This is topic [spiegel.de] Keine Gnade für Raubkopierer in forum Die Netzwelt, Homepages, Nachrichten, myTube, Gossip & Co at technoforum.de.
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Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
"Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei von ihrem ursprünglichen Plan abgewichen, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenige Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch gehe, berichtet das "Handelsblatt". Die Zeitung schreibt unter Berufung auf Koalitionskreise, diese Bagatellklausel sei im neuesten Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten.
Vor allem bei der Filmindustrie, aber auch in der Union war die Bagatellklausel umstritten, weil sie rechtsfreie Räume schaffe. Aus der neuen Entscheidung folgt aber für Raubkopirer nicht zwangsläufig eine automatische Bestrafung, berichtet die Zeitung weiter. Die Staatsanwaltschaft habe immer noch die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Musik- und Filmproduzenten klagen seit Jahren über Milliardenverluste durch illegale Kopien, die im Internet kursieren. Nach Expertenschätzungen wurden allein im ersten Halbjahr 2005 insgesamt 58,4 Millionen Filme "schwarz" gebrannt, rund 10 Millionen mehr als im Vorjahreszeitraum.
In Frankreich beschloss die Nationalversammlung am Dienstag ein Gesetz zum Schutz der Urheberrechte, das für Privatleute, die zum Eigenbedarf illegal kopierte Musik aus dem Internet herunterladen, ein Bußgeld von 38 Euro vorsieht. Personen, die den Kopierschutz knacken, werden mit einem Bußgeld von 3750 Euro Buße bestraft.
Die Novelle des Urheberrechts in Deutschland wird am Mittwoch im Kabinett behandelt. Anschließend will Zypries den Gesetzentwurf bei einer Pressekonferenz vorstellen."
Quelle www.spiegel.de
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
es kommt noch soweit, dass speziell im jugendrecht eine koerperverletzung oder ein realer raub kaum hoeher bestraft werden als einige dubiose machwerke der contentmafia illegal heruntergeladen zu haben.
die entstehung dieses gesetzes laesst mal wieder tief blicken, wer in diesem land eigentlich die strippen zieht...
Geschrieben von: Funny (Usernummer # 9199) an
:
Passt zwar nicht exakt zum Thema aber diese Frage wollte ich schon ewig mal loswerden: Weiß jemand in wieweit man bestraft werden kann, wenn man Raubkopien aus dem Ausland (Tschechien) einführt.
Dort werden ja die neuesten Kinofilme schon vor Start ganz offen zum Kauf angeboten. Man hat sie dann ja "legal" erworben, in Deutschland sind sie allerdings verboten.
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
du redest aber nicht vom "legalen" kauf auf dem vietnamesenmarkt in grenznähe, oder?
beim begriff der rechtswidrigen quellen wird dem käufer und/oder konsumenten nämlich auch auferlegt, dass er die legalität selbst beurteilt und verantwortet.
[ 22.03.2006, 13:32: Beitrag editiert von: Braindrain ]
Geschrieben von: millhouse (Usernummer # 6673) an
:
sind die staatsanwaltschaften in deutschland so unausgelastet?
Geschrieben von: Funny (Usernummer # 9199) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Braindrain:
du redest aber nicht vom "legalen" kauf auf dem vietnamesenmarkt in grenznähe, oder?
beim begriff der rechtswidrigen quellen wird dem käufer und/oder konsumenten nämlich auch auferlegt, dass er die legalität selbst beurteilt und verantwortet.
Äh, doch. Meinte schon diese Märkte. *g*
Ich mein, klar weiß jeder dass die Sachen illegal sind. Frag mich nur manchmal wie es wäre wenn man an der Grenze angehalten wird. Dulden die diese "Einkäufe"? Wird wahrscheinlich stark von der Anzahl der DVDs abhängen schätz ich mal.
