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Thread!!!
Dfresh
Usernummer # 1251
 - verfasst
Hi, habe ne Auktion gewonnen in Deutschland.
Und der Verkäufer will mir das Gerät nicht aushändigen.
Ihm ist zwar klar, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist usw. folgen Anwalt usw. sind ihm auch klar.
Jedoch meint er, dass das Gerät zu billig versteigert wurde (pech, oder!)
Aus dem Grunde will er nachverhandeln, bzw. nicht aushändigen.
Wie es der Zufall will, wohnt der Typ in meiner Stadt umme Ecke...

Was tun?

Streitwert: 1200€...

Danke
 
DJ B-Side
Usernummer # 5926
 - verfasst
wenn er es nicht aushändigen will ist ihm das mit dem Kaufvetrtrag wohl doch nicht so klar..
 
channelmaster
Usernummer # 2470
 - verfasst
wenn du weißt wo er wohnt und wie er heisst, bleibt nur eine konsequenz übrig. anzeigen! du müsstest alle rechte auf deiner seite haben.
 
millhouse
Usernummer # 6673
 - verfasst
dann heißt es wahrscheinlich sehr schnell..die ware ist verlorengegangen,kaputtgegangen usw usw.
am besten mal bei ebay über die hotline(kostenpflichtig) fragen was zu machen ist..
 
Dfresh
Usernummer # 1251
 - verfasst
Drauf geschissen...am Ende gibts nur was zu verlieren...
Anwaltskosten, die keiner tragen will,
Telefonkosten-
dann wirds verjährt und schliesslich ists
auch egal...
dann eben nicht...
ebay stinkt und ist eben ein Laden voller Mistkäfer!
 
chris
Usernummer # 6
 - verfasst
dfresh, mhn, ich würde mit pauschalisierungen vorsichtig sein, ich mag' sowas nicht. denn eher ist es klar, dass es weisse wie schwarze schafe, seriöse wie unseriöse anbieter gibt.

aber kurzum: lass' es sein. anzeige? ist die zeit nicht wert? vorbeifahren und nerven? könnte schnell als nötigung aufgefasst werden. drohmails? ungut, sonst landet man schnell von fremder hand in spamverteilern oder wasweissich. oder er verkauft's dann doch und das, was du bekommst, zeigt sich erst nach einiger zeit als defekt, unbrauchbar oder geschrottet und dann geht der ärger erst richtig los, wenn du dein geld wiederhaben willst. und ebay anrufen oder im foren gucken? ja, da gibt's beiträge, was dein recht ist. aber das durchzusetzen, dabei wünsche ich viel spaß. no way, ich würd' mich nichtmal ärgern und lediglich etwaige ebay-gebühren von ebay selbst gutschreiben lassen und die sache dann auf sich beruhen lassen.
 
Kritiker
Usernummer # 14593
 - verfasst
ich würde ganz einfach ne anzeige machen.
das kostet dich nur ne halbe stunde zeit. artikelbeschreibung bei ebay mitnehmen als nachweis und dann wirst du sehen dass er muffensausen kriegt und dir das teil zum genannten preis aushändigt.

dann noch ne beschwerde bei ebay einreichen, ne verrwarnung erwirken usw.

man muss da seinen ar.... aber eben auch mal zur polizei bewegen. ist ein kaufvertrag nach deutschem recht. da hast du viele möglichkeiten.
ich würde ihm als 1. nen brief schicken. per einschreiben natürlich damit er hinterher nicht sagt er wäre nicht angekommen.
darin setzt du ihm ne angemessene frist das gerät zu liefern. ist halt ein mahnverfahren - nur im umgekehrtem sinne.
wenn er darauf dann nicht antwortet, gehst du in die follen und machst ne anzeige. nimm dort dann die kopie des briefs den du ihm geschrieben hast mit. [Smile]
 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
anzeigen kosten geld... obs das nachher wert ist???
 
Born2Groove
Usernummer # 11508
 - verfasst
mach erstmal meldung an ebay würd ich sagen...
 
wheezer
Usernummer # 455
 - verfasst
Hat der Verkäufer bereits ein paar Bewertungen angesammelt (bei diesem Benehmen ja nicht unbedingt gegeben)? Gib ihm doch schonmal eine negative Bewerung - die lässt sich im gegenseitigen Einverständnis wieder zurückziehen, das kannst du der Person ja schon mal stecken.

Falls der Person was an dem ebay Profil liegt, kann das eine kostengünstige Einschüchterungsmethode sein.
 
channelmaster
Usernummer # 2470
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:
anzeigen kosten geld... obs das nachher wert ist???

[kopfkratz]
seit wann sind anzeigen kostenpflichtig? kosten würden erst in einem eventuellen gerichtsverfahren auf ihn zukommen, welches man, sollte die drohung nicht den gewünschten effekt erzielen, immer noch abwenden kann.
 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
also wir wollten mal ne anzeige machen, da hieß es von der polizei: kommse mit aufs revier und bringen se 30 euro mit...

vielleicht hatten die auch keinen bock...
 
