This is topic Darf die Polizei die Wohnungstür aufbrechen? in forum Liebes/Leben at technoforum.de.
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Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
moin,
hatten gerade besuch hier von den netten herren der kripo.sie haben meinen mitbewohner abgeholt weil er mal schwarzgefahren ist und sein ticket nicht gezalt hat ,der hirni
dabei haben sie mal ganz dezent unsere wohnungstür geöffnet und zwar klangheimlich,hab mich richtig erschrockenals der polizist plözlich vor mir stand.dürfen die das eigentlich?
Geschrieben von: alexosiris (Usernummer # 9442) an
:
Wenn Sie einen durchsuchungs / haftbefehl hatten ja.
Aber wegen Schwarzfahren??? Erscheint mir etwas überzogen.
Geschrieben von: pre-amp tango (Usernummer # 10117) an
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hohoho, harter tobak... jetzt brauchst wohl keinen kaffee mehr, um wach zu werden
eine verbindliche aussage zu dem vorfall kann ich aber nicht abgeben - rein gefühlsmäßig muss da aber mehr vorgefallen sein als ein nichtbezahltes schwarzfahrticket, um eine wohnungstür ungefragt zu öffnen. da müsste doch sowas wie gefahr im verzug oder fluchtgefahr bestehen, damit die grünen freunde einfach so einmarschieren dürfen...
Geschrieben von: paranoid-music (Usernummer # 16583) an
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krasses ding... kripo bricht tür auf wegen schwarzfahren? denk auch, dass da mehr dahintersteckt. bei so nem delikt klingelt man artig und fragt, ob die betreffende person zuhause is. und wenn nich, probiert mans wann anders nochmal. seh das genauso wie p-a t, die überrumpeln einen erst dann, wenn sie fürchten, da liefe was nich glatt. haben die richtig die tür aufgebrochen und rabatz gemacht? oder wie muss ich mir das vorstellen?
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
ne kaffee brauch ich auch nicht mehr...
man muss sich das so vorstellen,die haben wohl vorher die ganze zeit geklingelt (meinten die,wir haben komischerweise nix gehört,hatten aber auch musik an) und erst dann haben sie die tür aufgehebelt mit nem einfachen schraubenzieher,also nichts wildes im prinzip.hatte mich nur erschrocken
als ich plötzlich aus dem bad kam und da 2 nette herren in unserem flur standen.
ich denk auch die hatten wohl bedenken (vielleicht weil wir auch 2 zweit waren) das wir jetzt rumstressen,denn als mein mitbewohner sich im bad fertig machte und die tür schliessen wollte hat der polizist sie einfach wiederaufgetreten,obwohl es bei uns gar kein fenster im bad gibt wo man hätte flüchten können.
und sie haben wie immer in einer tour komische fragen gefragt *g*
ob da jetzt noch was anderes mit im spiel ist ausser das schwarzfahren,weiss ich nicht,das wird sich im laufe des tages rausstellen ,spätestens dann wenn seine eltern hier waren denke ich ,denn die muss ich gleich erstmal anrufen *oerx*
heeeerlich was für ein morgen
Geschrieben von: paranoid-music (Usernummer # 16583) an
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ja dann ma viel spaß beim anrufen...
also wenns echt nur wegen schwarzfahren war, dann war das ne extrem überzogene aktion, find ich. wenn ihr genaueres wisst, worums geht etc., dann könnt ihr ja mal in nem juristen-forum nachfragen, ob das alles so ok war und bei bedarf rechtliche schritte einleiten. sind hier ja nich im wilden westen... (den satz wollt ich schon immer mal sagen)
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
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genau so sehe ich das auch,fand das mit der tür aufmachen auch etwas heftig,aber sie hatten immerhin einen haftbefehl dabei,denn das war deren begründung als ich sie drauf angesprochen habe,was
denen einfällt hier einfach so rein zu kommen.
Geschrieben von: roadrenner (Usernummer # 13607) an
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wieso der thread im liebes leben bereich ist erklärst du aber bei bedarf noch ;-)
gruß roadrenner
ps: unverschähmte bullen, wobei es mehr gewesen sein muss...
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
ööhhhm..isses nich Liebes & Leben?
wenns nich passt dann bitte verschieben...
Geschrieben von: l.bloom (Usernummer # 15252) an
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... und wie ging die geschichte dann weiter? suchst du schon nen neuen mitbewohner oder hat sich die sache geklärt?
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
jup , mitbewohner ist erstmal weg und ich suche nen neuen mitbewohner bzw. ne wohnung für mich allein...und das mal wieder im dezember *oerx*
Geschrieben von: DreamDancer (Usernummer # 3391) an
:
Ich wette, es geht hier nicht ums Schwarzfahren... *g*
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: DreamDancer:
Ich wette, es geht hier nicht ums Schwarzfahren... *g*
nicht nur, aber auch *g*
Geschrieben von: DeadPan (Usernummer # 8941) an
:
Wohnungstür aufbrechen wegen Schwarzfahren? Nie und nimmer! Bei schwereren Delikten hat die Kripo jedoch durchaus die Berechtigung, die Tür aufzubrechen (z.B. mit der Begründung "Gefahr im Verzug", angewendet u.a. bei Drogendelikten), wird aber imho nur bei richtig harten Fällen durchgeführt. In der Regel klingeln die Bullen gegen sechs Uhr morgens erst mal brav an der Türe, bevor solche Aktionen wie bei euch bzw. deinem Kollegen erfolgen.