Geschrieben von: dr. henk (Usernummer # 9117) an
:
kommt drauf an, von welcher grenze du sprichst,
aber richtung osten hängts wohl auch damit
zusammen, wieviel geld du noch im portemonaie hast
Geschrieben von: ochsenprofessor (Usernummer # 5328) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Braindrain:
du redest aber nicht vom "legalen" kauf auf dem vietnamesenmarkt in grenznähe, oder?
beim begriff der rechtswidrigen quellen wird dem käufer und/oder konsumenten nämlich auch auferlegt, dass er die legalität selbst beurteilt und verantwortet.
Besonders wenn statt DVD's dort CD's im VCD Format drin sind und die Hülle mit dem Farbkopierer hergestellt worden ist.
Geschrieben von: CalaLonga (Usernummer # 5906) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Funny:
Passt zwar nicht exakt zum Thema aber diese Frage wollte ich schon ewig mal loswerden: Weiß jemand in wieweit man bestraft werden kann, wenn man Raubkopien aus dem Ausland (Tschechien) einführt.
Dort werden ja die neuesten Kinofilme schon vor Start ganz offen zum Kauf angeboten. Man hat sie dann ja "legal" erworben, in Deutschland sind sie allerdings verboten.
Da bist dran, ist genauso wenn du im Ausland Plagiate von Markenware kaufst.
Da gibts es teilweise empfindliche Gedlstrafen.
Geschrieben von: roadrenner (Usernummer # 13607) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Funny:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Braindrain:
du redest aber nicht vom "legalen" kauf auf dem vietnamesenmarkt in grenznähe, oder?
beim begriff der rechtswidrigen quellen wird dem käufer und/oder konsumenten nämlich auch auferlegt, dass er die legalität selbst beurteilt und verantwortet.
Äh, doch. Meinte schon diese Märkte. *g*
Ich mein, klar weiß jeder dass die Sachen illegal sind. Frag mich nur manchmal wie es wäre wenn man an der Grenze angehalten wird. Dulden die diese "Einkäufe"? Wird wahrscheinlich stark von der Anzahl der DVDs abhängen schätz ich mal.
falsch. dummheit schützt vor strafe nicht!
gruß roadrenner
Geschrieben von: pradapunk (Usernummer # 11552) an
:
NEUES URHEBERRECHT
Kabinett kriminalisiert Kopierer
Von Frank Patalong
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Urheberrechtes durchgewinkt, die aus CD-kopierenden Schulkindern endgültig Kriminelle macht. Die "Bagatellfall-Regelung" und geduldete Privatkopien sind Geschichte - dafür darf die Industrie von Internetprovidern Verbindungsdaten erfragen.
Brigitte Zypries ergab sich dem Lobbydruck der Entertainment-Industrie. Am frühen Mittwochnachmittag meldete die Bundesjustizministerin Vollzug: Der Regierungsentwurf zum sogenannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle - im letzten Augenblick um Passagen bereinigt, die der Industrie ein Dorn im Auge waren - wurde vom Kabinett beschlossen. Anfang nächsten Jahres soll das neue Gesetz in Kraft treten, der Bundesrat braucht nicht zuzustimmen.
Das Gesetz regelt vor allem zwei Fragen: Wie sind digitale, urheberrechtlich geschützte Waren in Zeiten der absoluten Kopierbarkeit zu schützen, und wie soll man mit Bürgern verfahren, die die Rechte der Industrie und Urheber verletzen?
Frankreich und Deutschland, Kernnationen der Europäischen Union, demonstrieren nun, wie unterschiedlich sich eine EU-Richtlinie auslegen und umsetzen lässt.
Deutschland: Kunde wird Krimineller
In Deutschland dürfen sich Musik- und Filmkopierer künftig darauf gefasst machen, mit bis zu zwei Jahren Haft wahrhaft abschreckend bestraft zu werden. Gewerblich operierenden Raubkopierern drohen gar fünf Jahre hinter Gittern. Das ist für jedermann zu verstehen: Wer Waren stiehlt, sie kopiert und zum eigenen Profit verkauft, gehört bestraft.
