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two
Usernummer # 7845
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verfasst
Hallo zusammen,
Ein Freund möchte sich in der nächsten Zeit selbstständig machen. Da er nicht wirklich viel von Internet usw. vesteht, habe ich ihm angeboten, dass ich mich mal ein bischen informiere.
Folgende Frage: Wenn er sich für sein Geschäft einen Namen aussucht, gibt es da geschützte Namen, welche er unter keinen Umständen benutzen darf? Kann man diese evt. geschützten Namen irgendwo rausbekommen? Ich meine mich zu erinnern (ohje Schule, wie lang ists her ), dass man auch gewisse Namensstrukturen einhalten muss. Das abhängig natürlich von der Unternehmensart, welche wohl vorerst mal (ich hoffe ich treff den Namen richtig) Einzelfirma sein wird.
Würde mich freuen, wenn ihr mir ein bischen Info dazu gebt? Gibt ja sicherlich einige hier die die auch in der Selbstständigkeit leben
Danke schonmal im voraus
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Donnerstag
Usernummer # 11238
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verfasst
Da dein Freund keine Gesellschaft gründet, wird das ja dann wohl das Joseph Mustermann Einzelunternehmen und damit wird er keine Probleme bekommen. Die Frage ist eben dann, was für ein Geschäft er gründet. Natürlich wird er Probleme bekommen, wenn er sein Lebensmittelgeschäft Aldi nennt. Er sollte sich am besten bei Gründerseminaren darüber genaustens informieren.
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silicon
Usernummer # 503
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verfasst
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Namensgebung wenig Beachtung geschenkt wird. Mein Einzelunternehmen hieß "Daniel Holm Entertainment" und es gab nie Schwierigkeiten. Kommt darauf an, was dein Spezl hat machen wird. Ob Pornostar oder Handwerker, auch marketingtechnisch sollte der Name schon was hermachen.
Domainrecht ist wieder was ganz anderes, wenn Du darauf auch noch spekulierst...
cheers, silicon
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bavarian
Usernummer # 10947
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verfasst
Also es gilt das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen MarkenG als PDF => http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/markeng/gesamt.pdf MarkenG mit Übersicht => http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html
Die Rechtfertigung ist der Schutz der Unterscheidungsfunktion des Kennzeichens im Interesse des Anbieters (Werbefunktion), der Verbraucher (Irreführung) und der Allgemeinheit.
Schutzgegenstand sind geschäftliche Bezeichnungen, Marken und Geograpfische Herkunft (MakenG §1)
wesendlichen Schutzvorraussetzungen ist die Unterscheidungskraft, Grapfische Darstellbarkeit und kein Verstoß gegen die Absoluten Schutzhindernisse (MakenG §8 Abs2)
Der Schutz entsteht bei einem der folgenden Punkte (MakenG §4) - Notorische Bekanntheit (glaube mehr als 20%) - Verkehrgeltung - Anmeldung beim DPMA (Deutschem Patent und Markenamt)
Das DPMA prüft nur formelle Voraussetzungen und verstoß gegen absoluten Schutzhindernisse (MakenG §8) Die Eintragung beim DPMA gilt 10 Jahre, kann danach verlängert werden. Die Marke, bzw Bezeichnung muß auch verwendet werden sonst verfällt der Schutz.
Der Schutz schützt gegen unbefugte Nutzung (MarkenG §14 Abs.2)
Meine persönliche Empfehlung: suche dir einen komplet neuen Namen aus, der absolut keine aussage hat, denn wenn z.B. die Tätigkeit der Firma im Namen enthalten ist, dann ist wenig Unterscheidungskraft vorhanden.
Z.B. Chemical Mixment GmbH für eine Chemiefirma wäre eine sehr schlechter Name, weil der sehr wenig Unterscheidungskraft hat. Frag deine Kinder sie sollen dir 5 Firmennamen nennen und den Besten nimmst du. Auch englische eingedeutschte Namen haben wenig Unterscheidungskraft.
Soviel zur rechtlichen Seite, gilt nur für Deuschland, International mußt du´s beim HABM beantragen.
Und Wo kein Kläger da kein Richter!
Es wird erst bei Anklage entschieden ob die Marke/Geschäftsbezeichnung geschützt ist!
.... und solche kürzel GmbH, AG oder OHG sind ja nur Rechtsformen einer Firma.... hat wenig mit´m namen zu tun
Mehr Infos unter http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html [ 22.08.2006, 10:21: Beitrag editiert von: bavarian ]
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