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Autor Thema: Zivildienst ab 2.7.2007 was jetzt ?!
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hallo Leute.

Muss ab dem 2.7.2007 meinen Zivildienst antreten. Ich wurde wegen meiner Ausbildung und neuen Job schon 3 mal zurückgestellt.
Ich habe seit fast 3 Jahren eine eigene Wohnung und dadurch jede Menge an Kosten.Wissen die Meisten ja selbst.

Jetzt zu meiner Frage, da mir die Leute beim Zivildienstamt nicht wirklich weiterhelfen bzw wollen/können/dürfen, wie auch immer.

Weis jemand ob und wenn ja wieviel das Bundesamt für Zivilsienst meine Kosten erstattet ?! Oder bleibt mir nichts anderes übrig als wieder zu meinen Eltern zu ziehen ?!

Hatte jemand ne änliche Situation und weis mir einen Rat ?!


Würde gerne eure Meinung und euren Rat dazu hören.

Vielen Dank.

Jochen

Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
alexosiris

Usernummer # 9442

 - verfasst      Profil von alexosiris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wie alt bist du? Wenn über 23, dann würde ich evtl. sagen das du doch evtl. zum Bund willst, ne Musterung machen und drauf hoffen das du nicht mehr eingezogen wirst.

Ab 23 Jahre ziehen sie nämlich niemanden mehr ein.

Aus: Burgau | Registriert: May 2003  |  IP: [logged]
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich bin 22, gemustert und Wehrpflichtig. Hab verweigert und anerkannter Zivildienstleister.

Im Internet hat ich jetzt rausgefunden ich bekomme laut Unterhaltungssicherungsgesetz die Kosten (max 298.-) erstatte.

Der Typ beim Zivildinstamt sagt mir aber ich bekomm nur Geld bei ner Wohnung, die DIE mir stellen.


Kapier ich nicht. DARUM meine Frage ob jemand Erfahrung hat mit eigener Wohnung und und Zivildienst.

Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Omenalex

Usernummer # 13540

 - verfasst      Profil von Omenalex     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ab 26 Jahren wird meines Wissen niemand mehr eingezogen.....
Aus: Omencity Ffm | Registriert: Nov 2004  |  IP: [logged]
bjoern_small

217cup 2oo4
Usernummer # 4995

 - verfasst      Profil von bjoern_small   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Die werden dir ne Wohnung in der Nähe deines Zivildienst-Ortes besorgen. Könnte dann z.B. auf Schwesternwohnheime oder so rauslaufen. Ist nicht wirklich gemütlich da drin, dafür haste ein Haus voller junger Krankenschwestern. [Wink]

Ob die dir deine alte Wohnung weiter bezahlen bzw. bezuschussen weiß ich nicht.

Aus: München / Mainz | Registriert: Feb 2002  |  IP: [logged]
flexor

Usernummer # 15750

 - verfasst      Profil von flexor     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Normalerweise müssen die dir die Wohnung bezahlen, wenn du dort länger als 6 Monate wohnst und einen auf dich lautenden Mietvertrag hast! Die 298 € bekommst Du von der Unterhaltungssicherungsbehörde. Theoretisch muss die Zivildienststelle sogar für etwaige Differenzen nach oben aufkommen. Bei mir hat das alles so geklappt, allerdings war die Stellensuche etwas schwieriger weil man auch nach der eigenen Wohnung gefragt wird und Stellen oft keine dadurch entstehenden Zusatzkosten haben möchten.
Aus: Kölle | Registriert: Dec 2005  |  IP: [logged]
Fatkid
oderaufbrot
Usernummer # 7802

 - verfasst      Profil von Fatkid   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ruf einfach mal bei der Diakonie an, die für deinen Wohnort zuständig ist. Die haben normalerweise einen Zivildienstberater, der sich um genau solche Dinge kümmert und dir hilft.
Aus: Bad Wiessee | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Omenalex:
Ab 26 Jahren wird meines Wissen niemand mehr eingezogen.....

Ab 23 beim Bund.

Beim Zivildienst läuft das laut meinem Schreiben von gestern SO:

Bis 23, ausser man wurde zurückgestelltm dann bis 25 !!

Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: flexor:
Normalerweise müssen die dir die Wohnung bezahlen, wenn du dort länger als 6 Monate wohnst und einen auf dich lautenden Mietvertrag hast! Die 298 € bekommst Du von der Unterhaltungssicherungsbehörde. Theoretisch muss die Zivildienststelle sogar für etwaige Differenzen nach oben aufkommen. Bei mir hat das alles so geklappt, allerdings war die Stellensuche etwas schwieriger weil man auch nach der eigenen Wohnung gefragt wird und Stellen oft keine dadurch entstehenden Zusatzkosten haben möchten.

Genau DAS hab ich auch gerausgefunden. Und bei eigenem gehalt zahlen die sogar bis zu 45% des Nettogehalts.

Zivildienstamt sagt aber ich bekomm für eine EIGENE WOHNUNG nichts....

Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906

 - verfasst      Profil von CalaLonga     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
http://www.scheck-online.com/zivildienst/c6.htm
http://www.scheck-online.com/zivildienst/a5.htm
http://www.scheck-online.com/zivildienst/a4.htm
Hast du beim Bundesamt für Zivildienst nachgefragt oder beim Kreiwehrersatzamt ?
Ich kenn dass mit Übernahme der Wohnung auch, wenn länger als 6 Monate bewohnt, bei mir ist das aber schon 12 Jahre her.

Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906

 - verfasst      Profil von CalaLonga     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Das hab ich auch noch gefunden;
Steht zwar noch Mark drin:
http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/usg.html

§ 7a Mietbeihilfe

(1) Wehrpflichtige, die alleinstehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen im engeren Sinne oder mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.

(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt

1. Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 584 Deutsche Mark, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;

2. Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 409 Deutsche Mark, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.

Überschreitet in den Fällen der Nummer 1 die Miete den Höchstbetrag und beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als 1298 Deutsche Mark, erhöht sich die Mietbeihilfe bis zu 45 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch auf 1200 Deutsche Mark monatlich. Als Miete gelten das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums und die sonstigen Aufwendungen, soweit sie zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unabweisbar notwendig sind.

(3) Wird der Wohnraum von anderen als den in Absatz 1 Satz 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der Anteil der erstattungsfähigen Aufwendungen zugrunde zu legen, der nach der Gesamtzahl der Wohnraumbenutzer auf den Wehrpflichtigen entfällt.

(4) Soweit Wohngeld nach § 41 des Wohngeldgesetzes weitergewährt wird, wird es auf die Mietbeihilfe angerechnet.

Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
SEHR GUT ! Das hilft mir weiter !


@Cala: Ja hab da nachgefragt und die haben mir wie gesagt die Auskunft gegebn das ich MEINE EIGENE WOHNUNG NICHT bezahlt bekomm, nur eine die das Amt mir stellt.


DANKE schonmal soweit an alle!

Je mehr Aussagen, desto besser.

Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906

 - verfasst      Profil von CalaLonga     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Da hast du nachgefragt ?
Bundesamt für den Zivildienst
Postanschrift: 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Köln-Zollstock
Tel.: 0221/3673-0 (oder anstelle der 0 die Durchwahlnummer)

Und die von dir genannten Antwort bekommen ?

Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
SO ist es...
Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Jodsalz-Musik

Usernummer # 13006

 - verfasst      Profil von Jodsalz-Musik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Mir wurden damals (vor 2 Jahren) glaube ich 75% von der Unterhaltsicherungsbehörde gezahlt (bzw. die gleich zum Vermieter) und die restlichen 25% von der Zivistelle.
Alles ohne Probleme.
Und Fahrtgeld gabs auch noch. (Obwohl ich auch einen Wohnplatz vor Ort hätte beziehen können... hatte sozusagen die freie Wahl)

*edit*
Wie oben ja im Post schon stand wurden 70% zu 30% gezahlt...
Mein Mietvertrag startete am 20.02. und mein Zivi am 1.3. (hatte wohl wirklich Glück mit meiner Zivistelle)

Aus: Köln Mülheim | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
LexyLex

Usernummer # 2081

 - verfasst      Profil von LexyLex     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
beim Bund war das alles leichter, da wusste man wohin man kommt und was man kriegt [Wink]

mir wurde damals (2003-2004) von der unterhaltssicherungsbehörde fast die ganze miete (440 EUR) 23 monate lang gezahlt. Die Wohnung hatte ich grad mal 15 Tage. Den rest musste ich vom Sold dazu zahlen.

war alles eigentlich ganz leicht.

Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
Hardraver
aka Kopfgeist
Usernummer # 3247

 - verfasst      Profil von Hardraver     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
So

hab mich weiter erkundigt.

So siehts aus:

Da ich länger als 6 Monate in meiner Wohnung bin und auch schon fast 5 Jahre arbeite, bekomm ich 45% von meinem Nettogehalt als Unterhaltssicherung.
Das ist gesetzlich geregelt und MUSS bezahlt werden. Das Bundesamt für Zivildienst hat mir nach einigen weiteren anrufen zugesagt das dies so ist und ich eine Fehlinformation erhalten habe.

Bezahlt wird:

~Miete
~Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas)
~Müllgebühr
~Lebens-,Renten-, Haftpflicht- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung
~GEZ

Desweiteren habe ich noch viele weitere Infos erhalten die mir vorher enthalten wurden. Wenn ich zB nach meinm Zivildienst keinen Job mehr hätte, würde diese Kosten für weitere 3 Monate erstattet bekommen.

Gott sei Dank kann ich meinen Job nach dem Zivildienst behalten :-)

Zivistelle hab ich zu 90%iger Sicherheit auch scho, direkt im Ort.

Kann also eig nichts mehr schief gehn.


DANKE an alle die mir geholfen haben.

Aus: Aalen | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]


 
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