Ganz anders empfindet der Bürger aber, wenn es um die "kleine Kopie" geht. Die Kopie und Weitergabe einzelner Werke gehört zum Alltag, seit die ersten Tonbänder auf dem Markt erschienen. Als "Privatkopie", damit die lieben Kinderchen die schöne neue CD nicht zerschrappen, bleibt sie laut Zypries auch erlaubt. Es sei denn, die betreffende CD wäre durch einen Kopierschutz, ein DRM-System, geschützt - also ist sie in Wahrheit schon bald so gut wie grundsätzlich verboten. In diesem Augenblick macht sich der Kunde nicht erst strafbar, wenn er eine Kopie an seine Mutter, seinen besten Freund oder auf eine Party mitnimmt, sondern schon bei der Kopie für den Hausgebrauch.
"Verbraucherfreundlich" und einen "fairen Interessenausgleich zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen" nennt das die Bundesregierung. Damit werde "das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter", so Brigitte Zypries.
Nun ist die Ministerin weder ein Unmensch, noch unqualifiziert: Die "digitalen" Themen sind der Juristin nah und vertraut, seit sie 1998 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern wurde. Als Justizministerin lavierte sie recht geschickt zwischen den Erwartungen der Verbraucher und dem Lobbydruck der Industrie und schaffte es so, eine ganze Reihe stark Kautschuk-verdächtiger Sowohl-als-auch-Lösungen in die Urheberrechtsnovelle einzubringen.
Dazu gehörten neben dem klaren Jein zur Privatkopie vor allem Pläne für eine "Bagatellfallregelung", die sicherstellen sollte, dass Konsumenten, die sich zur Deckung eines reinen Eigenbedarfes in geringfügigem Maße in illegalen P2P-Börsen oder an CD-Kopien bedienten, eben nicht drakonisch bestraft werden. Zypries Entwürfe trafen folglich sowohl bei der Industrie, wie bei derjenigen, die nach einer völligen Neuordnung des Urheberrechts in digitalen Zeiten rufen, und auch bei Verbraucherschützern sowohl auf Lob als auch auf Kritik. Kein Wunder, gab es doch für jede Seite ein Zuckerle - und nicht zu viele saure Drops.
Bis heute. Die "Bagatellfallregelung" für gelegentliche Kopierer ohne kommerzielle Absichten soll es nun doch nicht geben. Statt klar zu definieren, was wie bestraft werden könnte, überlässt es das Gesetz den Staatsanwälten, ob sie ein Verfahren einleiten oder nicht. Prinzipiell ist so auch der einmalige CD-Kopierer ein Missetäter, der allenfalls auf Gnade hoffen kann - wie einst zu Kaisers Zeiten. Aus Kunden, vor allem aber aus den meisten Schulkindern, werden also per Definition potenzielle Kriminelle.
Entertainment-Branche Auskunftsrecht für Provider
Die sollen nun, unter Ausnutzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, auch leichter zu identifizieren sein: Diese entpuppt sich so nicht nur als Instrument zur Fahndung nach Terroristen (wie von den EU-Justizministern argumentiert wurde), sondern auch nach Torrentisten (wie Daten- und Verbraucherschützer gewarnt hatten). In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren ("zivilrechtlicher Auskunftsanspruch"). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.
Die Diskussion um dieses Thema stieß vor Wochen der Musikverband IFPI an, der einen "Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern" eingefordert hatte, um sich kostengünstiger als auf dem juristischen Weg "gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können". Der Bundesverband der Verbraucherzentralen widersprach umgehend, doch im Justizministerium wogen offenkundig die Argumente der Industrie schwerer.
"Heise online" zitiert die Minsterin mit den Worten, da Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, müssten die Rechteinhaber wissen, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Der Entwurf sieht Auskunftsansprüche gegen Dritte daher "bei Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung" oder bei bereits anhängigen Verfahren vor.
Diese gewachsene Drohung, für alltägliche Vergehen hart bestraft zu werden, diese Einschränkung von Rechten auf Seiten der Verbraucher einerseits und dieser Machtzuwachs auf Seiten der Industrie andererseits verkauft die Regierung heute als verbraucherfreundlich.
