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Thread!!!
vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
Hey ho,habe gerade bei Ebay einen Kopierer verkauft und der Preis ist recht hoch ,so nun möchte der Käufer das ich ihm einen Kaufvertrag/Quittung unterschreibe ,mich würd interessieren ob das zulässig ist das er solch einen von mir Verlangt?

Weiteres Problem ist , das er den Kopierer beim Finanzamt angeben will um ihn (denke ich mal ) von der Steuer abzusetzen,nun ist es aber so , das der Kopierer natürlich vom LKW gefallen ist und ich weder Rechnung noch Orginalverpackung hab.
Meine Frage: Wenn er das Gerät beim Finanzamt meldet , hätte/könnte das Konsequenzen für mich haben , wenn ja welche ?

Für sehr schnelle Tips wär ich super dankbar,denn es ist super eilig ...

//offtopic:
@pete & Chris: Ich weiß das das hier zwar keine Kanzlei ist aber mit euch kann man doch über alles reden

Danke Verto.

[ 09-05-2002: Beitrag editiert von: vert-o-matic ]
 

Götzi
Usernummer # 2196
 - verfasst
Wozu Kaufvertrag? Er hat die eBay Quittung übver seinen Kauf, das reicht.

Das einzige was er fordern kann ist eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Da Du Privatmann bist musst Du einfach reinschreiben, daß im Kaufpreis die 16% Mwst. drin sind.

Und Angst daß einer fragt mußt Du nicht haben. Vielleicht hat Dir jemand den Kopierer geschenkt?
Einziges Problem ist die Garantie. Du bist nämlich auch als Privatmann 2 Jahre lang für Mängel haftbar.
 

Fritschomat
Usernummer # 1579
 - verfasst
Das ist aber nicht richtig. Wen ich PRIVAT was bei Ebay verkaufe, dann gilt dafür überhaupt keine Garantie und ich bin für die Mängel oder sonstiges auch nicht haftbar.

Das gilt nur für Händler.
 

gescom
Usernummer # 2169
 - verfasst
bei privatpersonen ist da keine garantie zu beachten. laut der richtlinie 1999/44/eg, was seit 01.02.2002 ja als neues kaufrecht gilt, betrifft die garantiegewaehrleistung (auf seiten der verkaeufer) nur natuerliche und juristische personen, die gueter im rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen taetigkeit verkaufen. privatpersonen brauchen die vorschriften der richtlinie nicht zu beachten.

[ 09-05-2002: Beitrag editiert von: gescom ]
 

vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
ok danke für die infos, aber was pssiert wenn der gute herr das ding beim finanzamt von der steuer absetzen möchte , was für eine rolle spiel ich dabei , da ja wie gesagt das gerät nicht legal ist ...
 
Astronaut
Usernummer # 385
 - verfasst
wenns probleme geben würde, wäre er selber dann nicht der erste, der dumm zu schauen hat?

kann natürlich sein dass er so dumm ist...
aber du kannst es ja nicht wissen, wo das ding her ist. es sei denn er hat in ebay dazugeschrieben, dass er das ding auf krummen wegen gefunden hat.
 

gescom
Usernummer # 2169
 - verfasst
du spielst da eigentlich keine rolle. max. kriegt er 'ne quittung mit ausgewiesener steuer und damit hat es sich. damit belegt er ja nur den kauf beim f-amt, dabei spielt das keine rolle, ob er das von hans aus muenchen oder fritz aus hamburg gekauft hat. da interessiert nicht, ob du das teil mal gekauft oder geschenkt gekriegt hast, oder vielleicht irgendwo auf dem sperrmuell gefunden hast
 
vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
also ich habe gesagt ich selbst habe es vom flohmarkt

[ 09-05-2002: Beitrag editiert von: vert-o-matic ]
 

gescom
Usernummer # 2169
 - verfasst
oder so *g* haendler unbekannt, fremde stadt....paste *gg*
 
vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
cool gescom fetten danke , genau das wollt ich wissen ....
 
mrCeek
Usernummer # 5374
 - verfasst
Ich denke das ist ohnehin nicht Dein Problem. Das Geschäft ist abgeschlossen (bei Ebay IST ein Endgebot ein Kaufvertrag!), der Kunde hätte sich vorher informieren müssen/können.
 
herrplan
Usernummer # 4794
 - verfasst
stell' dem eine quittung aus!

du hast doch dadurch keine nachteile. der preis ist fest und er kann den auch nicht reklamieren. schließlich hat ihn keiner gezwungen zu kaufen und du wirst auch sicher keine mängel oder techn. details verschwiegen haben, richtig?
ob das FinAmt dann feststellt, dass die kiste überteuert ist und daher nicht die MwSt für den vollen preis erstattet ist nicht dein problem.
du bist raus.
 

vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
ich danke euch vielmals für eure Ratschläge , hab nochmal mit ihm telefoniert und der deal ist perfekt...


many thääänxx
vert.
 

vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
Ist es eigentlich bei Ebay erlaubt das der Verkäufer dem Käufer die Ebay gebühren aufbrummt ohne dies vorher vermerkt zu haben ...konnte diesbezüglich bei ebay in den agb's nix finden ...

verto.
 

heraldo
Usernummer # 1844
 - verfasst
quote:
Ursprünglich geschrieben von vert-o-matic:
Ist es eigentlich bei Ebay erlaubt das der Verkäufer dem Käufer die Ebay gebühren aufbrummt ohne dies vorher vermerkt zu haben ...konnte diesbezüglich bei ebay in den agb's nix finden ...

verto.


ebay hat vor kurzem die AGBs geändert, du darfst dem käufer überhaupt keine ebay gebühr mehr berechnen. wenn du's doch machst hast du mit konsequenzen (verwarnung, sperrung des accounts) zu rechnen.

stay cool & constructive
das_heraldo
 

Braindrain
Usernummer # 629
 - verfasst
definitiv nicht erlaubt, ebaygebuehren muss laut aktuellen AGBs immer der Verkauefer tragen, anderslautende vereinbarungen in der auktionsbeschreibung sind auch ungueltig.
 
vert-o-matic
Usernummer # 5645
 - verfasst
genau das wollt ich wissen heraldo , danke dir

gruß verto.
 





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