This is topic Ebay: Ersteigerte Platte kommt zerbrochen an - wer haftet? in forum OffTopic & SmallTalk at technoforum.de.
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Geschrieben von: Craig (Usernummer # 2386) an
:
Habe bei Ebay eine Platte ersteigert, die mich per Post (Warensendung) leider in drei Teilen erreicht hat.
Habe ich da nun einfach nur Pech gehabt oder kann ich dafür jemanden haftbar machen?
Geschrieben von: Tekknotrip (Usernummer # 131) an
:
Die Post!
Wenn "Warensendung" und / oder "Zerbrechlich" draufsteht!
Aber beweis das erstmal, dass du sie nicht zerbrochen hast, oder gar der Verkäufer!
Also, nimm es hin wie es ist. Pech gehabt!
Geschrieben von: david gomez (Usernummer # 7761) an
:
war jemand bei dir, als du die platte geöffnet hast? ein zeuge sozusagen. ohne zeugen siehts wohl schlecht aus.
Geschrieben von: Mirage (Usernummer # 1605) an
:
Warensendungen sind generell unversichert, d.h. die Post haftet weder für Verlust noch für Beschädigungen. Theoretisch könntest Du wohl den Verkäufer haftbar machen, in der Realität siehts aber so aus, als hättest Du Pech gehabt...
Geschrieben von: Craig (Usernummer # 2386) an
:
Leider habe ich keinen Zeugen. Tja, dumm gelaufen.
Geschrieben von: DJ B-Side (Usernummer # 5926) an
:
Es wäre nützlich nur zu antworten wenn man auch die Antwort weiß, es ist nämlich fast alles was bis jetzt geschrieben wurde falsch!
Richtig ist: bei unversichtertem Versand trägt immer der Käufer das Risiko, soweit nicht anders vereinbart! Die Post kann logischerweise nicht haftbar gemacht werden weil sonst ein versichter Versand für die Katz wäre. Einzige Möglichkeit wäre warscheinlich wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass die Post fahrlässig mit der Ware umgegangen ist, was wohl ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte.
@ Craig
d.h. du hast Pech gehabt
@ Tekknotrip
BTW: Auf JEDER Warensendung MUSS Warensendung draufstehen!
Geschrieben von: Mirage (Usernummer # 1605) an
:
Zitat:
Richtig ist: bei unversichtertem Versand trägt immer der Käufer das Risiko, soweit nicht anders vereinbart!
Also meines Wissens nach ist es andersrum! Ich werd aber nochmal im BGB nachschlagen
Geschrieben von: DJ B-Side (Usernummer # 5926) an
:
@ Mirage
Bei ebay ist das auf jeden Fall so, da bin ich mir 1000%ig sicher ! Das schreiben doch auch viele Verkäufer in die Artikelbeschreibung (was aber gar nicht nötig ist).
Geschrieben von: bavarian (Usernummer # 10947) an
:
es geht doch hier um Kleinbeträge... da rentiert es sich doch keinen Rechtstreit anzufangen.
Rede mit dem Verkäufer uns sag ihm was los ist....
wenn er zicken macht, dann hast du pechgehabt und schreib ihm ne sau schlechte Kritik bei ebay... sowas schreckt ab...
Meines wissens sind normale Packetsendungen (keine Päckchen) bei der Post versichert. Aber alles schwer beweisbar und der Wahrenwert ist auch schwer festsetzbar...
Gruß bavarian
Geschrieben von: Tekknotrip (Usernummer # 131) an
:
Zitat:
@ Tekknotrip
BTW: Auf JEDER Warensendung MUSS Warensendung draufstehen!
Pffff, Willkür!
Muss ich nicht, zwingt mich ja keiner!
Man kann die Post dafür Haftbar machen, wenn man beweisen kann, dass die Post dran Schuld ist: Postbote lässt ein Päckchen Gläser fallen, post muss zahlen, wenn das nachweisbar ist!