Auch in Frankreich müssen sich Kopierwütige künftig darauf gefasst machen, für Verstöße bestraft zu werden. Allerdings in Maßen: Frankreich sieht eine Bagatell-Buße von 38 Euro vor, wird ein Täter erstmals dabei erwischt, wie er zur Deckung eigenen Bedarfs raubkopiert. Danach geht es im Stile eines Bußgeldkatalogs weiter aufwärts. Professionellen Anbietern von Programmen zur Verletzung von Urheberrechten drohen bis zu 300.000 Euro Strafe und immerhin zwei Jahre Knast. Hier ist der sündige Bürger allerdings nicht abhängig von der Gnade eines mildgestimmten Strafanwaltes.
In Frankreich weiß der Bürger, woran er ist
Für kleine Sünden gibt's was auf die Finger, für große empfindlichere Strafen. Statt also auf Abschreckung durch Angst vor einer Strafe von fast abstrakter Größe zu setzen, die in der Realität nur selten einzutreiben sein wird (fast alle Prozesse gegen P2P-Nutzer enden in außergerichtlichen Einigungen), konfrontieren die französischen Parlamentarier ihre mündigen Bürger mit einem kalkulierbaren Risiko, das für Wiederholungstäter wächst. Solche "Bagatellregelungen" funktionieren durchaus, wie Tempolimits und Ampeln beweisen: Die werden sogar um 3 Uhr nachts noch respektiert, obwohl da kaum mehr eine Strafe zu befürchten ist.
Dass das Kopieren von CDs, der Download aus dem Internet, grundsätzlich eine Verletzung des Urheberrechtes darstellt, soll mit all dem gar nicht bestritten werden. Aber ist es realistisch, einen Straftatbestand zu definieren und ihn mit heftigen Strafen zu verbinden, wenn sich die absolute Mehrheit der Bevölkerung ganz alltäglich strafbar macht? Kann man ein Unrechtsbewusstsein für ein Vergehen erzeugen, das so gut wie jeder als Bagatelle empfindet, indem man es mit Strafen verknüpft, die eher an Kapitalverbrechen denken lassen?
Da steht eher zu befürchten, dass die große Masse weitermacht wie bisher, während die Industrie vor Gericht Exempel statuieren lässt. Geholfen ist damit niemandem. Vielleicht hätte es keine Novelle des alten Rechts gebraucht, um es "fit für das digitale Zeitalter" zu machen", sondern schlicht ein Neues.
Und dass Zypries tatsächlich plant, der Industrie selbst Auskunftsrechte gegenüber Internetprovidern zuzugestehen, ist schlicht ein Skandal: Im Western ist die privat organisierte Posse, die auf Verbrecherjagd geht, noch ganz unterhaltsam. Im richtigen Leben hat vor wenigen Wochen die GVU bewiesen, was dabei heraus kommt: Die privaten Fahnder hatten ihre Erfolgsstatistiken geschönt und User zwecks Strafverfolgung in Fallen gelockt, in dem sie selbst Piratenserver finanzierten.
Quelle
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
gute analyse im spiegel!
ich denke, ein stueckweit unrechtsbewusstsein und bestrafungsnotwendigkeit sind durchaus vorhanden.
jedoch darf fuer so kinkerlitzchen wie privates beschaffen oder kopieren von urheberrechtlich geschuetztem content nun wirklich keine freiheitsstrafe drohen.
man sollte die steuerzahlungen, die arbeitsplatzanzahl und den volksverbloedungseffekt der contentmafia mal denjenigen sinnvollerer wirtschaftszweige gegenueberstellen und dann nochmal ueberlegen, wieviel gesetzgeberischen einfluss man ihr einraeumen will.
Geschrieben von: pradapunk (Usernummer # 11552) an
:
Fand die Analyse auch ziemlich gelungen.
Bonbon am Rande ist, daß der niedliche Euphemismus "Zypries rückte von dem ursprünglichen Plan ab", endlich in Klartext "sie knickte vor der Lobby ein" umgewandelt wurde.
Wollte mich aus der Diskussion raushalten, da sowohl Meinungen, als auch Kritik x-mal gepostet, formuliert, abgedruckt, als Eingabe/Petition vorgebracht wurden und allesamt wurden sie - ignoriert.
