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Geschrieben von: Hardraver (Usernummer # 3247) an :
 
Hi!
Also habe folgendes Problem.

Habe meinen alten Reloop 4000 über E-bay verkauft.Er hatte von vorne herein schon leichte Gleichlaufschwankungen,die ich bei e-bay erwähnt hatte.

Jetzt aber mein Problem.Der Käufer schickt mir ein Bild bei dem das Stück Tonarm, auf dem das Gegengewicht steckt abgebrochen ist.
Auf diesem Bild ist ebenfalls zu erkennen, dass das Gewicht falsch herum aufgesetzt ist.
Dabei bin ich mir aber wirklich 100% sicher das ich das Gewicht vor dem Versand, sowie alle anderen Einzelteile, komplett entfernt hatte. Die Kompletten Einzelteile habe ich verpackt und an das Styrophor geklebt.

Auch wenn das Gewicht oben gewesen wäre hätte ich es nie falsch herrum aufgesetzt.
Ein weiteres Detail ist, dass das Anti-Skating-Rad auf ca. 1,5 steht. Ich bin kir aber ebenfalls sicher das ichs auf 0 gestellt hab.

Was soll ich eurer Meinung nach tun ?? Hat jemand Erfahrungen mit sowas??

BITTE HELFT MIR

greeeeez Hardy
 


Geschrieben von: gerald (Usernummer # 1437) an :
 
hat er schon bezahlt????????
 
Geschrieben von: Anergy (Usernummer # 8408) an :
 
Hmmm...weise ihn darauf hin, das du es richtig verpackt hast! Behalte das Foto als Beiweismittel!

Wahrscheinlich gefiel ihm der Player doch net, und er hat da irgend ne scheisse gemacht, und dabei den Tonarm abgebrochen!

An deiner Stelle, würde ich ihn wirklich darauf hinweisen, da von dir aus kein Fehler gemacht wurde. Vor Gericht muss er dir das Gegenteil beweisen !

Gruss, André

P.S.: Wieviel hat er denn bezahlt dafür ?
 


Geschrieben von: MrFonktrain (Usernummer # 1460) an :
 
er muss dir laut Gesetz (BGB) erst beweisen, dass der Schaden schon bestanden hat, als er das Dings bekommen hat. Da er das todsicher nicht kann bist du fein raus. Er kann dir absolut nichts.

edit: nach § 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald er das paket erhalten hat. Sprich du bist nicht mehr haftbar!
...also hundertprozentig sicher bin ich mir jetzt auch nicht, da man evtl auch die Beweislastumkehr in Betracht ziehen muss.

Am besten nen Jura-Studi fragen

[ 04-04-2003: Beitrag editiert von: MrFonktrain ]
 


Geschrieben von: Lazy Trancer (Usernummer # 759) an :
 
@gerald: er hat schon bezahlt.

Sehe das genauso. Er haftet auf keinen Fall für später entstandene Mängel.
 


Geschrieben von: MrFonktrain (Usernummer # 1460) an :
 
Beim verbrauchsgüterkauf allerdings schon. da ist § 447 ausser Kraft. Allerdings ist Hardraver wohl kein Unternehmer, und deswegen gilt der § 447 eben doch und es gilt keine Beweislastumkehr.

[ 04-04-2003: Beitrag editiert von: MrFonktrain ]
 


Geschrieben von: Hardraver (Usernummer # 3247) an :
 
Hm ja hört sich ja ganz gut an!

Er hat 120.- bezahlt.

Jurist werd ich dazu trotzdem mal befragen.

Danke Leute
 


Geschrieben von: datensurfer (Usernummer # 7107) an :
 
na wenn er schon bezahlt hat, wo ist das Problem? Schreib ihn eine mail in dem du die Sachlage richtigstellst und fertig. Was soll er machen? Er kann dich ja verklagen, da brauch er aber wie schon erwähnt erst mal Beweise. Ich glaube aber nicht, dass er dies tun wird.
 
Geschrieben von: Lazy Trancer (Usernummer # 759) an :
 
@Hardy: meld dich ma bei mir!
 
Geschrieben von: catweasel (Usernummer # 3978) an :
 
Auf diesem Bild ist zu erkennen, dass das Gewicht falsch herum aufgesetzt ist.
Dabei bin ich mir aber wirklich 100% sicher das ich das Gewicht vor dem Versand, sowie alle anderen Einzelteile, komplett entfernt hatte. Die Kompletten Einzelteile habe ich verpackt und an das Styrophor geklebt.

Auch wenn das Gewicht oben gewesen wäre hätte ich es nie falsch herrum aufgesetzt.
Ein weiteres Detail ist, dass das Anti-Skating-Rad auf ca. 1,5 steht. Ich bin kir aber ebenfalls sicher das ichs auf 0 gestellt hab.


genau das schreibst du ihm - fertig. der will dich abziehen, sonst nix!
 


Geschrieben von: Hardraver (Usernummer # 3247) an :
 
@cat: Hab ich ihm schon geschrieben! Er behauptet halt er wär schon kaputt gewesen.

