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Autor Thema: emails als beweismittel
Benutzername

Usernummer # 2090

 - verfasst      Profil von Benutzername     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hallo zusammen,

wollte schon immer mal wissen, ob emails vor gericht als beweismittel anerkannt sind?
vielleicht hat jemand von euch schon mal damit erfahrung gemacht oder kennt sich damit aus?

danke&greetz
benutzername

[ 12-02-2002: Beitrag editiert von: Benutzername ]


Aus: offenburg | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
R_Boost

Usernummer # 2207

 - verfasst      Profil von R_Boost     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Nein. Merke: Jedes rechtsverbindliche Dokument trägt ne Unterschrift.
Aus: Chang Rai | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
andakawa

Usernummer # 1523

 - verfasst      Profil von andakawa     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ich kenne es von faxen:
ist ne grenzgeschichte und anerkannt, wenn das original später auf dem postwege folgt. so kann man z.b. öffentlich-rechtliche fristen (z.b. widerspruchsfristen) wahren.

Aus: niedersachsen | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
nuc
Asra
Usernummer # 4824

 - verfasst      Profil von nuc   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
kommt drauf an.

das Gesetz zur digitalen Signatur sieht vor,
daß gewisse kryptographische Methoden [1] vor
Gericht die Rechtsverbindlichkeit einer
Unterschrift bekommen sollen.

Dazu gehören Protokolle, in deren Kontext man
'zweifelsfrei' belegen kann, daß eine Person
ein Mail selbst geschrieben hat, oder sogar,
daß ein Mail bestimmten Inhalts war, und auch,
daß ein Mail, von dem behauptet wurde, es sei
geschickt worden ("is im internet verloren
gegangen") nie getippt/versandt wurde.

Solange Du Dich nicht in eine ziemlich rigide
kryptographische[2] Infrastruktur eingefügt
hast, hat Dein Mail allerdings kaum Beweiskraft.[3]


[1] ich weiß nicht, wie tief Du in die Materie
eintauchen willst. Habe vor ein paar Jahren
ein whitepaper zur dualen Signatur geschrieben,
das allerdings auf Englisch, das Dir wahrscheinlich
den Einstieg vereinfachen würde. Schreib mir
ne PM wenn Dich das interessiert.
[2] Kryptographie ist mehr als nur unlesbar
machen von Daten, und Mechanismen wie die
oben kurz angerissenen können für den
Benutzer *fast* transparent gemacht werden
[3] Anders isses, wenn dem Verfasser der e-mail
böse Absichten zweifelsfrei nachgewiesen werden
können.
Hatten wir auch mal: eine Freundin bekam ein
Mail von 'webmaster@microsoft.com', mit ICQ-
Update (das ein Trojaner war - SubSeven oder
sowas). Wir kamen soweit, daß wir dem -erst
nach Gerichtsbescheid verpflichtetem- ISP Vor-
und Nachnamen des Täters, Adresse, und die
Information, daß er Deutsch mit sächsischem
Akzent spricht zukommen lassen konnten.
Worauf der ISP sich überaus kooperations-
willig zeigte, und die Logs herausgerückt
_hätte_, wenn - ja, wenn die besagte Freundin
es denn auf eine Anklage hätte ankommen
lassen. In dem Fall sind ISPlogs+email+Sach-
verständiger, der dem Gericht klar macht, was
da los is, sicherlich beweiskräftig.


Aus: Wellington | Registriert: Jan 2002  |  IP: [logged]
thomassaker

Usernummer # 4771

 - verfasst      Profil von thomassaker   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
eMails sind, wenn man so will, digitale Dokumente. Der Ausdruck einer eMail ist lediglich die Verkörperung dieses digitalen Dokuments. Nach den Prozeßordnungen können allerdings nur solche Dokumenten als Beweismittel in den Prozeß eingeführt werden, die dem Urkundenbegriff entsprechen. Um die Sache abzukürzen, eMails entsprechenden diesem Urkundenbegriff nicht und sind daher als Beweismittel derzeit unzulässig. Allerdings kann der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Inhalt einer eMail berücksichtigen. Die eMail wird dadurch kein Beweismittel, aber der Richter macht sich seine Gedanken. Wenn keine begründeten Zweifel bestehen, wird ein Richter davon ausgehen, daß der Inhalt der eMail unverfälscht ist und die eMail vom Absender stammt. Problematisch wird es freilich in den oben erwähnten Fällen, in denen mit anonymen eMail-Adresse gearbeitet wurde.

(edit: auszug ehem. webseite AK zimmermann - a-lex.de)

[ 12-02-2002: Beitrag editiert von: thomassaker ]


Aus: Eisenach | Registriert: Jan 2002  |  IP: [logged]
thomassaker

Usernummer # 4771

 - verfasst      Profil von thomassaker   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=462

ergänzend dazu Auszug aus einem Vortragsskript.


Aus: Eisenach | Registriert: Jan 2002  |  IP: [logged]
Hater

Usernummer # 2194

 - verfasst      Profil von Hater     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hat sich aber viel getan seit '99.

als ergänzung zu nuc

nach dem gesetz zur digitalen signatur (letztes jahr) und der reform der zivilprozeßordnung seit anfang des jahres können auch nun klagen/anträgen per mail am gericht eingereicht werden. denke mal, dass per rückschluss auch emails allgmein als beweismittel zulässig sind, soweit sie über eine digitale signatur verfügen.

bin mir aufgrund meines schlechten gedächtnisses aber auch nicht hundertprozentig sicher.


Aus: Zwickau | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
Feierprinz

Usernummer # 366

 - verfasst      Profil von Feierprinz   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Doch, ist auf jeden Fall so.

'ne E-Mail ohne Signatur ist allerdings nicht als Beweismittel zulässig, da man ja die Absender beliebig vorgaukeln kann, siehe Anyonyme Mailer etc.


Aus: Nähe Frankfurt | Registriert: Apr 2000  |  IP: [logged]


 
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