Die angebliche Schwarzseherei ist nun Gesetz geworden und auch die Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung (wie war das nochmal nur gegen Terroristen?!) treffen ins Schwarze.
Geregelt ist dabei rein gar nichts - geschaffen wurde lediglich ein Klima von Unbehagen - was wohl auch gewolltes Ziel war.
Ich warte mal auf den ersten Virus, der sich auf das neue Gesetz beruft: "Achtung, das Deinstallieren dieses Programms stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet".
Kopfschüttelnd sehe ich wie in diesem Land auch die schwachsinnigste "Ertragsmechanik" unter staatlichen Schutz gestellt wird. Ich hege allerdings die diebische Vorfreude, daß einige Betroffene damit allerkräftigst auf die Schnauze fliegen werden - die Exculpation für Unfähigkeit und wahnwitzig schlechte Produkte (Content & Vertriebsmodelle) durch Schuldzuweisung an die böse Raubkopiererfront ist jetzt nicht mehr gegeben.
Recht charmant fände ich es ja, die Hotlines von Bundesministerium und den betroffenen Lobbyverbänden und Plattenfirmen mit ständigen Anfragen zuzubomben: "Ich möchte meine gekaufte Orginal CD beim Joggen auf meinem iPod hören, mein Rechner muckt aber beim Überspielen (genaue Systemkonifguration darlegen), mache ich mich jetzt strafbar?" etc. Man will ja als rechtstreuer Bürger doch auf der sicheren Seite sein, oder?
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
:
"der betroffenen Lobbyverbänden und Plattenfirmen mit ständigen Anfragen zuzubomben"
..die ja nun aber knapper und deutlicher als je zuvor schlicht mit ja/nein beantwortet werden können.
/off
was mir schon länger auffiel.. nachdem in deinem wortschatz 'beschönigung' bisher konsequent durch ein fremdwort ausgemerzt wurde, scheint jetzt also 'entschuldigung' an der reihe zu sein charmant..
Geschrieben von: James_Holden (Usernummer # 1937) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: pradapunk:
"Ich möchte meine gekaufte Orginal CD beim Joggen auf meinem iPod hören, mein Rechner muckt aber beim Überspielen (genaue Systemkonifguration darlegen), mache ich mich jetzt strafbar?"
im ernst jetzt. wie soll das denn funktionieren? wenn ich mir für's auto z.b. keine kopie machen darf, was ist denn dann mit dem mp3player?
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
liest sich so, dass man wohl schon durch umgehen des kopierschutzes, der die umwandlung in mp3 verhindern will, straffällig wird. verrückt!
Geschrieben von: GreenSpirit (Usernummer # 919) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Braindrain:
liest sich so, dass man wohl schon durch umgehen des kopierschutzes, der die umwandlung in mp3 verhindern will, straffällig wird. verrückt!
das ist aber auch nicht ganz so einfach. die meisten dieser abspielschutz-/kopierschutzmechanismen "funktionieren" ja nur bei windows pcs, macs oder linuxpcs erkennen ihn gar nicht und wandeln fröhlich um. ich frage mich wie das gehandhabt werden soll, bei gebrannten cds im auto (deren orginal kopiergeschützt ist) eine hausdurchsuchung um festzustellen mit was für einem betriebssystem man arbeitet? und was wenn man mehrere os betreibt?
Geschrieben von: Suckz2002 (Usernummer # 4884) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: James_Holden:
im ernst jetzt. wie soll das denn funktionieren? wenn ich mir für's auto z.b. keine kopie machen darf, was ist denn dann mit dem mp3player?
Das ist ja das Widerliche und daran erkennt man die Abzockmechanismen und vor allem die Doppelzüngigkeit der Großkonzerne. Es werden Millionen verdient durch den Absatz von Mp3-Playern, DvD-Brennern und Rohlingen - aber CD's rippen, brennen, etc. wird jetzt mit Strafen geahndet.
Das ist schizophren!
Geschrieben von: Braindrain (Usernummer # 629) an
:
ist es wirklich so, dass die sogenannten UnCDs von anderen als Windows PCs doch abgespielt werden können?
nicht standartkonforme CDs gelten soweit ich weiss auch als kopiergeschuetzt.