Aber sobald ich das Packet der Post übergeben hab ist das nicht mehr mein Problem, sondern seins. Hab ihm halt jetzt ein Friedensangebot gemacht. Mal sehen was er dazu sagt.
 


Geschrieben von: Anergy (Usernummer # 8408) an :
 
@Hardraver: Wenn er dir ne schlechte Bewertung bei eBay.de gibt, dann schreib ma an das eBay-Team, und schilder denen deinen Vorfall und das die Bewertung zu unrecht war...

Die nehmen die dann ausm Bewertungsprofil !
 


Geschrieben von: Hardraver (Usernummer # 3247) an :
 
Ja kann ich machen! Lazy hat den halt für mich versteigert aber das kann man ja echt machen.


Danke
 


Geschrieben von: DJ B-Side (Usernummer # 5926) an :
 
@ Hardraver

Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Wenn das Paket versichert war soll er halt versuchen das Geld von der Post zu bekommen und wenn nicht, ist es sein Problem denn das Risiko trägt IMMER der Käufer.

Was für ein Friedensangebot hast du denn gemacht?
Halt uns auf dem Laufenden!
 


Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von DJ B-Side:
@ Hardraver

und wenn nicht, ist es sein Problem denn das Risiko trägt IMMER der Käufer.


Hab mich gerade mal im Powerseller Forum bei Ebay umeschaut. Seit dem 01.01.2003 gibt es neue Gesetze. Zusammenfassend koennte man sagen, das der VERKAEUFER immer der dumme ist, sollte etwas schiefgehen. Daher immer Ware, als versicherte Sendung schicken.Verkaeufer hat eine Bringschuld.Passt jetzt vielleicht nicht genau zu diesem Fall, aber ich hatte bis heute immer gedacht, wenn man etwas unversichert verschickt, und es nicht ankommt, ist es das Pech des Kaeufers. Das ist aber falsch.
 


Geschrieben von: synpaqz (Usernummer # 8572) an :
 
als verkäufer scheint man wirklich den trottel zu machen.
ich habe auch eine hässliche sache.
ein käufer aus usa zahl per paypal. ich schicke, wie vereinbart, die ware versichert als päckchen. nun hat der liebe käufer angeblich das päckchen nicht erhalten und die paypal-zahlung zurückgeholt.
jetz habe ich da wohl ne lange nase, oder ??? hat jemand soetwas schonmal erlebt ?!? ebay ist nicht zuständig und bei paypal soll ich tracking-informationen einreichen. bei einem päckchen natürlich nicht möglich. leider habe ich nach zahlungseingang, sehr freigiebig, eine positive bewertung hinterlassen.

[ 09-04-2003: Beitrag editiert von: synpaqz ]
 


Geschrieben von: meta-tag (Usernummer # 8882) an :
 
den postbeleg scannen ihm per mail schicken und wenn er das geld nicht rausrückt kannst du es über ebay wieder holen, hatte ich schon mal !
 
Geschrieben von: KaDe (Usernummer # 1971) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von Anergy:
@Hardraver: Wenn er dir ne schlechte Bewertung bei eBay.de gibt, dann schreib ma an das eBay-Team, und schilder denen deinen Vorfall und das die Bewertung zu unrecht war...

Die nehmen die dann ausm Bewertungsprofil !


Naja, habe ich auch schonmal gemacht, weil ich zu Unrecht eine schlechte Bewertung bekommen habe, hat aber nichts geholfen. Habe nicht einmal eine Antwort auf meine Mail bekommen...
 


Geschrieben von: Hardraver (Usernummer # 3247) an :
 
Also es sieht so aus. Hab ihm ein Angebot gemacht, das ich bis zu 30.- Euro bei der Reperatur bezahle! Na ja Päckchen war leider nicht versichert! wollte er ja auch nicht!
Bis jetzt hat er sich aber noch nicht gemeldet!

Hat jemand ne Ahnung was die Reperatur kosten wird ??
 


Geschrieben von: gescom (Usernummer # 2169) an :
 
verkaeufer ist nicht unbedingt der gelackmeierte, man sollte nur erwaehnen (und wenn's in der mail ist), dass das risiko des versandes der kaeufer traegt. danach dann am besten mherere versandmoeglichkeiten zum aussuchen und dann hat man die sache vom hals, falls was schiefgeht.
 
Geschrieben von: DrCoca (Usernummer # 710) an :
 
quote:
Ursprünglich geschrieben von gescom:
verkaeufer ist nicht unbedingt der gelackmeierte, man sollte nur erwaehnen (und wenn's in der mail ist), dass das risiko des versandes der kaeufer traegt. danach dann am besten mherere versandmoeglichkeiten zum aussuchen und dann hat man die sache vom hals, falls was schiefgeht.

Sorry, aber das ist Bullshit.

-Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform § 474 vom 01.01.2002 liegt das Versandrisiko ausschließlich! beim Verkäufer (woran auch eine ausdrücklich auf Kundenwunsch unversicherte Sendung nichts ändert).
 


Geschrieben von: pulsarxtc (Usernummer # 7275) an :
 
das gilt nur für den verbrauchsgüterkauf (händler - endverbraucher), nicht aber zwischen zwei privatpersonen oder zwei händlern (oder hersteller - händer o.ä.)
 



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