wollte schon immer mal wissen, ob emails vor gericht als beweismittel anerkannt sind?
vielleicht hat jemand von euch schon mal damit erfahrung gemacht oder kennt sich damit aus?
danke&greetz
benutzername
[ 12-02-2002: Beitrag editiert von: Benutzername ]
das Gesetz zur digitalen Signatur sieht vor,
daß gewisse kryptographische Methoden [1] vor
Gericht die Rechtsverbindlichkeit einer
Unterschrift bekommen sollen.
Dazu gehören Protokolle, in deren Kontext man
'zweifelsfrei' belegen kann, daß eine Person
ein Mail selbst geschrieben hat, oder sogar,
daß ein Mail bestimmten Inhalts war, und auch,
daß ein Mail, von dem behauptet wurde, es sei
geschickt worden ("is im internet verloren
gegangen") nie getippt/versandt wurde.
Solange Du Dich nicht in eine ziemlich rigide
kryptographische[2] Infrastruktur eingefügt
hast, hat Dein Mail allerdings kaum Beweiskraft.[3]
[1] ich weiß nicht, wie tief Du in die Materie
eintauchen willst. Habe vor ein paar Jahren
ein whitepaper zur dualen Signatur geschrieben,
das allerdings auf Englisch, das Dir wahrscheinlich
den Einstieg vereinfachen würde. Schreib mir
ne PM wenn Dich das interessiert.
[2] Kryptographie ist mehr als nur unlesbar
machen von Daten, und Mechanismen wie die
oben kurz angerissenen können für den
Benutzer *fast* transparent gemacht werden
[3] Anders isses, wenn dem Verfasser der e-mail
böse Absichten zweifelsfrei nachgewiesen werden
können.
Hatten wir auch mal: eine Freundin bekam ein
Mail von 'webmaster@microsoft.com', mit ICQ-
Update (das ein Trojaner war - SubSeven oder
sowas). Wir kamen soweit, daß wir dem -erst
nach Gerichtsbescheid verpflichtetem- ISP Vor-
und Nachnamen des Täters, Adresse, und die
Information, daß er Deutsch mit sächsischem
Akzent spricht zukommen lassen konnten.
Worauf der ISP sich überaus kooperations-
willig zeigte, und die Logs herausgerückt
_hätte_, wenn - ja, wenn die besagte Freundin
es denn auf eine Anklage hätte ankommen
lassen. In dem Fall sind ISPlogs+email+Sach-
verständiger, der dem Gericht klar macht, was
da los is, sicherlich beweiskräftig.
(edit: auszug ehem. webseite AK zimmermann - a-lex.de)
[ 12-02-2002: Beitrag editiert von: thomassaker ]
ergänzend dazu Auszug aus einem Vortragsskript.
als ergänzung zu nuc
nach dem gesetz zur digitalen signatur (letztes jahr) und der reform der zivilprozeßordnung seit anfang des jahres können auch nun klagen/anträgen per mail am gericht eingereicht werden. denke mal, dass per rückschluss auch emails allgmein als beweismittel zulässig sind, soweit sie über eine digitale signatur verfügen.
bin mir aufgrund meines schlechten gedächtnisses aber auch nicht hundertprozentig sicher.
'ne E-Mail ohne Signatur ist allerdings nicht als Beweismittel zulässig, da man ja die Absender beliebig vorgaukeln kann, siehe Anyonyme Mailer etc.