Geschrieben von: ndark (Usernummer # 3037) an
:
zu mac/linux:
Dass die Klausel in der Praxis nach wie vor zu zahlreichen Verwirrungen führen kann, demonstrierte die Justizministerin gleich mit. So tat sie sich schwer mit der Erklärung, ob etwa das technisch mögliche Kopieren einer laut Verpackung mit einem Kopierschutz versehenen Audio-CD auf einem Mac oder unter Linux verboten sei. Nach langem Hin und Her beschloss sie salomonisch: "Wir müssen davon ausgehen, dass das, was draufsteht, auch drin ist. Aber wenn das nicht funktioniert, sind wir uns einig, dass es nicht bestraft wird." Wobei mit "es" die "Umgehung" des nicht wirklich wirksamen Kopierschutzes gemeint sein sollte.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71151
Geschrieben von: GreenSpirit (Usernummer # 919) an
:
@ndark: die aussage hab ich auch auf heise gelesen, aber wie will man das bitte in der realität umsetzen? sie sagt ja, "wir müssen davo nausgehen, dass es funktioniert". also ist man erstmal straftäter bis man das gegenteil beweisen kann. nur wie macht man das? geht man zu ner gerichtsverhandlung mit einer suse/debian/os x cd in der hand?
Geschrieben von: Funny (Usernummer # 9199) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CalaLonga:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Funny:
Passt zwar nicht exakt zum Thema aber diese Frage wollte ich schon ewig mal loswerden: Weiß jemand in wieweit man bestraft werden kann, wenn man Raubkopien aus dem Ausland (Tschechien) einführt.
Dort werden ja die neuesten Kinofilme schon vor Start ganz offen zum Kauf angeboten. Man hat sie dann ja "legal" erworben, in Deutschland sind sie allerdings verboten.
Da bist dran, ist genauso wenn du im Ausland Plagiate von Markenware kaufst.
Da gibts es teilweise empfindliche Gedlstrafen.
Solange es keine Freiheitsstrafe ist gehts ja noch.
Geschrieben von: pradapunk (Usernummer # 11552) an
:
@ hyp nom
Daß die Antwort ja oder nein lauten wird, ist mir schon klar (ehr ja als nein sogar). Es geht aber um die Masse von Anfragen - nicht mal aus einem Sabotagegedanken heraus - sondern in Vorwegnahme der Einzelfallprüfungen, die Staatsanwälten ins Haus stehen.
Und ob man jede Anfrage so lapidar abfrühstücken kann, will ich mal bezweifeln. Es gibt Leute, die da eine enorme Hartnäckigkeit an den Tag legen.
// zu off
hä? Welche meiner - zugegebenermaßen - Floskeln ist Dir so aufgefallen. Bei Peinlichkeiten, bitte per pm. *grübbel*
Geschrieben von: Kebi (Usernummer # 6214) an
:
wie ist das denn eigentlich mit analogen kopien??
alle verboten??? also kann ich meine MD-Player jetzt in den müll feuern oder was???
Geschrieben von: ndark (Usernummer # 3037) an
:
private analoge kopien sind ohne einschränkung weiterhin erlaubt.
Geschrieben von: gescom (Usernummer # 2169) an
:
d.h. wir laufen alle bald wieder mit tapedeck auf der schulter rum *g* oder mit tragbaren plattenspielern, analog ist analog
wie sieht es mit dem kopierne einer kopie aus? erst analog auf tape und dann digital? oder wurde damit der kopierschutz umgangen?
mal im ernst ... wer sich den kram ausdenkt, gehoert mit gebrannten rohlingen erschlagen.
zur musikindustrie ... da fusionieren sie jahrelang bis nur noch eine handvoll majors da sind und dann laufen ihnen indies den rang ab. da kommt wohl der groesste teil ihrer umsatzeinbussen her. nur kauft den grossen keiner mehr den fabrizierten schrott ihrer behuetetn stars ab, denen sie die kohle in den arsch geschoben haben.
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