Geschrieben von: Ka-zwei (Usernummer # 12957) an
:
eigentlich kann jeder, der schulden hat und die nicht bezahlt, auf Mahnungen nicht reagiert und auch keine ratenzahlung vorschlägt usw, ich glaub sechs wochen warns in den knast kommen. beugehaft nennt man das. also ich denk mal dann gings hier einfach nur um die kohle, keine straftat oder so. und die bahn ist da schon ziemlich krass. hatte mal kein ticket, weil der automat kaputt war und ich aber pünktlich auf der arbeit sein mußte. da ich keinen ausweis dabei hatte, haben die mich zur polizei geschleppt um die adresse festzustellen und ich hab ne anzeige wegen erschleichung von fahrgeld bekommen
Geschrieben von: suki (Usernummer # 1724) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Ka-zwei:
eigentlich kann jeder, der schulden hat und die nicht bezahlt, auf Mahnungen nicht reagiert und auch keine ratenzahlung vorschlägt usw, ich glaub sechs wochen warns in den knast kommen. beugehaft nennt man das.
wegen nicht gezahlter schulden kann niemand in zwangshaft genommen werden. zwangshaft ist ein mittel, um jemanden zu einer tätigkeit zu bringen, zu der er gesetzlich verpflichtet ist wie z.b. eine zeugenaussage vor gericht machen.
wenn jemand schulden nach mehrfachen mahnen nicht bezahlt, kann man einen vollstreckungstitel beim amtsgericht erreichen und die schulden von einem gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
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evtl. kann er für die Abgabe der Eidesstattliche Versicherung kurzeitig in Haft genommen werden.
aber auch nur wenn er den Gerichtsvollzieher mehrmals ignoriert hat
Geschrieben von: spätaufsteher (Usernummer # 13087) an
:
Schwarzfahren ist keine Ordungswidrigkeit sondern eine Straftat, beim 3mal erwischt ist man mit einer Vorstrafe dabei.
http://www.123recht.net/article.asp?a=15439
Geschrieben von: gedaechtnissrecords (Usernummer # 17272) an
:
....*hüstel...öhm...abba gefahr in Verzug ist ein verdammt dehnbarer begriff,wenn du dagegen vorgehen möchtest wirst du schlechte karten haben..im endeffekt werden sies so auslegen das sie mehrmals geklingelt ham,keiner geöffnet hat...sie natürlich geräusche vernommen haben..vermuteten das dein Kumpel sich der Verhaftung enziehen wollte(Gefahr in Verzug)und schwupps ist die Tür auf...und das sheriffsmässige handeln unserer wildwestcop`´s begründet...verdammte axt..meine phantasie spielt mir einen üblen streich...*löl...is nur nä vermutung...vertologe...
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
aber ne gute vermutung,denn genau so hab ich mir das auch zusammen gereimt *g*
Geschrieben von: gedaechtnissrecords (Usernummer # 17272) an
:
nennen wir es vision...wie lang muss dein Kumpel sitzen?
Geschrieben von: vert-o-matic (Usernummer # 5645) an
:
3 monate
Geschrieben von: frensh kriss (Usernummer # 6359) an
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Geschrieben von: Ka-zwei (Usernummer # 12957) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: LexyLex:
evtl. kann er für die Abgabe der Eidesstattliche Versicherung kurzeitig in Haft genommen werden.
aber auch nur wenn er den Gerichtsvollzieher mehrmals ignoriert hat
genau das mein ich doch
Geschrieben von: Schnapsdrossel (Usernummer # 6968) an
:
das eingangsposting ist wohl eher was für die cheatfraktion unter uns...
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: vert-o-matic:
3 monate
ohne verhandlung??
Geschrieben von: Leni (Usernummer # 16714) an
:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man plötzlich Ängste seit dem Vorfall hat?
Ich meine, wenn ich mir vorstelle, es stehen hier jetzt plötzlich zwei Männer in meinem Flur und ich komme ihnen mit meinen Kopfhörern entgegen und habe ihr Klingeln nicht gehört.
Man kann ja nichts dafür, wenn der Mitbewohner kriminell ist.
Kann man oder könntest Du jetzt eigentlich Schmerzensgeld verlangen?
Leni
Geschrieben von: DerKleinePilot (Usernummer # 2066) an
:
erstmal muß man nachweisen das man aufgrud dieser ereignisse angstzustände hat... bedeutet, psychologische gutachten usw...
und da die polizisten keine gewalt angwendet haben.. psychisch wie auch körperlich, ist es ganz schwer auch nur einen cent zu sehen.
Geschrieben von: millhouse (Usernummer # 6673) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: BjoernB:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: vert-o-matic:
3 monate
ohne verhandlung??
die war wahrscheinlich schon und er war nicht erschienen.
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