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User5001
Usernummer # 5001
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Ich und ein Kollege mussten grade Flyer verteilen und um sie besser an den Mann/Frau zu bringen, haben wir sie einfach bei Autos hinter die Scheibenwischer geklemmt! Jetzt sagte ein anderer Kollege, dass es ein Fehler war und dass es mit Leuten, die sich beschweren, Probleme geben könnte! Wie schaut es rechtlich aus? Ist sowas nicht gestattet?[ 19-08-2002: Beitrag editiert von: User5001 ]
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DJ_GRIP
Usernummer # 6691
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sicher bin ich mir nicht, aber selbst wenn man dafür eine genehmigung brauchen würde: Welcher Autobesitzer informiert sich schon darüber ob ein bestimmter Flyer nun mit oder ohne Genehmigung verteilt wurde...ich denke ihr müsst euch keine Sorgen machen...
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DJ B-Side
Usernummer # 5926
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Ich schließ mich da Grip an, genau weiß ich es auch nicht, aber ich denke rechtlich gesehen seid ihr leider nicht auf der sicheren Seite aber praktisch gesehen würde es mich wundern wenn jemand wegen so ein paar Fylern rumstressen will!
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Herr Minimal
Usernummer # 3603
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es gibt solche leute die auch wegen sowas den ganz stress auf sich nehmen.
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Dru
Usernummer # 4644
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Jo die gibt es. Das sind die für-15-Mark-den-Anwalt-Einschalter.Ihr werdet aber keine Probleme bekommen würd ich fast wetten. Nicht paniken, nicht zu viele Sorgen machen. Was ich WOHL weiss ist, dass ihr das Auto rein theoretisch nicht "anfassen" dürft - anderes Beispiel sind halt Politessen, die die Strafzettel nicht mal mehr "unter" den Scheibenwischer packen dürfen, sondern nur noch zwischen diese Speichen auf dem Scheibenwischer. Is Scheisse und Schwachsinn, aber vermutlich meinte dann jeder zweite Autofahrer dadurch wäre seine Karre übelst beschädigt worden. /Dru
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Freundelektronischermusik
Usernummer # 605
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Halt typisch scheiss Bürokraten-Deutschland...
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chris
Usernummer # 6
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Das Hinter-die-Windschutzscheibe-Stecken von Flyern ist schlicht und einfach Sachbeschädigung:man mag über solche 'bürokratische' Feinheiten schimpfen, aber wer seinen Wagen mal im Regen mit Flyern zugekleistert bekommen hat und erst 2-3 Tage später nach einer 'Trockenzeit' die wirklich angepappten (farb/flyer-)Fetzen mit 'ner Rasierklinge und Lösungsmittel abrubbeln musste, ist für die rechtlich einwandfreie Klärung bzgl. 'Sachbeschädigung' durchaus dankbar. ICH hatte durchaus öfters das Vergnügen, angetrocknete Flyer (yeah, mit Acrylfarben bedruckt) von der Scheibe zu kratzen und hab' mich irrsinnig geärgert. Somit also Frage beantwortet? Flyer -> Auto? -> Sachbeschädigung. chris
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Gianni
Usernummer # 66
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ich hab mir 1993 auf dem parkplatz vom dome in lindau und 1995 auf dem parkplatz vor dem magic in überlingen anzeigen eingefangen. beide male mehrere hundert mark strafe wg. sachbeschädigung und schadensersatz und von mir unterzeichnete unterlassungserklärungen.es gibt sie, die "für 15dem zum anwalt"- renner! 2 andere male gabs heftig dresche von türstehern (top10 singen und irgendwas in tuttlingen). allerdings sind das 4 fälle - doch wir hatten undgefähr 3-4 jahre lang wild geflyert :) g.
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Manuel
Usernummer # 3320
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also ich hab bei flyern hinterm scheibenwischer schon schlechte erfahrungen gemach. bei meinem auto ists nämlich so, dass man den scheibenwischer nur so 2cm von der scheibe abheben kann, dann stösst er an die kante der motorhaube. wenn dann also ein flyerverteiler kommt und den wischer mit nem ruck anhebt, kanns sein dass an der kante der haube der lack abplatzt, is schonmal passiert, allerdings bei ner politesse die nen strafzettel hingehängt hat. hab ich auch anzeige wegen sachbeschädigung gemacht und gewonnen *gggg* seitdem hab ich ein kleines schaumstoffstück am wischer, dann ists nicht ganz so wild ist wenn ma wieder einer nen flyer drahängt. solang nix kaputt geht, is mir eigentlich relativ wenn mir einer nen flyer hinhängt, oft erfährt man ja auch nur so von ner geilen party...... also die dinger immer schön vorsichtig hinter den wischer klemmen, dann klappt´s auch mitm nachbarn *ggggg*
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Ravermeister
Usernummer # 2833
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Bei uns in der Gegend gibts ne Disco, da steht am Parkplatz ein großes Schild mit sinngemäß folgendem Wortlaut:"Wer hier unerlaubt Flyer oder ähnliches verteilt, dem werden pauschal 500 € für die Müllbeseitigung berechnet, ausserdem wird es gemäß Paragraph Blablabla zur anzeige gebracht. Zur Rechenschaft gezogen werden Verteiler UND Veranstalter."
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