Thread!!!
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Benutzername
Usernummer # 2090
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verfasst
hallo zusammen,wollte schon immer mal wissen, ob emails vor gericht als beweismittel anerkannt sind? vielleicht hat jemand von euch schon mal damit erfahrung gemacht oder kennt sich damit aus? danke&greetz benutzername [ 12-02-2002: Beitrag editiert von: Benutzername ]
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escii
Usernummer # 2207
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verfasst
Nein. Merke: Jedes rechtsverbindliche Dokument trägt ne Unterschrift.
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andakawa
Usernummer # 1523
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verfasst
ich kenne es von faxen: ist ne grenzgeschichte und anerkannt, wenn das original später auf dem postwege folgt. so kann man z.b. öffentlich-rechtliche fristen (z.b. widerspruchsfristen) wahren.
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nuc
Usernummer # 4824
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verfasst
kommt drauf an.das Gesetz zur digitalen Signatur sieht vor, daß gewisse kryptographische Methoden [1] vor Gericht die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift bekommen sollen. Dazu gehören Protokolle, in deren Kontext man 'zweifelsfrei' belegen kann, daß eine Person ein Mail selbst geschrieben hat, oder sogar, daß ein Mail bestimmten Inhalts war, und auch, daß ein Mail, von dem behauptet wurde, es sei geschickt worden ("is im internet verloren gegangen") nie getippt/versandt wurde. Solange Du Dich nicht in eine ziemlich rigide kryptographische[2] Infrastruktur eingefügt hast, hat Dein Mail allerdings kaum Beweiskraft.[3] [1] ich weiß nicht, wie tief Du in die Materie eintauchen willst. Habe vor ein paar Jahren ein whitepaper zur dualen Signatur geschrieben, das allerdings auf Englisch, das Dir wahrscheinlich den Einstieg vereinfachen würde. Schreib mir ne PM wenn Dich das interessiert. [2] Kryptographie ist mehr als nur unlesbar machen von Daten, und Mechanismen wie die oben kurz angerissenen können für den Benutzer *fast* transparent gemacht werden [3] Anders isses, wenn dem Verfasser der e-mail böse Absichten zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Hatten wir auch mal: eine Freundin bekam ein Mail von 'webmaster@microsoft.com', mit ICQ- Update (das ein Trojaner war - SubSeven oder sowas). Wir kamen soweit, daß wir dem -erst nach Gerichtsbescheid verpflichtetem- ISP Vor- und Nachnamen des Täters, Adresse, und die Information, daß er Deutsch mit sächsischem Akzent spricht zukommen lassen konnten. Worauf der ISP sich überaus kooperations- willig zeigte, und die Logs herausgerückt _hätte_, wenn - ja, wenn die besagte Freundin es denn auf eine Anklage hätte ankommen lassen. In dem Fall sind ISPlogs+email+Sach- verständiger, der dem Gericht klar macht, was da los is, sicherlich beweiskräftig.
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thomassaker
Usernummer # 4771
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verfasst
eMails sind, wenn man so will, digitale Dokumente. Der Ausdruck einer eMail ist lediglich die Verkörperung dieses digitalen Dokuments. Nach den Prozeßordnungen können allerdings nur solche Dokumenten als Beweismittel in den Prozeß eingeführt werden, die dem Urkundenbegriff entsprechen. Um die Sache abzukürzen, eMails entsprechenden diesem Urkundenbegriff nicht und sind daher als Beweismittel derzeit unzulässig. Allerdings kann der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Inhalt einer eMail berücksichtigen. Die eMail wird dadurch kein Beweismittel, aber der Richter macht sich seine Gedanken. Wenn keine begründeten Zweifel bestehen, wird ein Richter davon ausgehen, daß der Inhalt der eMail unverfälscht ist und die eMail vom Absender stammt. Problematisch wird es freilich in den oben erwähnten Fällen, in denen mit anonymen eMail-Adresse gearbeitet wurde.(edit: auszug ehem. webseite AK zimmermann - a-lex.de) [ 12-02-2002: Beitrag editiert von: thomassaker ]
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thomassaker
Usernummer # 4771
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verfasst
http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=462 ergänzend dazu Auszug aus einem Vortragsskript.
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Hater
Usernummer # 2194
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verfasst
hat sich aber viel getan seit '99.als ergänzung zu nuc nach dem gesetz zur digitalen signatur (letztes jahr) und der reform der zivilprozeßordnung seit anfang des jahres können auch nun klagen/anträgen per mail am gericht eingereicht werden. denke mal, dass per rückschluss auch emails allgmein als beweismittel zulässig sind, soweit sie über eine digitale signatur verfügen. bin mir aufgrund meines schlechten gedächtnisses aber auch nicht hundertprozentig sicher.
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Feierprinz
Usernummer # 366
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verfasst
Doch, ist auf jeden Fall so.'ne E-Mail ohne Signatur ist allerdings nicht als Beweismittel zulässig, da man ja die Absender beliebig vorgaukeln kann, siehe Anyonyme Mailer etc.
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