Thread!!!
|
nicogrubert
Usernummer # 1292
|
verfasst
ich poste das jetzt einfach mal ins offtopic, und hoffe, das passt hier hin.folgender sachverhalt: ich habe als freiberufler (IT) texte zum theme 'ZZZ' geschrieben für eine firma, wobei 'ZZZ' der name der software ist, womit ich gearbeitet habe. für meine arbeit habe ich der firma eine rechnung gestellt, jedoch war nie ganz klar, wofür sie jetzt bezahlt haben, also auf den rechnungen stand nicht explizit: "Texte geschrieben mit dem Thema xyz" sondern es stand immer nur "ZZZ support" drauf. bezahlt wurde ich aber nicht nur für das schreiben der texte, sondern auch für andere dinge, wie voträge halten, programmieren etc. beispiel: ich habe 10 seiten geschrieben, 2 tage programmiert und 3 tage vortrag gehalten und der firma dafür 1 rechnung mit dem titel "ZZZ support" gestellt. die 10 seiten haben jedoch nichts mit dem programmieren und mit vortrag zu tun. meine frage: die texte, die die firma jetzt von mir besitzt - wem gehört das copyright. der firma oder mir ? für eure antworten schon mal besten dank im voraus.
|
TEKK
Usernummer # 2612
|
verfasst
Wenn vorher nichts seperat abgemacht wurde sollte es doch noch dein geistiges Eigentum sein oder?
|
Dj Toxic
Usernummer # 2471
|
verfasst
Wär echt mal interessant zu wissen.Ich denke mal, entweder die Texte gehören Dir, da Du ja der Urheber dieser Texte bist, oder die Firma hat mit dem Kauf des Programmes die Rechte an den Texten miterworben!? Sicher weiß ich es leider auch nicht! greetz, toxic [ 25-04-2003: Beitrag editiert von: Dj Toxic ]
|
aki77
Usernummer # 541
|
verfasst
dein geistiges eigentum bleibt dein. für immer und ewig. urheberrecht!aber mit der bezahlung der texte hat derjenige (i.d.f. die firma) (un-)eingeschränkte rechte, deine texte zu verwenden.
|
TEKK
Usernummer # 2612
|
verfasst
Aber oft ist es doch so, das gerade bei Bezahlung die Firma alle Rechte erwirbt und du selbst z.B. kein Recht mehr darauf hast die Texte zu vertreiben.
|
aki77
Usernummer # 541
|
verfasst
richtig, das versuchte ich eben zu sagen. aber der kram GEHÖRT dem verfasser trotzdem. so will es das urheberrecht. und das ist auch gut so was man an verwendungsrechten abtritt, muss man in dem moment selbst wissen.
|
PigFace
Usernummer # 4299
|
verfasst
Check mal diese Links.
|
aki77
Usernummer # 541
|
verfasst
cool, danke .........
|
Gianni
Usernummer # 66
|
verfasst
auf jeden fall unbedingt bei der rechnungsstellung in zukunft vermerken, dass du ein nutzungsrecht in rechnung stellst - dann ists eindeutig. ob und wie das nutzungsrecht aussieht, ist zwar dann immer noch separat zu klären - oder für auslegungen offen zulassen - die urheberrechte sind dann jedoch eindeutig geschützt.so kann der auftraggeber in abhängigkeit der frage, ob dienst- oder werkvertrag unter umständen argumentieren, dass die rechte in der bezahlung mitenthalten waren und du keine nutzungsrechte mehr hast.
|
nicogrubert
Usernummer # 1292
|
verfasst
@ pigface BIIIG THANKS !also angenommen, ich habe etwas geschrieben, womit der empfänger in der zukunft geld verdient. @ gianni sollte ich dann auf der rechnung vermerken, dass ich jedes mal, wenn der empfänger mit meinem text geld verdient, eine gebühr bekomme ? wird das in der regel so gemacht ?