Aber scheissegal, wie es ist, Pech gehabt!
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: bavarian:
Rede mit dem Verkäufer uns sag ihm was los ist....
wenn er zicken macht, dann hast du pechgehabt und schreib ihm ne sau schlechte Kritik bei ebay... sowas schreckt ab...
Dann gibt es eine ähnliche zurück, wenn er noch nicht bewertet hat, schreckt ebenso ab.
Geschrieben von: Elias@Rafael (Usernummer # 5404) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: bavarian:
und schreib ihm ne sau schlechte Kritik bei ebay... sowas schreckt ab...
das ist ja schon mehr als asozial.
Wenn ich als Käufer maximale Sicherheit will, muss ich halt auch entsprechende Versandkosten bezahlen, wo die Versicherung für Transportbeschädigung im Preis enthalten ist. Gefahrenübergang ist schließlich ab Versand. Aber immer nur billigst und dann nachher meckern ... solche Leute verderben eBay genauso wie die vielen Spaßbieter.
Geschrieben von: Dr.Zaius (Usernummer # 6247) an
:
erst die billigste versandart wählen und dann noch schlecht bewerten oder gar mit klage drohen bei verlust oder beschädigung ist sowas von peinlich... das kam bei mir auch schon vor.... ich scheiss dann auf die schlechte bewertung erzähle diesen schlaumeiern, was ich von ihenen halte.
Geschrieben von: DJ B-Side (Usernummer # 5926) an
:
NOCHMAL ZUM MITSCHREIBEN :
BEI UNVERSICHERTEM VERSAND TRÄGT DER KÄUFER DAS RISIKO !!!
Geschrieben von: Hurat (Usernummer # 1498) an
:
Dafür tauchen aber trozdem Klauseln des Verkäufers in den Artikelumschreibungen auf, die explecit Warensendungen:
- wegen des Risikos ablehnen!
- Nur auf Wunsch des Verkäufers vornehmen aber darauf hinweisen, daß die Risiken auf den Käufer übergehen mit Abgabe des Gebotes bzw. mit der Email, die die Warensendung fordert und daß der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden kann!
Wenn man auf eine Auktion bietet, die eine der solchen Klauseln enthält, werden sie doch anerkannter Bestandteil des Kaufvertrages, oder?
Hurat
Geschrieben von: Abfahrer (Usernummer # 4935) an
:
Ich habe schon sehr viele einzelne Platten bei Ebay gekauft und bis auf eine kamen alle heil an.
Ich nehme mal an, daß mit den üblichen Plattenkartons kaum was schiefgeht. Die eine Platte, die mich leider nur in 3 Teilen erreicht hat, war nur in einer großen braunen Papiertüte drin ohne irgendwelchen Schutz...
Einmal bekam ich sogar ´ne Platte einfach mit Cover in eine dickere durchsichtige Plastikhülle zugeschickt. Zum Glück nix passiert - wahrscheinlich, weil die Postler gleich sahen, was drin ist. Von evtl. Langfingern (Inhalt ja sichtbar) und das ein dumm fliegendes Päckchen das Ding zerbröselt mal abgesehen, hat der Verkäufer 2,50 Versand verlangt. Fand ich nicht so ok, aber dem Vinyl war nix passiert. Daher hab ich nur mit "Alles ok" bewertet, bevor der mir noch eine neutrale oder negativer verpasse, weil ich gewagt habe in der Bewertung die läppische Verpackung zu erwähnen.
@Craig
kam die Platte in so einem Karton?
Wenn ich so durch die Ebay-Foren schweife und so wie ich die Sache sehe, hat der Verkäufer für eine ausreichende und sichere Verpackung zu sorgen. Dafür nimmt er ja i.d.R. auch einen höheren Betrag als das Porto ein (z.b. 2 oder 2,50 € anstatt 1,53 für die Warensendung). Und das man eine Schallplatte anders verpacken muss, als ´nen Pulli oder ´nen Buch dürfte ja auch klar sein.
