Autor
|
Thema: GEZ-Kompakt Alles was mann wissen will/muss/gerüchte
|
LexyLex
     
Usernummer # 2081
|
verfasst
hatte selber viele fragen...muss ich den GEZ mann reinlassen etc.
Was ist, wenn die GEZ einen "Schwarzseher" erwischt?
Wer der GEZ seine anmeldepflichtigen Geräte länger als sechs Monate verschweigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hat sich ein Teilnehmer allerdings nach drei (manchmal recht harsch formulierten) Anschreiben der GEZ nicht angemeldet, werden seine Daten gelöscht. Der Teilnehmer ist nun ein Fall für den Gebührenbeauftragtendienst. Doch auch wer den GEZ-Fahnder an der Wohnungstür abwimmelt und belügt hat in der Praxis meist wenig zu befürchten. Die im Grundgesetz (Artikel 13) garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als der Gebührenanspruch. Allerdings arbeiten die GEZ-Profis auf Provisionsbasis und erwischen einen am Ende vielleicht doch... Ob man allerdings schon Jahre lang "Schwarzseher" war oder den Rundfunkempfänger "gerade gestern erst vom Flohmarkt mitgebracht" hat, kann die GEZ im Einzelfall kaum überprüfen.
ÜBER GEBÜHR Wer muss zahlen?
Grundsätzlich jeder Erwachsene, der einen Rundfunkempfänger (Radio und/oder Fernsehgerät) zum Empfang bereithält, muss diesen unverzüglich bei der GEZ anmelden - selbst das kleinste Joggingradio und sogar die TV-Karte im PC. So will es der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV).
Doch das ist noch nicht alles: Empfangsgeräte in Ferien- und Zweitwohnung, im Wohnwagen oder Schrebergarten müssen zusätzlich angemeldet werden - außer es handelt sich um bereits angemeldete, vorübergehend von zu Hause mitgebrachte Geräte. Empfangsgeräte am Arbeitsplatz müssen immer zusätzlich angemeldet werden, auch wenn sie nur vorübergehend von zu Hause mitgebracht werden.
(Weitere GEZ-Spitzfindigkeiten gelten für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige, Hotel- und Gastronomiebetriebe, Firmenwagen, Radio- und Fernsehfachgeschäfte. Näheres erfahren Sie direkt bei der GEZ unter der Service-Nummer 0180/ 501 65 65.)
Wer muss nicht zahlen?
- Wer wirklich komplett ohne eigenes Radio- oder TV-Gerät auskommt (z.B. auch, wer in einer WG wohnt und dort ausschließlich die Fernseher und Radios der Mitbewohner mitbenutzt), zahlt nichts. Untermieter hingegen müssen sich anmelden, auch wenn die genutzten Rundfunkgeräte vom Vermieter nur gestellt sind.
- Bei Verheirateten ist ein Ehepartner GEZ-befreit sowie u. U. auch Kinder oder Großeltern, die mit im Haushalt leben.
- In nichtehelichen Lebensgemeinschaften braucht sich ebenfalls nur ein Partner bei der GEZ anzumelden, der andere nicht - zumindest innerhalb des gemeinsamen Haushalts. Das Radio im eigenen Auto oder der Fernseher im Arbeitszimmer zählen nicht zum gemeinsamen Haushalt.
Warum muss man zahlen?
Die Rundfunkgebühren decken einen Großteil der Kosten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme.
Wie viel kostet das?
Die GEZ-Gebühr beträgt derzeit noch 5,32 Euro (nur Radio) beziehungsweise 16,15 Euro (Fernseher und Radio). Privat genutzte Zweit- und Drittgeräte (Radiowecker, Autoradio) sind gebührenfrei. Ab 2005 erhöht sich die GEZ-Gebühr monatlich um 0,27 Euro bzw. 1,09 Euro. Zuständig für die Höhe der Gebühren ist - gemäß Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) - die unabhängige "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF).
Wer wird GEZ-befreit?
Von der Rundfunkgebühr befreien lassen können sich:
- Behinderte (Ausweis mit Merkzeichen "RF")
- Krankenhäuser, Alten- und Behindertenheime , gemeinnützige Einrichtungen und Schulen
- Sozialhilfeempfänger
- Privatpersonen (zum Beispiel BAföG-Empfänger), deren monatliches Einkommen den örtlichen 1,5-fachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt. Die Grenze liegt in Berlin bei knapp 450 Euro. Beratung und Antragsformulare gibt es beim Sozialamt. Die Befreiung ist recht aufwändig.
Wo kann man sich anmelden?
Formulare gibt es bei allen Banken und Sparkassen - oder direkt bei der GEZ unter www.gez.de/eingezahlt.html. (Online-Anmeldung möglich.)
Wie kann man sich abmelden?
Abmeldeformular (bei Banken, Sparkassen, GEZ) ausfüllen und per Einschreiben (!) an die "GEZ - 50656 Köln" schicken. Anschließend ist mit schriftlichen Nachfragen zu rechnen.
Wo kann ich meckern?
Im Internet wimmelt es von (angeblich) schlimmen GEZ-Erfahrungsberichten, Verschwörungstheorien und fragwürdigen Tipps & Tricks, Sogar Dienstleistungen wie das Untauglichmachen von Rundfunkempfängern werden angeboten.
www.GEZneindanke.de
www.GEZ-abschaffen.de
www.GEZ-kontra.de.vu
www.GEZ-boykott.de
www.nullohm.de/gez
www.internettrash.com/ users/abzocker
www.dl2mcd.de/GEZnein.html
quelle:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/0120/lokales/0012/index.html?keywords=gez;ok=OK%21;match=strict;author=;ressort=;von=20.1.2004;bis=20.1.2004; mark=gez
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
|
verfasst
würdest du mal bitte den überlangen link mit hilfe der ubb option kürzen? horizontal scrollen fetzt nicht. ,)
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Phos4*
   
Usernummer # 6091
|
verfasst
Danke für den informativen Text und die Links.
Phos4*
Aus: Duisburg / Ruhrgebeat | Registriert: May 2002
| IP: [logged]
|  |
|
|
Jecat
 
Usernummer # 8964
|
verfasst
wie jetzt?? Zitat: Ab 2005 erhöht sich die GEZ-Gebühr monatlich um 0,27 Euro bzw. 1,09 Euro.
Aus: Leipzig | Registriert: Apr 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
|