allerdings ist das umkleben von preisschildern nicht nur diebstahl
Kein Diebstahl, da keine Wegnahme der Sache, stattdessen ein lupenreiner Betrug (Täuschung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Vermögensschaden).
In diesem Falle ein versuchter Betrug, der gleichwohl strafbar ist.
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Thomas Broda:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: millhouse:
allerdings ist das umkleben von preisschildern nicht nur diebstahl
Kein Diebstahl, sondern ein lupenreiner Betrug (Täuschung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Vermögensschaden).
In diesem Falle ein versuchter Betrug, der gleichwohl strafbar ist.
hier wird von der Mehrzahl gesprochen !
Aussdem ist das Auslegungssache...
Geschrieben von: Thomas Broda (Usernummer # 72) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
hier wird von der Mehrzahl gesprochen !
Mehrzahl?! Mehrzahl von was?
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
Aussdem ist das Auslegungssache...
Nein, das ist herrschende Meinung und Stoff der Vorlesung "Besonderes Strafrecht", etwa 3. Semester.
Geschrieben von: vanilla ice (Usernummer # 13562) an
:
Kann ich bestätigen.
Hausfriedensbruch wurde noch nicht erwähnt http://de.wikipedia.org/wiki/Ladendiebstahl
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
des weiteren gilt das absichtliche beschädigen der Packung auch als Sachbeschädigung.
sowas hab ich auch mal gemacht...mit dem bezahlen der Ware konnt ich wenigstens diese anzeige umgehen
Geschrieben von: DreamDancer (Usernummer # 3391) an
:
Geiler Thread!
Also, da wir hier in Deutschland sind, wird das alles nicht zur Anzeige kommen. Und falls doch, dann hast du einfach nur ne kleine Anzeige am Hals. Da kommt nix weiter auf dich zu. ;-)
*g*
Geschrieben von: Mad Raven (Usernummer # 8559) an
:
mal so nen halb offtopic:
falls' du nen anwalt benötigst würde ich mich umbedingt wegen beratungshilfe schlau machen.
je nach dem wieviel du verdienst kriegst du zuschüsse.
greatz Mad
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
:
Hallo ihr Lieben!
Wollte nur mal kurz erzählen, was aus der Sache geworden ist. Muss leider ne ziemlich hohe Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro bezahlen!
So nun meine Frage an euch, habe heute den Brief mit dem "Urteil" erhalten und mchte gerne die 1500 Euro in Raten bezahlen. Wie kann ich da vorgehen, hab heute schon am Amtsgericht angerufen, konnte dort aber leider niemanden erreichen. In dem Schreiben stand, dass ich in 2 Wochen eine Zahlungsauforderung erhalten werde. Vielleicht kann mir ja jemand mit Rat und Tat beiseite stehen...
Gruss Hussi!
Geschrieben von: Suckz2002 (Usernummer # 4884) an
:
Brief an das Amtsgericht mit dem Antrag zur Ratenzahlung.
Sie müssen darauf eingehen, da du ja zahlungswillig bist!
Sollte kein Problem sein!
Edit:
1500€ ist schon krass!
Tja, so ist das - am Ende kassiert immer der Staat!
Geschrieben von: jan.solo (Usernummer # 6524) an
:
das musst du letztenendes mit denen auskaspern.
die sind da aber sehr offen. wenn du sagst, du kannst das net zahlen, machen die auch raten. allerdings musste dann selber wissen, ob du über so und so viel jahre auf deinem kontoauszug an deine "schlimme" tat erinnert werden willst.
Geschrieben von: Hussi (Usernummer # 15374) an
:
Also ich sehe natürlich ein, dass ich für die Kacke die ich gebaut habe büssen muss, aber 1500 Euro da hats mir heute echt die Sprache verschlagen...
und ich weiss, bins selbst Schuld
Geschrieben von: TheMäx (Usernummer # 1382) an
:
What? 1500€? Es kann gut sein, dass es billiger geworden wäre, zu versuchen, die Sache einfach zu klauen.
Geschrieben von: daFunk (Usernummer # 5044) an
:
1500 € sind derb!!!
ich bräuchte das gar nicht versuchen. ich wäre dabei wahrscheinlich so nervös und auffällig, dass die detektive sich vor den cams totlachen würden
heute beispielsweise bin ich versehentlich schwarzgefahren, weil ich vergessen hab meine monatskarte zu kaufen. dann laufe ich morgens neben einem die treppe runter, der so einen mini-computer hat der ein "wiener linien" logo trägt....und zack - bis ich aus der bahn ausgestiegen bin hab ich mich dauernd umgedreht und nach potentiellen kontrolleuren ausschau gehalten. wären welche in meinem abteil gewesen, wäre ich sicher der erste kontrollierte gewesen *g*
Geschrieben von: Houzierer (Usernummer # 1841) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: daFunk:
bis ich aus der bahn ausgestiegen bin hab ich mich dauernd umgedreht und nach potentiellen kontrolleuren ausschau gehalten. wären welche in meinem abteil gewesen, wäre ich sicher der erste kontrollierte gewesen *g*
Gerade dieser Nervenkitzel macht den Reiz des Schwarzfahrens doch erst aus. Kann davon einfach nicht genug bekommen.
Geschrieben von: millhouse (Usernummer # 6673) an
:
musst du die strafe eigentlich akzeptieren oder kannst du einspruch einlegen.?...ich find die strafe einwenig zu hoch.sprech lieber mal mit einem anwalt.
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
akzeptieren muss er die strafe nicht. Allerdings wird es dann zu einer Verhandlung kommen und die fällt in der regel noch schlechter aus als der schriftliche Strafbefehl.
Du kannst die Strafe auch über einen Sozialen Träger abarbeiten.
nennt sich meistens
"Straffälligen und Bewährungshilfe" oder "Arbeit statt Strafe"
das ist bei Arbeitslosen oder Arbeitnehmer mit wenigen Gehalt am besten.
ich hatte mal ne 2000 EUR Strafe und sollte die mit Monatlich 200 EUR begleichen...das ging ja mal gar nicht
In der Regel solltest du gleich zu solch einen Träger gehen...die Beraten Dich denn und versuchen der Staatsanwaltschaft einen niedrigen Ratenplan anzubieten. Wenn du das alleine machst, kann die Rate schon mal höher ausfallen.
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