Autor
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Thema: Bekannter gibt mein Auto nicht zurück
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Lurchi de Luxe

Usernummer # 2610
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verfasst
Vor ein paar Monaten hat mein Freund seinen Führerschein verloren (6 Monate dank Jägermeister). Da er seinen Wagen nicht einrosten lassen wollte, lieh er seinen zweijährigen (nicht gepflegten) Kleinwagen zwei Bekannten aus Bayern (350 km von uns entfernt), welche wir seit über einem Jahr regelmäßig bei Freunden zum chillen trafen. Eigentlich ohne Gegenleistung, aber als Dankeschön wollten die beiden kleinere fällige Reparaturen übernehmen, denn einer der beiden ist gelernter KFZ-Mechaniker. Nach drei Monaten fragten sie an, ob sie den Wagen nicht kaufen könnten. Mein Freund stimmte zu, sie einigten sich auf 3000€, da wegen eines Auffahrunfalls noch einige größere Reparaturen anstanden. Sie sollten eine Anzahlung von 1000€ leisten, und dann den Rest in beliebigen Raten bis zu einem festen Datum bezahlen. Ein Kaufvertrag wurde aufgesetzt und unterschrieben, und eine Anzahlung von 500€ in bar geleistet. Angeblich hatten sie nicht mehr Geld an diesem Tag dabei, aber da wir sie ja regelmäßig sahen, machten wir uns darüber keine Sorgen. Eine Woche später sollte weiteres Geld spätestens überwiesen werden, aber es tat sich nichts. Als wir sie endlich mal telefonisch erreichten, sagten sie, dass die Reparaturen wesentlich teurer kämen, als erwartet, und ob wir noch einmal 500€ mit dem Preis runtergehen könnten. Mein Freund stimmte wegen akuter Geldnot zu, da sie das gesamte Restgeld innerhalb von zwei Wochen bezahlen wollten. Tja, seitdem haben wir nichts mehr von ihnen gehört. Der Wagen ist auf ihren Namen angemeldet, den Brief haben nach wie vor wir. Sie reagieren weder auf Anrufe noch SMS, und als wir den Wagen abholen wollten, wurde uns mit körperlichen Konsequenzen gedroht. Das Geld wäre schon angewiesen, und wir sollten besser verschwinden. Natürlich ist kein Geld angekommen. Es handelt sich um Bekannte, die nebenbei an Wochenenden illegal ihr Geld verdienen, und ich habe keine Lust, mich auf diese Niveau herabzulassen, (wir wirken leider beide ganz und gar nicht furchteinflößend...) aber ich weiß wirklich nicht, wie ich diese Situation handhaben soll. Habt ihr Ideen?
Aus: NRW | Registriert: May 2001
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Lurchi de Luxe

Usernummer # 2610
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verfasst
Ohne Geld und ohne Rechtschutzversicherung?
Aus: NRW | Registriert: May 2001
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HM
1000
Usernummer # 1014
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verfasst
der polizei bericht erstatten. die typen anschreiben und auffordern den restbetrag innerhalb einer frist von 2 wochen zu überweisen. (via einschreiben natürlich) habt ihr keinen kaufvertrag oder zweitschlüssel ? ich würde des nächtens vorfahren, aufschliessen und abfahrn. mit dem anwalt drohen ist natürlich nicht verkehrt.
Aus: AN | Registriert: Sep 2000
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vert-o-matic
symbiotic substance
Usernummer # 5645
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verfasst
hmmm ich weiß nicht wie das mit der rechtschutz aussieht ,aber ne anzeige bei der polizei kostet nix und die würde ich aufjedenfall machen ,oder deinen "eigentlich" guten freunden per einschreiben ein brief zukommen lassen (den du natürlich kopierst und eine kopie bei dir hast) wo drin steht was passiert wenn...
Aus: tauschbar | Registriert: Apr 2002
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HM
1000
Usernummer # 1014
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verfasst
meine worte, vert. das problem wird wohl der fehlende kaufvertrag sein. aussage gegen aussage. aber da sie der vorbesitzer ist, wird der gegner in der beweispflicht sein. oder so.
Aus: AN | Registriert: Sep 2000
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HM
1000
Usernummer # 1014
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verfasst
ich würde mir über alte hüte keine gedanken machen und würde sie telefonisch noch einmals darum bitten die kohle rüber zu schieben, sonst sehst du dich gezwungen andere mittel und wege einzuleiten. ohne drohung geht wohl nichts.
Aus: AN | Registriert: Sep 2000
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Blumentopf
1000
Usernummer # 2310
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verfasst
Also wenn´s einen Kaufvertrag gibt, besteht ja rein rechtlich kein Problem. Diese Drohung mit Fristsetzung wird wohl wirklich das Beste sein. Wenn sie darauf wieder nicht reagieren, müsst ihr sie halt wirklich anzeigen. Ihr habt ja schliesslich einen Anspruch auf das Geld.
Aus: Augsburg | Registriert: Apr 2001
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Bronco
    
Usernummer # 66
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verfasst
einen netten brief vom anwal erstellen und verschicken lassen kost auch keine 100 euro, und wirkt ganz schnell wunder...
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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Masonry
   
Usernummer # 3041
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verfasst
Genau, einen Brief mit Fristsetzung von 2 Wochen an deine "Freunde" schicken und zwar am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dabei ist noch zu bedenken, daß allein ein Einschreiben vor Gericht nicht als Beweis gilt, falls deine Freunde den Brief nicht gekriegt haben sollten. Die Post bestätigt nur den Eingang eines Briefes, nicht deren Inhalt. Da brauchst noch am besten einen Zeugen, der den Inhalt bestätigt. Jetzt mekrst du vielleicht wie wichtig ein Anwalt ist. Falls deine "Freunde" nach zwei Wochen nicht zahlen, werden die gesetzlichen Verzugszinsen (vier Prozent) für jeden Tag ab Ablauf der Frist fällig. Es sei denn im Kaufvertrag ist was anderes vereinbart.
Aus: Berlin | Registriert: Jun 2001
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Goanature
   
Usernummer # 1712
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verfasst
schreib die leute doch erst einmal an (nicht eingeschrieben) und bitte sie dir den betrag innert 10 tagen zu überweisen. verstreicht die frist ohne zahlen vom schuldner, dann würd ich iihm ein einschreiben schicken mit einer letzten frist (7tage). füge dem brief eine rechtsmittel belehrung an mit welchen rechtlichen schritten sie zu rechnen haben wenn sie ihren verpflichtungen nicht nach kommen. da in der schweiz andere gesetze herschen kann ich dir leider auch nicht mehr sagen. bei uns läuft so ein fall übers betreibungsamt und nicht mit einer polizeilichen anzeige.
Aus: dem hier und jetzt | Registriert: Jan 2001
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GigoloArt
   
Usernummer # 2088
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verfasst
Äh, nochmal zur Russisch Inkasso Seite. Ich hatte bisher keine Zeit, um die Seite zu checken, ob das Ganze ernst gemeint ist, oder nicht.. Alles, was ich dort so gelesen habe, ist imo legal... Oder kann mich einer aufklären?
Aus: Global Citizen | Registriert: Mar 2001
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