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ochsenprofessor
Usernummer # 5328
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verfasst
Urteil gegen Domains mit Städtenamen rechtskräftig --> Heise.de
Zitat: Die Verwendung der Webadresse tauchschule-dortmund.de bleibt unzulässig: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) zurückgewiesen. Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung, heißt es im Beschluss des Bundesgerichtshofs
Da reiben sich die Abmahnanwälte wieder die Hände.
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Tekknotrip
Usernummer # 131
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verfasst
In diesem Staate wirst du bestraft, wenn du etwas erreichen willst. Wo es nur geht, werden Knüppel in den Weg geworfen!
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BassInvader
Usernummer # 2814
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Sauerei - nach der Sache mit den KFZ-Kennzeichen nun das ...
www.tresor-berlin.de ist unzulässig? Mein Gott, was für ein bescheuertes Land sind wir eigentlich?
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Dj Toxic
Usernummer # 2471
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: BassInvader: Sauerei - nach der Sache mit den KFZ-Kennzeichen nun das ...
Was für ne Sache mit KFZ-Kennzeichen
greetz, toxic
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BassInvader
Usernummer # 2814
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verfasst
Wenn Du zum Beispiel eine Domain wie Zoohandlung-HH hast ... guckst Du hier:
gligg
[edit] Wenn Du dann bei "Suchen nach" auf der heise-Seite "News" angibst, findest Du unter der Eingabe von "kfz" einige Artikel über die weitere Entwicklung ...
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Dj Toxic
Usernummer # 2471
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verfasst
Hab ich garned mitbekommen. Krass...
greetz, toxic
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Cymorris
Usernummer # 5951
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verfasst
Da könnte man auch wieder fragen: "Warum darf ein Provider dann die Adresse anbieten, bzw. trägt er sie ein ?"
Das ist fast wie mit den Drogen, wenn der Konsum nicht verboten ist. Leider setzt der aber den Besitz voraus...
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Tekknotrip
Usernummer # 131
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verfasst
Sind auch synonyme verboten wie hamburger oder frankfurter stuttgarter etc???
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TranceRider
Usernummer # 1924
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verfasst
In meinem Personalausweis steht die Stadt in der ich wohne mit Namen. Ist das auch unzulässig?
Müsste sich die Stadtverwaltung in dem Fall nicht den Städtenamen offiziell schützen lassen, wie dies auch jedes ordentliche Unternehmen macht?
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Mirage
Usernummer # 1605
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verfasst
Also so wie ich das sehe, geht es hier nicht um die Ansprüche der Gemeinde aus ihrem Namen, sondern um die Vermeidung von unlautem Wettbewerb. Es geht, soweit ich weiss, darum, dass allgemeine Branchenbezeichnungen in Verbindung mit dem Städtenamen (Bsp. diskothek-frankfurt.de) unzulässig sind, weil es ja mehrere Diskotheken gibt und derjenige, der sich die Domain mit dem Branchenbegriff eintragen hat lassen, daraus einen Vorteil zieht. Eingennamen in Verbindung mit Städtebezeichnungen sind wohl nicht davon betroffen (z.B. u60-frankfurt.de).
Zitat:
Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das OLG angeführt, die Verbraucher könnten aufgrund der Kombination von Tauchschule und dem Städtenamen davon ausgehen, dass es sich bei dem Domain-Inhaber um den größten Anbieter von Tauchkursen in Dortmund handle.
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Striker
Usernummer # 3664
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und was macht jetzt der - hypothetische- besitzer einer diskothek, die "Frankfurt" heißt? www.frnkafurt-die-diskothek.oderwas? die sind doch alle komisch.
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Hannes Stanke
Usernummer # 11243
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verfasst
der muss die dicht machen!!^^ oder denn namen änderen oder strafe zahlen lol deutschland is schon ein schönes land fortschritt pur hier!
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ochsenprofessor
Usernummer # 5328
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: BassInvader: Sauerei - nach der Sache mit den KFZ-Kennzeichen nun das ...
Kfz-Kennzeichen-Abmahner zieht Forderungen gegen Domain-Inhaber zurück bei heise.de
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