@Elias@Rafael, Dr.Zaius + DJ B-Side
Falls die Platte nur unzureichend verpackt war, ist meiner Meinung nach, falls der Verkäufer nicht kooperativ ist, eine negative angebracht.
Wir wissen ja nicht, was der Bursche als Versandkosten verlangt hat, aber wenn man z.b. 2,50 € bezahlt hat und die Platte kommt in einer Tüte kaputt an, interssiert das potentielle zukünftige Käufer sehr. Ich bin als Käufer für solche Hinweise dankbar :-)
Und nicht jeder hat Lust (ich schließe mich ein), falls man ein Schnäppchen gemacht hat für 1 € oder bisl mehr, gleich 6,7ß für ein Paket zu löhnen. Da bringt die Versicherung nur bares im Schadensfall, aber man will doch endlich das Vinyl haben und nicht alles gibts alle Woche bei Ebay.
Sonst kann ich ja auch ´ne Digi-Cam, eine Festplatte oder ein Handy einfach in ´nen Papierumschlag stecken und wenn das Ding erwartungsgemäß bei Stempeln oder rutnerfallen am Arsch ist sagen - Ätsch - Risiko trägt der Käufer
Geschrieben von: #chaZm# (Usernummer # 8547) an
:
kann Dir leider keinen Tip geben, aber ich denke sie User über mir haben dir doch bestimmt weiterhelfen können...
ich finde es einfach nur gut das ich diese Schreibdiskussion hier verfolgen kannn, den somit lerne ich auch was dazu.
Geschrieben von: Elias@Rafael (Usernummer # 5404) an
:
hatte leider am Samstag auch das Pech, auch wenns zum Glück keinen echten Schatz getroffen hat (war nur DJ Taucher ...). DHL suckz, echt
Geschrieben von: Craig (Usernummer # 2386) an
:
Abfahrer, die Platte war schon in nem Plattenkarton.
Geschrieben von: gescom (Usernummer # 2169) an
:
das poblem ist, dass die post es mit ihrer sorgfaltspflicht nich so genau nimmt. grundsaetzlich ist sie fuer saemtliche auf dem transportweg entstandenen schaeden, ob versicherter versand oder nicht, spielt dabei keine rolle, haftbar. nur muss man dann nachweisen koennen, dass es wirklich an der post lag und eine fahrlaessigkeit ihrerseits vorliegt. theoretisch muesste man die psot reinschauen lassen bei der aufgabe, dass alles in ordnung ist und sich das irgednwie quittieren lassen bzw. nen stempel draufpappen lassen, fuer die unversehrtheit der eingelieferten ware. dann muesste allerdings auch im beisein des postboten die sache geoeffnet werden. wenn dann was kaputt ist, ist die post halt haftbar, auch wenn es eine warensendung war. nur wer macht das schon? niemand, und die post schon gar nicht
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Ich wollte schonmal vor dem Postboten die Sendung aufmachen (irgend ne teure Federgabel von meine Atze), da sie bei der ersten Lieferung kaputt war.
Der Hersteller hatte sie damals aus Kulanz zurückgenommen, da die Post ja natürlich nicht verantwortlich war.
Naja bei der 2. Lieferung wollte ich erst ins Paket schauen und dann bezahlen. Das hat der Postbote aber nicht mit emacht. Er wollte erst das Geld haben, bevor ich das Paket aufmachen.
So ist es wohl Vorschrift
Und wenns es defekt wäre, dann könnte eh nix machen.
Ich hab mit dem 15 min diskutiert und dann hab ich's gelassen.
Aber diesmal war alles ok.
Also es ist ganz schwer der Post was nachzuweisen.
Und die hauen gleich ab, wenn du das Paket in der Hand hast, damit die garnicht erst weiter belästigt werden.
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