Kritiker
Usernummer # 14593
 - verfasst
also ich hab auch mal ne anzeige gemacht. ist allerdings schon ewig her. damals hab ich nix bezahlt. warum auch? da würde ja kaum einer noch ne anzeige machen! steht man jedes mal vor der entscheidung: ist´s mir wert oder nicht? deine aussage find ich völlig unlogisch, sorry [Wink]
 
two
Usernummer # 7845
 - verfasst
ich hätte jetzt auch erstmal geraten ebay zu kontaktieren.. am besten mal anrufen und anfragen welche möglichkeiten du von ebay-seite her hast? danach kannst immernoch schauen wies weiter geht!
 
Kritiker
Usernummer # 14593
 - verfasst
das problem ist das ebay in solchen situationen nur "gute" ratschläge gibt und nicht handelt. die schicken dem verkäufer max. ne mail in der sie ihn bitten die aktion abzuschließen. mehr wird von seiten ebays meiner meinung nach nicht kommen. ergo - das gelese auf der ebayseite kann man sich im endeffekt auch sparen. hab da schon so einiges durch.
allerdings hast du nen käuferschutz. der bringt aber 1. das gerät nicht zu dir und geift 2. nicht wenn du´s noch nicht bezahlt hast.
sorry wegem den x-ten nicht [Smile]

andererseits bildet lesen - hab ich mal gehört.
 
Thomas Broda
Usernummer # 72
 - verfasst
Mit der "Anzeige" wird's nichts - die Weigerung, eine ersteigerte Sache herauszurücken, ist nicht strafrechtlich relevant.
 
SYcroz
Usernummer # 125
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Kritiker:
deine aussage find ich völlig unlogisch, sorry [Wink]

das diese aussage unlogisch klingt mag sein, jedoch ist es mir tatsache so passiert. aber wie gesagt, vermutlich hatten die aufn sonntag keinen bock ne anzeige aufzunehmen. fakt ist, das man mir gesagt hat, eine anzeige kostet was. aber gut das wir drüber geredet haben, denn kann ich ja demnächst los und meine anzeige machen [Smile]


"Mit der "Anzeige" wird's nichts - die Weigerung, eine ersteigerte Sache herauszurücken, ist nicht strafrechtlich relevant. "

aber als käufer bist du gearscht, weil du nen rechtsverbindlichen kaufvertrag abgeschlossen hast oder wie ???
 
Thomas Broda
Usernummer # 72
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:
aber als käufer bist du gearscht, weil du nen rechtsverbindlichen kaufvertrag abgeschlossen hast oder wie ???

Die Polizei ist kein Inkasso-Büro. Dort biste jedenfalls komplett falsch.
 
LexyLex
Usernummer # 2081
 - verfasst
zur Polizei gehen ist totaler müll...die schicken dich wieder weg.

oder geht ihr alle zur polizei wenn mit eurer gekauften ware (defekt/etc) was nicht stimmt?

als polizist würd ich euch was erzählen, die haben sicherlich besseres zu tun.
 
freakfunk2
Usernummer # 7307
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:
also wir wollten mal ne anzeige machen, da hieß es von der polizei: kommse mit aufs revier und bringen se 30 euro mit...

vielleicht hatten die auch keinen bock...

die wollten sicher nur ihre kaffeekasse auffüllen [Wink]
 
suki
Usernummer # 1724
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: SYcroz:

"Mit der "Anzeige" wird's nichts - die Weigerung, eine ersteigerte Sache herauszurücken, ist nicht strafrechtlich relevant. "

aber als käufer bist du gearscht, weil du nen rechtsverbindlichen kaufvertrag abgeschlossen hast oder wie ???

nein, du hast durchaus rechtliche möglichkeiten, allerdings gehört die strafanzeige nicht dazu. diese kann man stellen, wenn der verdacht auf eine tata besteht, die nach dem strafgesetz geahndet würde.
die rechte und pflichten bei kaufverträgen sind im schuldrecht geregelt und die nicht-einhaltung eines kaufvertrages an sich ist kein straftatbestand.
 
schraube
Usernummer # 680
 - verfasst
aber ist es nicht betrug ?
zumindest wenn er den betrag überweisen würde und die ware nicht ausgehändigt bekommen würde?
 
suki
Usernummer # 1724
 - verfasst
ich bin nur juristischer laie, aber ich denke, es ist nur betrug, wenn der vermeintliche verkäufer von vorn herein nie die absicht hatte, die ware auszuliefern. die frage ist, wie man das nachweisen soll, aber wozu gibts anwälte? ;-)
 
kokabroka
Usernummer # 2839
 - verfasst
Wie schon viele gesagt haben: die Polizei wird Dir hier nicht weiterhelfen. Allerdings kann es (bei minder Intelligenten) durchaus als Druckmittel dienen, wenn Du drohst, zur Polizei zu gehen...

Ansonsten: eBay auf jeden Fall benachrichtigen (kostenpflichtig anrufen oder digitale Nachricht), damit dieser Verstoß auf jeden Fall dokumentiert ist. Dann dem Verkäufer eine schlechte Bewertung geben!

