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Thread!!!
sonix
Usernummer # 1116
 - verfasst
moin,
und zwar habe ich unter www.trance-sets.de eine platform für dj´s betrieben, auf der jeder seine selbst gedrehten mixe anmelden konnte. letzten freitag abend habe ich dann einen anruf erhalten und wurde erst einmal recht 'forsch' darauf hingewiesen, dass wenn ich die seite nicht vom netz nehme eine anzeige bei der gema fällig würde. soweit so gut.
heute morgen habe ich dann bei der gema in münchen angerufen und nachgefragt, wie man ein solches projekt legal weiterbetreiben kann. und jetzt kommt der hammer:
zunächst einmal muss ich für jedes set recherchieren, welche titel darin angespielt wurden und von wem diese stücke lizensiert sind. anschließend muß ich mir von den jeweiligen linzenzinhabern eine erlaubnis einholen die stücke auf meiner seite veröffentlichen zu dürfen. wenn ich diese erlaubnis dann habe muss ich noch eine datenbank füttern in welchem set welcher track angespielt wird und die anzahl der aufrufe für jedes einzelne stück abspeichern. die abrechnung mit der gema erfolgt dann über einen pauschalbetrag für jedes spielen eines bestimmten titels. jetzt meine eigentliche frage:
kennt sich jemand genauer mit der materie aus und kann mir evtl. sagen wie andere anbieter wie z.B. Sonix.de oder DJ-Sets.com ihre seiten betreiben??? die von der gema aufgezeigten abläufe scheinen mir irgendwie nicht so ganz realisierbar.
thx sonix
 
Gianni
Usernummer # 66
 - verfasst
@sonix: das ist aber die gesetzeslage. du
kannst auch paketpreise mit der gema
ausmachen und paketlizenzen erwerben.
alles andere ist rechtliche grauzone und
exisitiert nur, weil keiner die leutz
anscheisst: denn: wo kein kläger, da auch
kein richter....

es gibt auch löcher, wenn man rein
zur promotion der entsprechenden
künstler arbeitet, quasi deren
arbeiten (referenzen) potentiellen
geschäftspartnern anbietet, dann kanns
auch ohne lizenz gehen.

aber kontaktiere doch die entsprechenden
plattformen selbst ! dj-sets.com etc.,
die sitzen direkt an der materie und
können die u.u. genauer sagen was sache
ist!

g.
 

DAZZLE
Usernummer # 640
 - verfasst
tjo... aber genau SO arbeitet die GEMA

da kann man leider nich viel machen!

entweder illegal oder kohle abdrücken.
 

sonix
Usernummer # 1116
 - verfasst
bis jetzt habe ich das mit dem 'wo kein kläger...' ja auch so gehandhabt. allerdings hat sich das mit dem kläger ja nun geändert*grrr* und ich habe wirklich keine lust irgendwann 'ne dicke rechnung im briefkasten zu haben. ich kann es ja auch verstehen, dass man die künstler finaziell beteiligt, nur bitteschön in einem realisierbaren rahmen. eine pauschale von meinetwegen 25EURO würde es doch sicher auch tun zumal ich ja keine downloads, sondern lediglich streams in mittelmäßiger qualität anbiete. die sache mit der promotion wäre ja eigentlich zutreffend, nur wurde mir von seiten der gema leider nichts dazu erläutert. wo fängt promotion an und wo hört sie auf? meinst du, dass ich(quasi als konkurenz) bei dj-sets.com anrufen kann und fragen wie die ihren laden schmeißen?

hier sind mal die gema-richtlinien für dj-sets im internet:

Stand: Nov 2000

Informationen zur Lizensierung zum Anbieten von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer

Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise werden dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht.

Das Mixen von Musikwerken berührt neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch andere Rechte, deren Abklärung unter Umständen zeitaufwendig und mühselig ist.

Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu hören sind, keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet abgeklärt werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Rechte und Rechteinhaber:

1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes

Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Dies stellt einen sogenannte Bearbeitung des Musikwerkes dar. Einer Bearbeitung muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Wer der zuständige Musikverlag ist, kann Ihnen unsere Dokumentationsstelle in Berlin, Frau Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, sagen.

2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte

Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder einer Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Infos dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de.

Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA ihre Rechte vergeben. Die Höhe der Lizenz wird zur Zeit noch individuell vereinbart, da noch keine Tarife veröffentlicht sind. Bitte wenden Sie sich an Frau Nicola Allingham, nallingham@gema.de.

[ 13-05-2002: Beitrag editiert von: sonix ]
 

Gianni
Usernummer # 66
 - verfasst
ich kenn die richtlinien im bürokratendeutsch
ganz gut - meine titel sind ja alle generell
frei und dürfen gespreadet werden, egal ob
bei der vinylveröffentlichung freigestellt
oder gemaverwaltet.

du solltest verträge mit den entsprechenden
künstlern haben - die besagen, dass du die
künstler promotest. und zu genau diesem
zweck darfst in begrenztem rahmen was
zur verfügung stellen. allerdings sollte
dieser charakter der website komplett
ersichtlich sein - es darf nicht nach
downloadstation für komplette sets
aussehen.....

mein rat: lass es sein. der aufwand ist
einfach zu hoch - und die audioware ist
für den halbwegs klarsichtigen user über
die tauschbörsen (audiogalaxy) ja sowieso
verfügbar. da geht den schritt der illegalität
jeder für sich - und nicht du zentral...

oder gibt es ein höheres ziel, eine mission,
die du verfolgst ?

g.
 

