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Thema: Hilfe! Besuch von der GEZ -> TV anpeilbar???
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DJ Pult
    
Usernummer # 4571
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verfasst
Für die Leute, die ihre Glotze nicht angemeldet haben, noch ein Tip. Bei Umfragen am Telefon - sofern ihr Euch auf sowas überhaupt einlasst - solltet ihr keine Fragen bzgl. des Fernsehens beantworten, wie z.B. "Was ist Ihre Lieblingsserie". Die GEZ steckt oftmals dahinter und eine Antwort auf die Frage sagt zwar noch nichts darüber aus, ob Ihr einen Fernseher habt oder nicht, aber ein gewisser Verdachtsmoment entsteht dadurch sicherlich.
Aus: Hamburg | Registriert: Dec 2001
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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verfasst
bei mir standen se auch vor nem monat vor der tür. lol aber zum glück ist man student ,)
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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Sputnikkr
1000
Usernummer # 3738
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verfasst
Dann würd ich aber damit rechnen, dass die ziemlich bald wiederkommen...
Aus: Köln | Registriert: Sep 2001
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assiraL
larifari
Usernummer # 1878
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verfasst
Typisch!
Aus: Leipzig | Registriert: Feb 2001
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Sputnikkr
1000
Usernummer # 3738
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verfasst
back 2 topic:Also, ich glaube, dass man sich auch ohne Bafög befreien lassen kann... Das Problem ist ja nur, wenn die Dich einmal in ihrer Kartei haben... @Thomas Broda: Dürfte dann doch kein Problem sein, wenn man zum Hinterhof hin wohnt, oder? Dann müssten ja quasi mehrere Empfangsgeräte im Weg stehen... Und selbst wenn, wenn ein grosser Rundfunk-LKW bei mir vor der Tür steht, dann weiß ich ja Bescheid  @herrplan: Selbst schuld, ich seh nur nicht ein, für die 2mal, die ich im Monat fern sehe Unmengen Geld zu löhnen. [ 18-09-2002: Beitrag editiert von: Sputnikkr ]
Aus: Köln | Registriert: Sep 2001
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Thommysoft
noch nicht registriert
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verfasst
Direkt von der GEZ-Seite (www.gez.de):Wie hoch sind die Gebühren für ein Radio- und ein Fernsehgerät ? Die monatlichen Rundfunkgebühren betragen für ein Radiogerät € 5,32 (DM 10,40), für ein Fernsehgerä € 16,15 (DM 31,58) und für ein Radio- und ein Fernsehgerät € 16,15 (DM 31,58). Können Sie mich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien ? Nein. Die GEZ kann keine Gebührenbefreiung aussprechen. Eine Befreiung wird nach den Landesverordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das zuständige Sozialamt (Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu richten, in dessen Bezirk die Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Bis zum Beginn einer Befreiung sind die Rundfunkgebühren zu entrichten. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen? Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt). Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig? Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen usw. sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von dem am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, vom Rundfunkempfang Gebrauch zu machen. Müssen Studenten Rundfunkgebühren zahlen? Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, durch Antrag beim zuständigen Sozialamt von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Wohnt der Student, Schüler, Auszubildende dagegen während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Die Höhe des Sozialhilferegelsatzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt.
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requital
   
Usernummer # 4539
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verfasst
GEZ muss wech!!!!!!!!!!
Aus: Wiesbaden | Registriert: Dec 2001
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Sputnikkr
1000
Usernummer # 3738
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verfasst
16,15€???  Hatte so mit 5€ pro Monat gerechnet..... Mannomann, aber zum Anpeilen weiß echt niemand genaueres??? Wär ja echt ´ne Unverschämtheit, wenn ich nachzahlen müsste, könnte ja rein theoretisch auch sein, dass ich den Fernseher gestern erst geschenkt gekriegt hätte! Ausserdem werden meine Kabelgebühren auch automatisch über die NK-Abrechnung bezahlt, was ich auch mehr als dreist finde. Ich denke, damit habe ich genug Geld für Fernsehen bezahlt, sollen die doch mit der Polizei kommen, so!!! [ 19-09-2002: Beitrag editiert von: Sputnikkr ]
Aus: Köln | Registriert: Sep 2001
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sunshine-dj
  
