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dauerwellen
Usernummer # 4984
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verfasst
Eine neue Gesetzesvorlage soll Tauschpiraten von kleinen Homenutzern (einmal Tauschern) unterscheiden können.
Grundsätzlich sind die Provider jetzt nur noch angehalten bei richterlichen Beschluß Adressdaten rauszugeben.
Zudem ist ein Screenshoot alleine nicht mehr beweisfähig.
Klick mich
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Fat Slob
Usernummer # 18834
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verfasst
Welches Homeuser tauscht denn bitte nur einmal?
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Chefkoch
Usernummer # 1336
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verfasst
ist wohl eher auf das file ansich bezogen. sprich wenn du die geladene mp3 einmal hochlädst oder dich aktiv an der weiterverbreitung beteiligst wird unterschieden.
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dauerwellen
Usernummer # 4984
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verfasst
in der letzten Zeit wurden von den einschlägigen Kanzleien sehr oft Leute angeschrieben die zB. eine 10jährige Tochter haben die sich ein bis zwei Mal ein Chartstück runtergeladen hat.
Verschickt wurde dann das obligatorische 5000 Euro Abmahnprozedre.
Zuletzt haben aber Staatsanwälte diese Praxis geblockt, da der juristische Aufwand sowie die Kosten die der Steuerzahler trägt in keinem Verhältnis mehr stehen.
Aus diesem Grund soll eben jetzt ausgefiltert werden wer "harmlos" und wer "Musikpiraterie" betreibt.
Wie so oft ist aber mal wieder alles unklar und letztendlich nicht eindeutig. Die ersten Grundsatzurteile werden wohl wegweisend sein.
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