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Chicken King
Usernummer # 225
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Hallo Ihr Lieben,habe bei einer Auktion ein Produkt ersteigert, dass ich gar nicht wollte (Irrtum meinerseits). Gehe ich recht in der Annahme, dass ich rechtlilch keine Chance habe, vom Vertrag zurückzutreten?
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Dj Toxic
Usernummer # 2471
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verfasst
Steht über ein Rücktrittsrecht Deinerseits in den AGB´s dieses Auktionshauses nichts drin???
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Chicken King
Usernummer # 225
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In den AGB´s steht drin, dass das Gebot bindend ist...muss ich das somit schlucken?[ 17-06-2002: Beitrag editiert von: Chicken King ]
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philipp
Usernummer # 687
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Es steht dir frei dich mit deinem Geschäftspartener zu einigen... Wenn es nicht garde ein Glücksverkauf fr ihn war und du ihm seine Kosten ersetzt wird das wohl drin sein! Zur Not musst dus halt weiterversteigern...
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Da_Face
Usernummer # 1081
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Es wäre vieleicht einfacher gewesen dem Versteigerndem vorher zu mailen, das dein Gebot ein Fehler war, dann hätte er dich einfach löschen können.[ 17-06-2002: Beitrag editiert von: Da_Face ]
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Chicken King
Usernummer # 225
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ich habe leider die auktion mit sofortkauf beendet. Somit ist die Auktion gelaufen. ich habe ihm allerdings unmittelbar danach gemailt und ihm mein Versehen geschildert, und ihm 10,-Euro "Unkostenbeitrag" angeboten. noch habe ich keine Antwort erhalten, der weiss vermutlich noch nicht von seinem Glück....wollte nur nicht unvorbereitet sein...[ 17-06-2002: Beitrag editiert von: Chicken King ]
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future-sound-of-bochum
Usernummer # 4489
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darf man fragen wie hoch der preis war? 10€ unkostenbeitrag ist schon nicht wenig.frederic
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Chicken King
Usernummer # 225
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der preis wäre 200,- Eu gewesen...
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LexyLex
Usernummer # 2081
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mmhhh...wäre mir zu wenig*g*
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Chicken King
Usernummer # 225
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@lexy dann hoffe ich nur, das der anbieter etwas kulanter als Du ist... ;O)
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