Usernummer # 6339
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verfasst
wenn GEZ kommt MUSST Du nach moment. Gesetzeslage die Anmeldung unterschreiben...Paragraph weiss ich jetzt nicht...aber kann echt teuer werden: Die gehören richtig zu unserem DEUTSCHEN STAAT !!!!! Meistens zurückdatiert bis anno....?!? Oder Du kannst es gut rüberbringen, daß Du bis gestern noch gar nicht wusstest, daß es Ferseher überhaupt gibt! (...."wie, bei uns hier gibts die dinger jetz auchschon...??? Seit wann...?) *g* Oder hast den Fernseher halt nur für Playstation und Video-gucken, dann ok!
Aus: München | Registriert: Jun 2002
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Sputnikkr
1000
Usernummer # 3738
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verfasst
gut, aber wie weiter oben erwähnt, muß ich die ja erst nach dem 3.Mal reinlassen. Und wenn ich dann keinen TV (Radio besitze ich nicht) zu Hause hab? Soll ich dann für eine Leistung bezahlen, die ich - rein hypothetisch natürlich *g* - gar nicht in Anspruch nehme???
Aus: Köln | Registriert: Sep 2001
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sunshine-dj
  
Usernummer # 6339
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verfasst
GEZ Zahlen ist absolut scheiße und unnötig - wer will, findet Gründe, nicht zu zahlen! Ich z.B. spiele auf meinem Fernseher seit Jahren eigentlich nur Playstation oder schau Videos aus d. Videothek an! Warum soll ich bezahlen, hab ich früher lang genug gemacht...praktisch bei den Preisen für Jahre im voraus bezahlt!
Aus: München | Registriert: Jun 2002
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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verfasst
wenn ein tv-gerät peilbar wäre hätte es einen eingebauten sender. und selbst dann muss man auch noch in einem unbewohntem gebiet wohnen um eindeutig ortbar zu sein. sonst kanns doch jeder nachbar sein.
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
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verfasst
@mantis: hast du E-Technik studiert?
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
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ToxicTwin
   
Usernummer # 5981
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verfasst
quote: Ursprünglich geschrieben von sunshine-dj: wenn GEZ kommt MUSST Du nach moment. Gesetzeslage die Anmeldung unterschreiben...Paragraph weiss ich jetzt nicht...aber kann echt teuer werden: Die gehören richtig zu unserem DEUTSCHEN STAAT !!!!! Meistens zurückdatiert bis anno....?!? Oder Du kannst es gut rüberbringen, daß Du bis gestern noch gar nicht wusstest, daß es Ferseher überhaupt gibt! (...."wie, bei uns hier gibts die dinger jetz auchschon...??? Seit wann...?) *g* Oder hast den Fernseher halt nur für Playstation und Video-gucken, dann ok!
Oh je, Gerüchte über Gerüchte ... also: 1. Wenn du diesen Paragraphen nicht kennst könnte das daran liegen dass es ihn in dieser Form nicht gibt! ;-) 2. Sobald du sagst du hast ein TV, musst du für diese BEREITHALTUNG eines Empfangsgeräts bezahlen, egal ob du nur PS zockst. 3. Wenn du so blöd bist zu sagen, seit wann du ein TV hast (z.B. "seit 2 Jahren"), musst du natürlich ab diesem Datum bzw. Quartalsbeginn nachzahlen. Wenn du sagst du hast ihn seit vorletzter Woche sparst du dir das. Und SIE müssen dir beweisen dass du ihn schon länger hast – alles andere wäre eine unzulässige Umkehrung der Beweislast! 4. Theoretisch ist alles peilbar, right. Nur du bist nicht James Bond, der von den Russen mit schwerster Technik gejagt wird – Stichwort VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT. 5. Woher stammt denn die Info mit "beim dritten Mal reinlassen müssen"?! Gesetzlich festgeschrieben ist die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung – und glaubt ihr wirklich DAFÜR gibts einen Durchsuchungsbefehl?? Oder etwa ohne Befehl, weil "Gefahr im Verzug? *g* 6. Die Taktik mit den Interviews ist wirklich mies, aber bestätigt. 7. Solange die GEZ mit den Gebühren so schlechte Werbekampagnen finanziert kann ich mir mein gutes Gewissen problemlos vormachen ... ;-) Ach ja, die Datenbanken der GEZ - großartig. Laut denen bin ich übrigens weiblich. [ 19-09-2002: Beitrag editiert von: ToxicTwin ]
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
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