Jetzt hast Du noch die Möglichkeit, den Verkäufer schriftlich abzumahnen und ihn nochmals zur Herausgabe der Ware aufzufordern. Sollte er es dennoch nicht tun, verlange einen dreistelligen Betrag Schmerzensgeld.
 
Thomas Broda
Usernummer # 72
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: suki:
wenn der vermeintliche verkäufer von vorn herein nie die absicht hatte, die ware auszuliefern

Aber woher willste wissen, daß der Verkäufer schon beim Einstellen nicht die Absicht hatte, die Ware auszuliefern?
 
suki
Usernummer # 1724
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Thomas Broda:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: suki:
wenn der vermeintliche verkäufer von vorn herein nie die absicht hatte, die ware auszuliefern. die frage ist, wie man das nachweisen soll, aber wozu gibts anwälte? ;-)

Aber woher willste wissen, daß der Verkäufer schon beim Einstellen nicht die Absicht hatte, die Ware auszuliefern?
spatzi, wenn du mich vollständig zitiert hättest, dann wäre dir aufgefallen, wie überflüssig diese frage ist.
 
oelli
Usernummer # 12789
 - verfasst
Der Broda gibt nur dumme Kommentare und nix konstruktives. Schlimm sowas.

Ich hätte dem Verkäufer in der Mail was geschrieben von Rechte des Käufers und dass du mit ebay Kontakt aufnehmen wirst und du am längeren Hebel sitzt etc. Manchmal wirken solche leichten Drohgebärden Wunder.
Negative Bewertung ist ja eh klar.
 
BjoernB
Usernummer # 3687
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: oelli:
Der Broda gibt nur dumme Kommentare und nix konstruktives. Schlimm sowas.


perfekte aussage für unter den user-titel...vielleicht kann der chris da was machen...

drittes ergebnis bei google:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec2/22.html
 
Thomas Broda
Usernummer # 72
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: oelli:
Der Broda gibt nur dumme Kommentare und nix konstruktives. Schlimm sowas.

Der Broda ist ja auch ein Idiot, der von Dingen wie Privat- und Strafrecht nun überhaupt keine Ahnung hat. Deswegen liegt er bei solchen Themen stets komplett daneben und macht sich nur lächerlich, wenn er behauptet, daß die verweigerte Herausgabe einer gekauften Sache strafrechtlich nicht tatbestandsmäßig ist.

Ein mindestens genauso ahnungsloser Spinner ist wohl auch dieser Möchtegern-Anwalt, dessen Abhandlung unter dem Link im Post von BjörnB zu finden ist, denn er behauptet doch glatt den gleichen Blödsinn. Es muß wirklich schlimm bestellt sein um die Qualität der Juristen-Ausbildung in diesem Land, wenn Leute nach 10 oder 12 Semestern Jura die einfachsten Sachverhalte tatbestandsmäßig nicht unterbringen können.
 
Thomas Broda
Usernummer # 72
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: schraube:
aber ist es nicht betrug ?
zumindest wenn er den betrag überweisen würde und die ware nicht ausgehändigt bekommen würde?

Ein Betrug besteht aus vier Komponenten, die kausal verknüpft und vom Vorsatz erfaßt sein müssen:

1. Täuschungshandlung durch Täter, führt zu
2. Irrtum beim Geschädigten, wodurch der Geschädigte eine
3. Vermögensverfügung vornimmt, die zu einem
4. Vermögensschaden führt.

Zumindest wenn der Verkäufer sich erst beim Ende der Auktion zu der Meinung durchringt, daß der Kaufpreis zu niedrig ausgefallen ist, wird's nichts mit dem Betrugstatbestand.
 
BjoernB
Usernummer # 3687
 - verfasst
geht doch [Wink]

wenn ich das aber nun in meinem leicht alkoholisierten hirn richtig kombiniere, kann man festhalten, dass man, wenn man als verkäufer mit dem erlösten betrag nicht zufrieden, die ware ohne zivilrechtliche sorgen zurückhalten kann?
 
Thomas Broda
Usernummer # 72
 - verfasst
Nein, denn wenn der Käufer Lust und genug Zeit hat, kann er dich auf Übergabe und Übereignung verklagen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
BjoernB
Usernummer # 3687
 - verfasst
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Thomas Broda:
Nein, denn wenn der Käufer Lust und genug Zeit hat, kann er dich auf Übergabe und Übereignung verklagen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

welches im normalen ebay geschäft(<100euro) schon einen riesenaufwand bedeuten würde. in diesem fall würde das ganze aber schon sinn machen und das ganze auch mit guten aussichtschancen.

[ 16.07.2006, 08:59: Beitrag editiert von: BjoernB ]
 
dauerwellen
Usernummer # 4984
 - verfasst
ich denke selbst die Negativbeurteilung kannste knicken, weil er dir mit Sicherheit auch eine geben wird.

Aber die Mail das er nachverhandeln will, würde ich an Ebay schicken.
Ich denke die sind an schwarze Schafe interessiert.
 




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