Imre
Usernummer # 2160
 - verfasst
Gema, Musik hat ihren Wert, und ich finde das auch ganz gut so.

Sicherlich, einerseits sehe ich es durchaus als Promotion an, wenn ein Track von mir in irgendwelchen Webmixes auftaucht, andererseits sehe ich meine Musik lieber auf irgendwelchen Compilations im Plattenshop.

Sein wir ehrlich. Ein Mix im Internet ist letztendlich eine Zusammenstellung raubkopierter Musik, die unerlaubt vervielfältigt und kopiert wird, und das eben das untersagt ist, steht auf jedem einzelnen Tonträger.
 

sonix
Usernummer # 1116
 - verfasst
@gianni
nein, ein höheres ziel verfolge ich nun wirklich nicht. die homepage ist eigentlich mein hobby und fungiert nebenbei natürlich auch als eigenpromotion. allerdings fände ich es sehr schade, wenn ich das produkt aus 2 jahren arbeit einfach in die tonne kloppen könnte, da sich nebenbei ja auch sehr viele kontakte über die hp ergeben haben. wenn es also einen realisierbaren, und nicht zuletzt auch finanzierbaren, weg gäbe die seite zu retten würde ich diesen auch gehen.
wenn ich dich richtig verstanden habe, könnte ich über das anmeldeformular für die mixe einen gültigen vertrag mit den jeweiligen dj´s über die promotion ihrer sets abschließen. müsste ich in diesem fall auch eine genehmigung der gema einholen?

@imre
das musik ihren wert hat dürfte wohl selbst verständlich sein und ich würde mich durchaus als guten kunden der musikindustrie bezeichnen. wie schon weiter oben erwähnt habe ich ja kein problem damit einen gewissen betrag an die gema, und somit an die künstler, abzuführen sondern die umsetzung des ganzen finde ich schlichtweg unpraktikabel. daher suche ich halt nach anderen wegen die seite weiter zu betreiben.
 

Gianni
Usernummer # 66
 - verfasst
@sonix: nein, das eben reicht nicht. wenn der
claim die mixe sind, musst du sie anmelden
und auch bezahlen. das gehört sich auch so,
wie imre bereits bemerkt hat.

eine djbookingagentur z.b. kann ein set eines
künstlers auch mal als arbeitsreferenz ins
netz stellen. da ist der claim nicht das
set, sondern der aufbau eines kontakts für
den künstler. der jedoch muss unter umständen
dann mit der gema dealen ;)

so alleine als djset-vertrieb im netz bist
du definitiv gemapflichtig. da kommst nicht
drumherum.

g.
 

drpillepalle
Usernummer # 789
 - verfasst
Vielleicht wäre es ja eine Lösung, wenn du die Mixe in Audiogalaxy zur Verfügung stellst und auf deiner Homepage die Zusatzinfos. Informationen auf der HP und den Mix selbst in Audiogalaxy.
 
Gianni
Usernummer # 66
 - verfasst
das wäre dann richtig illegal, wenn die
verbindung der audiogalaxy-verbreitung und
deiner website klar ersichtlich ist!

die sachen verbreiten sich auch ohne dein
zutun in den tauschbörsen....

g.
 

BenHancer
Usernummer # 5618
 - verfasst
Ich habe auf meiner Seite Previews, die max. anderthalb Minuten lang sind, und ein DJ Set mit der Erlaubnis des DJs.
Könnte die Gema sich deshalb auch bei mir melden?
 
sonix
Usernummer # 1116
 - verfasst
naja, das ganze auf audiogalaxy zu verlagern ist wohl nicht die beste idee. es ist ja gehüpft wie gesprungen ob ich nun von meiner seite auf dateien auf anderen web-servern verweise, oder das ganze über audiogalaxy abwickel. im gegnteil: über audiogalaxy würde ich das geschützte material auch noch zum download anbieten...

ich werde mich wohl am bseten doch mal mit dj-sets in verbindung setzen. evtl. geht es ja tatsächlich über einen montlichen pauschalbetrag.

auf jedenfall ein dickes dankeschön für eure antworten
 

Gianni
Usernummer # 66
 - verfasst
@sonix: aber über audiogalaxy bist du
anonym. ohne dass ich jetzt den illegalen
tauschhandel anpreisen will. nur zur info...

@benhancer: da ist das problem wesentlich
geringer. allerdings brauchst du neben der
"erlaubnis" des djs auch eine unterschrift,
mit der er bestätigt, die erlaubnis aller
rechteinhaber aller trax zu haben. wenn
du die hast, ist es sein problem, dann
ist er haftbar !

