This is topic mixe download und copyright?? in forum Die Netzwelt, Homepages, Nachrichten, myTube, Gossip & Co at technoforum.de.


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Geschrieben von: Cyra (Usernummer # 5990) an :
 
ich würde gerne meine 3 mixe oder einen davon zum download bereitstellen, weiß aber nicht so recht, ob das nicht eigentlich gegens copyright verstößt??
 
Geschrieben von: Leptomorph (Usernummer # 65) an :
 
naja wirklich legal ist das nicht. du kannst natürlich eine juristische grauzone betreten, indem du einfach keine playlist angibts [Wink]
 
Geschrieben von: arenddd (Usernummer # 7876) an :
 
das wuerde mich direkt auch mal interessieren...

wobei ich denke dass grad die kleineren labels (und da meine ich auch szene-groessen wie kompakt oder force inc, die ja immernoch recht kleine labels sind) nicht so ein riesen problem damit haben...

weiss da wer mehr?


a.:c)
 
Geschrieben von: Archer2000 (Usernummer # 2345) an :
 
ich glaube kleinere labels können sich nur freuen, wenn ihre platten in nem mix aufgelistet werden
wenn mir ein mix hier im technoforum gefällt geh ich oft die playlist durch und manchmal landet die eine oder andere platte auf meinem einkaufszettel
 
Geschrieben von: Hardraver (Usernummer # 3247) an :
 
Hi also der Lazy und ich haben uns das auch schon gefragt! Weis allerdings immer noch nicht was man darf und was nicht!

Kleiner Tipp...frag mal den Stitch! der hat Jura studiert *gg


@ Archer: Was landet bei dir nicht auf den Einkaufszettel.....muss mir nur mal deine Listen(Seitenweise) ansehen!*lach*zwinker*

Hardy
 
Geschrieben von: Cyra (Usernummer # 5990) an :
 
naja der mix der für euch in frage zum saugen käme, besteht fast ausnahmslos aus (techno)-klassikern... hat denn überhaupt jemand interesse? dann halt nur mit playlist per pm...
 
Geschrieben von: HAKKE-MITCH (Usernummer # 4741) an :
 
Es spielt gar kieine rolle ob kleinere oder grössere labels etwas dagegen haben es geht kanz alein darum in wie weit man das bereitstellens eines downloads als veröffentlichung zu werten ist so das bei fügen einer playlist ist eine veröffntlicfhung, und hat die gema was dagegen denn die kriegen die4 veröffentlichungsgebühren
 
Geschrieben von: HAKKE-MITCH (Usernummer # 4741) an :
 
hab das was gefunden sieht gar nicht gut aus

http://www.anwaltskanzlei-online.de/zoomer.asp?nr=460


DJ-Sets: Hier ist die Zusammenstellung von Musikstücken durch einen DJ gemeint, der die Stücke derart miteinander verbindet, daß die Übergänge zwischen den Songs nicht zu hören sind. Häufig ist jeder Übergang zwischen den Stücken einmalig. Die Stücke, die zusammen gefügt werden, werden durch die Verbindung bearbeitet. Deshalb ist die Zustimmung des jeweiligen Urhebers erforderlich. Die Verbindung wird allerdings auch häufig als Werk anzusehen sein
 
Geschrieben von: technohead1 (Usernummer # 5122) an :
 
"Die Verbindung wird allerdings auch häufig als Werk anzusehen sein..."
naja, sieht ja dann eh net so schlecht aus.

soviel ich weiß, ist das ganze kein problem wenn es "live@irgendwo" benannt wird.
dafür aber keine gewähr...
 
Geschrieben von: Darrien (Usernummer # 6129) an :
 
Das System in der Praxis ist doch Folgendes:

1. Producer baut einen Techno Track
2. Ein DJ kauft den Techno Track und spielt ihn
3. Die Zuhörer gehen zum Track des Producers geil ab
4. Andere DJs kaufen sich den Techno Track ebenfalls

Ist das ganze auf einen Live-Auftritt bezogen, muss man natürlich erstmal rauskriegen, was für ein Track das überhaupt ist, zu dem man so abgeht. Daher ist ein Mixset mit Playlist doch eigentlich das beste, was einem Producer passieren kann.

Auch wenn es zwar rechtlich nicht unbedingt verhalten wird, würde ich halt bei jedem Mix anfügen, dass er lediglich der Veranschaulichung der eigenen Fähigkeiten als DJ dient und eine Playlist mit der Erklärung anfügen, dass auf diese Weise andere DJs die Möglichkeit haben, die verwendeten Produktionen nachzukaufen.
 
Geschrieben von: shanty (Usernummer # 1007) an :
 
Ich hab mal ne Frage, die am Rande etwas mit dem Thema zu tun hat:

Wenn man in nem mir bekannten Club den Resident nach ner Mix-CD fragt hätte er gerne 15€! dafür.

Das ist 1. viel zu teuer
und 2. doch illegal, oder?
 
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an :
 
und wieder mal dasselbe thema (suche-funktion)
und wieder das selbe halbwissen.

GENERELL:

jeder titel ist geschützt, jeder titel hat
einen urheber. um einen mix zu veröffentlichen
brauchts die zustimmung des rechteinhabers, so
will es das gesetz, alles andere ist falsch.

auch durchs mixen wird kein autonomes werk,
sondern EVENTUELL (umstritten) ein werk, dass
sich auf den werken anderer urheber stützt, die
dazu selbstverständlich ihre zustimmung geben
müssen.

die "grauzone" existiert allerdings, sprich: es
wird im szene/dance-bereich in 99% der fälle
geduldet. eben wegen dem promoeffekt sowohl
für den dj (als käufer der ware) wie auch
für den bereitsteller, der einen steigenden
promoeffekt erziehlt.

das 1%, in dem es nicht geduldet wird: es wird
ware kommerziell veräussert oder indirekt
kommerziell ausgewertet (z.b. eine werbefinanzierte
bereitstellung eines titels als teil eines mixes).

das angebot sollte also klar als unkommerziell
gekennzeichnet sein - was sich v.a. auch dadurch
ergibt, dass man keine werbebanner etc. schaltet.

was das beispiel des djs mit den 15 eur-cds
angeht: anzeigen den kerl und zwar sofort.
selbstkostenbeteiligung mag ja noch in
ordnung sein, aber das ist eine eindeutige
kommerzielle ausschlachtung. zudem garantiert
noch steuerhinterziehung.
 
Geschrieben von: shanty (Usernummer # 1007) an :
 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Gianni:

was das beispiel des djs mit den 15 eur-cds
angeht: anzeigen den kerl und zwar sofort.
selbstkostenbeteiligung mag ja noch in
ordnung sein, aber das ist eine eindeutige
kommerzielle ausschlachtung. zudem garantiert
noch steuerhinterziehung.

Gut zu wissen! [smilesmile]
Danke.
 
Geschrieben von: Trax (Usernummer # 6477) an :
 
ist dies rechtlich erlaubt was ich hier auf meiner seite mache?
http://www.manuelkramer.ch/music/mp3/index.asp
 



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