Autor
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Thema: emails als beweismittel
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R_Boost
    
Usernummer # 2207
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verfasst
Nein. Merke: Jedes rechtsverbindliche Dokument trägt ne Unterschrift.
Aus: Chang Rai | Registriert: Apr 2001
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andakawa
     
Usernummer # 1523
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verfasst
ich kenne es von faxen: ist ne grenzgeschichte und anerkannt, wenn das original später auf dem postwege folgt. so kann man z.b. öffentlich-rechtliche fristen (z.b. widerspruchsfristen) wahren.
Aus: niedersachsen | Registriert: Dec 2000
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nuc
Asra
Usernummer # 4824
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verfasst
kommt drauf an.das Gesetz zur digitalen Signatur sieht vor, daß gewisse kryptographische Methoden [1] vor Gericht die Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift bekommen sollen. Dazu gehören Protokolle, in deren Kontext man 'zweifelsfrei' belegen kann, daß eine Person ein Mail selbst geschrieben hat, oder sogar, daß ein Mail bestimmten Inhalts war, und auch, daß ein Mail, von dem behauptet wurde, es sei geschickt worden ("is im internet verloren gegangen") nie getippt/versandt wurde. Solange Du Dich nicht in eine ziemlich rigide kryptographische[2] Infrastruktur eingefügt hast, hat Dein Mail allerdings kaum Beweiskraft.[3] [1] ich weiß nicht, wie tief Du in die Materie eintauchen willst. Habe vor ein paar Jahren ein whitepaper zur dualen Signatur geschrieben, das allerdings auf Englisch, das Dir wahrscheinlich den Einstieg vereinfachen würde. Schreib mir ne PM wenn Dich das interessiert. [2] Kryptographie ist mehr als nur unlesbar machen von Daten, und Mechanismen wie die oben kurz angerissenen können für den Benutzer *fast* transparent gemacht werden [3] Anders isses, wenn dem Verfasser der e-mail böse Absichten zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Hatten wir auch mal: eine Freundin bekam ein Mail von 'webmaster@microsoft.com', mit ICQ- Update (das ein Trojaner war - SubSeven oder sowas). Wir kamen soweit, daß wir dem -erst nach Gerichtsbescheid verpflichtetem- ISP Vor- und Nachnamen des Täters, Adresse, und die Information, daß er Deutsch mit sächsischem Akzent spricht zukommen lassen konnten. Worauf der ISP sich überaus kooperations- willig zeigte, und die Logs herausgerückt _hätte_, wenn - ja, wenn die besagte Freundin es denn auf eine Anklage hätte ankommen lassen. In dem Fall sind ISPlogs+email+Sach- verständiger, der dem Gericht klar macht, was da los is, sicherlich beweiskräftig.
Aus: Wellington | Registriert: Jan 2002
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