|
Niquita
Usernummer # 6161
|
verfasst
quote: Ursprünglich geschrieben von nicogrubert: also angenommen, ich habe etwas geschrieben, womit der empfänger in der zukunft geld verdient. [/B]
sowas klärt man eigentlich vorher Anyway, wir hatten vor Jahren ähnliche Diskussionen bei der Erstellung von Seminaren für Kunden und in unseren Verträgen steht seitdem eindeutig drin, dass das Copyright an Seminarplänen, -folien etc. bei uns liegt und der Kunde Nutzungsrecht hat. Wenn wir die Seminare selbst für ihn durchführen, zahlt er nichts extra für die Nutzung, nur wenn der das Zeug nutzt und wir das Seminar nicht machen, sondern bspw. andere interne oder externe Trainer. Sowas sollte sich auch auf Texte welcher Art auch immer anwenden lassen.
|
AlphaNr.Ic
Usernummer # 8700
|
verfasst
Sobald du eine persönliche geisige Schöpfung niederschreibst(!) egal was, bist du der Urheber...das entfällt lediglich, wenn du vorher im Vertrag (z.B. beim Arbeitsvertrag von Marketingfirmen oft zu finden) eine Klausel mitunterschreibst, die besagt, das sämtliche für die Firma geschaffenen Labels, Claims etc. der jeweiligen Firma gehören...Zur dauer des Urheberrechts muss ich alle korigieren die sagen es gilt bis in alle zeit...die gültigkeit endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!!! Es ist auch nur über die 70 Jahre weitervererbbar... Die Firma für die du gearbeitet hast, kann höchstens das Nutzungsrecht erwerben...und muss daher Lizenzgebühren bezahlen... Wenn du glaubst, das durch das schreiben und programmieren deines "zzz" geld gemacht wird etc. solltest du schnell sein (wenn es sich lohnt!!!!) und "ZZZ" soweit nicht vorhanden sofort als Marke schützen lassen!!! daran denkt die Firma sicher nicht...allerdings bräuchten sie dann auch nur den namen ändern... Geh mal zu einem Anwalt deines Vertrauens der sich im Marken- Patent- und Urheberrecht auskennt ansonsten schick PM und ich werd mal versuchen eine Unterredung (als freund von mir ) für dich mit meinem chef zu bekommen...der doziert an der uni o.g. themen und kann dir evtl. weiterhelfen.... c ya and greetz zum thema Markenschutz jäg dis: http://technoforum.dyndns.org/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=21&t=004269 [ 25-04-2003: Beitrag editiert von: AlphaNr.Ic ]
|
Gianni
Usernummer # 66
|
verfasst
@nico: wenn du sowas öfter machst und ständig davon lebst, solltest dir entsprechende nutzungsvereinbarungen (also quasi abonnementverträge) zulegen oder vom anwalt massschneidern lassen.ich persönlich mag den ganzen papierkrieg nicht und nehm dafür entsprechend mehr - lieber einmal pauschal kassieren als jahrelang die nutzung dritter kontrollieren. dafür räume ich unbegrenztes nutzungsrecht ein - mit der einzigen bedingung, dass urheber und urheberkontakt immer gekennzeichnet werden MÜSSEN - falls dann mal doch ein folgeauftrag reinkommt...
|
nicogrubert
Usernummer # 1292
|
verfasst
quote: Ursprünglich geschrieben von Gianni: [...]dafür räume ich unbegrenztes nutzungsrecht ein - mit der einzigen bedingung, dass urheber und urheberkontakt immer gekennzeichnet werden MÜSSEN - falls dann mal doch ein folgeauftrag reinkommt...
das klingt sehr gut, gianni. ich habe auch keine zeit und lust, jahrlang die nutzung des materials durch dritte zu kontrollieren. ich werde mir dazu mal einen vordruck vom anwalt anfertigen lassen.
also im detail geht es um unterlagen für seminare, die ich geschrieben habe, ähnlich wie bei niquita's fall. danke für das angebot, alphaNr1c. :-) um markenschutz geht es nicht, es sind lediglich schulungsinhalte. ich werde mich da mal beim anwalt schlau machen, schliesslich habe ich nichts unterschrieben, das besagt, dass das copyright auf den empfänger übergeht.
|
AlphaNr.Ic
Usernummer # 8700
|
verfasst
quote: Ursprünglich geschrieben von nicogrubert:
danke für das angebot, alphaNr1c. :-) um markenschutz geht es nicht, es sind lediglich schulungsinhalte. .
vielen dank
|