(wobei im zweifelsfall die gema dir die
auflage geben kann, dass diese rechte
auch bei dir nachweisbar sind, d.h. die
lizenzverträge oder -freistellungen der
labels an den entsprechenden dj als kopie
bei dir archiviert sein müssen !)

g.

[ 13-05-2002: Beitrag editiert von: Gianni ]
 

DJ STAPF
Usernummer # 3200
 - verfasst
...immer diese Probleme mit der Gema..Mist
 
Darrien
Usernummer # 6129
 - verfasst
quote:
Ursprünglich geschrieben von Imre:
Sein wir ehrlich. Ein Mix im Internet ist letztendlich eine Zusammenstellung raubkopierter Musik, die unerlaubt vervielfältigt und kopiert wird, und das eben das untersagt ist, steht auf jedem einzelnen Tonträger.

Sein wir ehrlich. Würden die ganzen DJs nicht solche Mixes machen, wodurch der Sound unters Volk gebracht wird, würde kein Schwein den Sound kennen. Denn kein einziger Endverbraucher rennt in einen Plattenladen, um dort extra den Tune von XY zu kaufen, weil er den mal an einer Party gehört hat. Meistens hat er eh keine Ahnung, wie der geile Tune von der Party hiess. Aber es gibt DJs, die sich die Platten kaufen und je besser die Resonanz auf den Mix ist, umso eher wird der DJ auch weiter den Sound der Producer einkaufen, welche auf dem Mix zu hören sind.

So funktioniert das System in diesem Genre. Die Producer machen ihre Kohle durch den Erfolg bei den DJs, welche ihre Kohle durch den Erfolg beim Endverbraucher machen.
 

Imre
Usernummer # 2160
 - verfasst
so ein Schwachsinn ... ich habe schon Tonträger verkauft, als das Internet was für Pickelige Typen mit Hornbrille war, absurd also, die Behauptung, dass ich durch´s Internet "überhaupt" erst platten verkaufen würde ...

Leider hat sich durch das Internet, ähnlich wie für die Software Branche auch im Musikbereich durchgesetzt, dass alles umsonst und für garnichts zu haben sein muss ...


>>> So funktioniert das System in diesem Genre. Die Producer machen ihre Kohle durch den Erfolg bei den DJs, welche ihre Kohle durch den Erfolg beim Endverbraucher machen. <<<

Ich mache meine Kohle, durch die DJ´s die meine Vinyls kaufen, und durch die Endverbraucher, die sich Compilations im Plattenshop kaufen. SO FUNKTIONIERT DAS SYSTEM! (... und anders nicht, wie die Absatzzahlen, der letzten zwei Jahre gezeigt haben)

Wenn etwas bereits aus dem Netz gezogen ist, rennt sicherlich niemand in den Plattenladen, um sich den gleichen Track auf CD zu kaufen, oder??
Das ist doch eine reine Schutzbehauptung, derer, die sich Gigabyteweise gestohlene Musik auf Ihrer Festplatte horten.

Nichts gegen die gute alte Privatkopie, aber alles andere macht Menschen, die ihr Leben der Musik opfern, das selbige verdammt schwer.

(übrigens bin ich langsam dafür, dass diese ganzen mp3-download, Audiogalaxy und Kazaa Threads hier ähnlich behandelt werden, wie Warez- threads ...
Seien wir realistisch, die Schutzbehauptung, von Ch. & P., dass sich da "natürlich" nur Lizenzfreie Musik gezogen wird, ist doch genau so absurd, wie, dass sich der Freischaltcode für die Demosoftwares nicht über die Einschlägig bekannten Seiten organisiert wird.)
 

Der D
Usernummer # 425
 - verfasst
Hallo Imre,
ich werde mir auch trotz der hier downloadbaren Mixe weiterhin Musik auf Vinyl kaufen und somit Geld in die Taschen der kommerziellen Produzenten fliessen lassen. Falls das ein oder andere gute Stück in einem der Mixe auftauchen sollte, kann dies sehr wohl einen Kaufgrund für mich darstellen...

Es ist nicht alles schwarz oder weiss, auch wenn dich das (verständlicherweise) als jemand, der Geld mit seiner Musik verdient, etwas anpisst. Und gottseidank gibt es hier auch noch jede Menge KOSTENLOSE und trotzdem (?) gute Musik zum downloaden und weiterkopieren, ohne dass sich einer der Produzenten daran stört. Denen ist's sogar mehr als recht, wenn ihre Musik verbreitet wird. Ohne, dass sie Angst um verflossene Einnahmen haben...
 

wodile
Usernummer # 6018
 - verfasst
> kennt sich jemand genauer mit der
> materie aus und kann mir evtl. sagen wie
> andere anbieter wie z.B. Sonix.de oder
> DJ-Sets.com ihre seiten betreiben???

Bei denen würd ich fast davon ausgehen, dass die GEMA-Abgaben abführen. Deshalb drücken die einem möglicherweise auch so viele Werbebanner aufs Auge.

Ansonsten gibt es ja noch die Sache mit der "künstlerischen Bearbeitung", aber dann dürfte man aus einem Set die Originaltracks nicht mehr raushören. Als höchstens was für Jeff Mills und ein paar andere ... für den Rest wohl eher nicht.
 





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