Habe meinen alten Reloop 4000 über E-bay verkauft.Er hatte von vorne herein schon leichte Gleichlaufschwankungen,die ich bei e-bay erwähnt hatte.
Jetzt aber mein Problem.Der Käufer schickt mir ein Bild bei dem das Stück Tonarm, auf dem das Gegengewicht steckt abgebrochen ist.
Auf diesem Bild ist ebenfalls zu erkennen, dass das Gewicht falsch herum aufgesetzt ist.
Dabei bin ich mir aber wirklich 100% sicher das ich das Gewicht vor dem Versand, sowie alle anderen Einzelteile, komplett entfernt hatte. Die Kompletten Einzelteile habe ich verpackt und an das Styrophor geklebt.
Auch wenn das Gewicht oben gewesen wäre hätte ich es nie falsch herrum aufgesetzt.
Ein weiteres Detail ist, dass das Anti-Skating-Rad auf ca. 1,5 steht. Ich bin kir aber ebenfalls sicher das ichs auf 0 gestellt hab.
Was soll ich eurer Meinung nach tun ?? Hat jemand Erfahrungen mit sowas??
BITTE HELFT MIR
greeeeez Hardy
Wahrscheinlich gefiel ihm der Player doch net, und er hat da irgend ne scheisse gemacht, und dabei den Tonarm abgebrochen!
An deiner Stelle, würde ich ihn wirklich darauf hinweisen, da von dir aus kein Fehler gemacht wurde. Vor Gericht muss er dir das Gegenteil beweisen !
Gruss, André
P.S.: Wieviel hat er denn bezahlt dafür ?
edit: nach § 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald er das paket erhalten hat. Sprich du bist nicht mehr haftbar!
...also hundertprozentig sicher bin ich mir jetzt auch nicht, da man evtl auch die Beweislastumkehr in Betracht ziehen muss.
Am besten nen Jura-Studi fragen
[ 04-04-2003: Beitrag editiert von: MrFonktrain ]
Sehe das genauso. Er haftet auf keinen Fall für später entstandene Mängel.
[ 04-04-2003: Beitrag editiert von: MrFonktrain ]
Er hat 120.- bezahlt.
Jurist werd ich dazu trotzdem mal befragen.
Danke Leute
Auch wenn das Gewicht oben gewesen wäre hätte ich es nie falsch herrum aufgesetzt.
Ein weiteres Detail ist, dass das Anti-Skating-Rad auf ca. 1,5 steht. Ich bin kir aber ebenfalls sicher das ichs auf 0 gestellt hab.
genau das schreibst du ihm - fertig. der will dich abziehen, sonst nix!
Aber sobald ich das Packet der Post übergeben hab ist das nicht mehr mein Problem, sondern seins. Hab ihm halt jetzt ein Friedensangebot gemacht. Mal sehen was er dazu sagt.
Die nehmen die dann ausm Bewertungsprofil !
Danke
Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Wenn das Paket versichert war soll er halt versuchen das Geld von der Post zu bekommen und wenn nicht, ist es sein Problem denn das Risiko trägt IMMER der Käufer.
Was für ein Friedensangebot hast du denn gemacht?
Halt uns auf dem Laufenden!
quote:
Ursprünglich geschrieben von DJ B-Side:
@ Hardraverund wenn nicht, ist es sein Problem denn das Risiko trägt IMMER der Käufer.
Hab mich gerade mal im Powerseller Forum bei Ebay umeschaut. Seit dem 01.01.2003 gibt es neue Gesetze. Zusammenfassend koennte man sagen, das der VERKAEUFER immer der dumme ist, sollte etwas schiefgehen. Daher immer Ware, als versicherte Sendung schicken.Verkaeufer hat eine Bringschuld.Passt jetzt vielleicht nicht genau zu diesem Fall, aber ich hatte bis heute immer gedacht, wenn man etwas unversichert verschickt, und es nicht ankommt, ist es das Pech des Kaeufers. Das ist aber falsch.
[ 09-04-2003: Beitrag editiert von: synpaqz ]
quote:
Ursprünglich geschrieben von Anergy:
@Hardraver: Wenn er dir ne schlechte Bewertung bei eBay.de gibt, dann schreib ma an das eBay-Team, und schilder denen deinen Vorfall und das die Bewertung zu unrecht war...Die nehmen die dann ausm Bewertungsprofil !
Naja, habe ich auch schonmal gemacht, weil ich zu Unrecht eine schlechte Bewertung bekommen habe, hat aber nichts geholfen. Habe nicht einmal eine Antwort auf meine Mail bekommen...
Hat jemand ne Ahnung was die Reperatur kosten wird ??
quote:
Ursprünglich geschrieben von gescom:
verkaeufer ist nicht unbedingt der gelackmeierte, man sollte nur erwaehnen (und wenn's in der mail ist), dass das risiko des versandes der kaeufer traegt. danach dann am besten mherere versandmoeglichkeiten zum aussuchen und dann hat man die sache vom hals, falls was schiefgeht.
Sorry, aber das ist Bullshit.
-Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform § 474 vom 01.01.2002 liegt das Versandrisiko ausschließlich! beim Verkäufer (woran auch eine ausdrücklich auf Kundenwunsch unversicherte Sendung nichts ändert).