This is topic U60311: Brite von Türstehern zu Tode geprügelt in forum News & Allgemeines: Techno & Medien at technoforum.de.
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https://forum.technoforum.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=12;t=004274
Geschrieben von: chillcore (Usernummer # 6797) an
:
ist letztes wochenende passiert, wunder mich ein wenig, hier noch nix darüber gelesen zu haben?
find ich einfach nur krass und wahnsinnig traurig.
nh24:U60311: Brite von Türstehern zu Tode geprügelt
toxic family - chronologie
Geschrieben von: SupaCollider (Usernummer # 6447) an
:
hier gehts zum thread !
http://forum.technoforum.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=21;t=007030
[ 03.04.2012, 20:55: Beitrag editiert von: timmy ]
Geschrieben von: chillcore (Usernummer # 6797) an
:
ah oops, sorry!
Geschrieben von: Revilo (Usernummer # 13199) an
:
U60311 macht die Pforten dicht
Geschrieben von: dangerseeker (Usernummer # 4281) an
:
endlich
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
5 Jahre Haft bei Totschlag für ein ausgelöschtes Menschenleben ist ja mal so unglaublich, das ist in Worte nicht zu beschreiben...
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
5 Jahre Haft bei Totschlag für ein ausgelöschtes Menschenleben ist ja mal so unglaublich, das ist in Worte nicht zu beschreiben...
Ergänzung: Der Berliner Brandstifter (über 100 Autos angezündet) hat heute 7 Jahre bekommen....
Geschrieben von: u.turn1979 (Usernummer # 20719) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
5 Jahre Haft bei Totschlag für ein ausgelöschtes Menschenleben ist ja mal so unglaublich, das ist in Worte nicht zu beschreiben...
Wie kommt ihr denn auf 5 Jahre?
Das ist die Mindeststrafe, und die wird hier bei weitem nicht ausreichen. Denke mal das Gericht wird hier eher von einem besonders schweren Fall ausgehen, darauf steht lebenslange Freiheitsstrafe.
§ 212 StGB
Geschrieben von: CHoCi (Usernummer # 1630) an
:
In den Videobeitrag sprach man von mindestes 5 Jahren, so wie es im StGB steht, aber zwischen 5 und lebenslang gibt es sicherlich auch noch Spielraum. Selbst wenn es 10 oder 13 Jahre wären - alles andere als lebenslang wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen...
Geschrieben von: daswadan (Usernummer # 961) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
(...) alles andere als lebenslang wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen...
jeder, der in den letzten jahren zeitungen gelesen und die nachrichten verfolgt hat, weiß, dass "lebenslang" in so einem fall (kein vorsätzlicher, zuvor geplanter mord) ausgeschlossen ist.
Geschrieben von: u.turn1979 (Usernummer # 20719) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: daswadan:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CHoCi:
(...) alles andere als lebenslang wäre ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen...
jeder, der in den letzten jahren zeitungen gelesen und die nachrichten verfolgt hat, weiß, dass "lebenslang" in so einem fall (kein vorsätzlicher, zuvor geplanter mord) ausgeschlossen ist.
Selten so einen Blödsinn gelesen....aber wir werden sehen wie das Ding ausgeht.
Vom gestrigen Verhandlungstag gibt es leider nirgendwo Online-Artikel, oder ist irgendwem irgendwas begegnet?
Geschrieben von: daswadan (Usernummer # 961) an
:
dann nenn mal bitte einen fall aus den letzten 10 jahren, in dem jemand nach einer eskalierten schlägerei wegen besonders schwerem totschlag zu lebenslanger haftstrafe verurteilt wurde.
edit:
mal auf die schnelle was zum nachlesen:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=besonders+schwerer+totschlag&source=web&cd=7&ved=0CE4QFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.degruyter.com%2Fdg%2Fviewarticle.fullcontentlink%3Apdfeventlin k%2FcontentUri%3Ft%3Aac%3Dj%24002fjura.2011.33.issue-10%24002fjura.2011.146%24002fjura.2011.146.xml&ei=MjyZT72FLcSR-wbT0onIBg&usg=AFQjCNEn7GYvTrpYFQokE1t10-rP2VG5mg
vielleicht erstmal über merkmale und voraussetzungen des §212 Abs. 2 informieren?
Geschrieben von: u.turn1979 (Usernummer # 20719) an
:
Zur Verhandlung von gestern --> http://www.fr-online.de/frankfurt/gast-zu-tode-gepruegelt-zwei-naeschen-speed,1472798,14995536.html
@daswaden
Was willst du uns mit diesem (langen)Link den sagen?
Ohne jetzt zu tief in die Materie einsteigen zu müssen nur soviel. Sollte das Gericht zu der Überzeugung kommen das es sich in diesem Fall um einen besonders schweren Fall des Totschlages handelt, so schreibt das Gesetz zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Nix anderes steht im §212 (2). Auch in einem "normalen" Fall des Totschlages kann die Strafe durchaus lebenslang betragen,die Mindeststrafe beträgt 5 Jahre (mögliches Strafmaß also von 5 Jahren bis lebenslang), weniger geht gar nicht außer es liegt ein sog. Minderschwerer Fall vor §213...dann liegt das Strafmaß zwischen 1 Jahr und 10 Jahren.
Ist natürlich immer schwierig das aud der Entfernung (Medienberichten) zu werten, aber ich denke ein minderschwerer Fall kann gänzlich ausgeschlossen werden, da dieser nur vorliegen würde wenn das Opfer die Täter vorher extrem gereizt hat....davon war nirgendwo etwas zu lesen.
Laut BGH liegt übrigens ein besonders schwerer Fall des Totschlags wenn die Schuld des Täters ebenso schwer wiegt wie die eine Mörders oder die Tat auf sittlich niedrigster Stufe steht. Ob das hier gegeben ist ist aus der Medienberichterstattung schwierig zu beurteilen, meiner Meinung nach sprechen aber einige Dinge dafür und zwar 1) die schwere der Verletzungen 2.) das ablegen des sterbenden vor dem U60 und 3.)die offensichtlich gemeinsam Begehung der Tat.
Möglich ist natürlich das in der Hauptverhandlung eine deutlich differenziert Tatbeteiligung der Täter in Betracht kommt, sprich einer der Beteiligten als Haupttäter überführt wird. Dann ist es möglich das einige Beteiligten mit einer geringen Freiheitsstrafe davon kommen werden. Die Strafe für den Haupttäter wird sich aber mit Sicherheit im Rahmen zwischen 10 Jahren und lebenslang bewegen.....(zumindest nach dem was man als aussenstehender über die Medienberichterstattung von der Verhandlung mitbekommt).
Geschrieben von: daswadan (Usernummer # 961) an
:
ich hab gestern zu hause bemerkt, dass man anscheinend nicht ohne weiteres auf den link zugreifen kann (bzw. dafür zahlen muss). komisch, bei mir hier auf der arbeit geht es. egal, inhalt des verlinkten pdf ist folgender: es handelt sich um einen juristischen artikel über die voraussetzungen, unter denen auf besonders schweren totschlag erkannt werden kann. es wird (neben einigen beispielen) angeführt, dass dieser paragraph in der praxis nahezu keine bedeutung hat. er käme nur in extrem seltenen, eigentlich fast schon unrealistischen fallgestaltungen zum tragen.
ich gestern nur mal 2 minuten gegoogelt und den obigen link gepostet, man findet ohne probleme aber auch frei zugängliche literatur zum thema.
mein persönliches fazit: es erscheint mir ausgeschlossen, dass in diesem fall jemand lebenslang bekommt. langjährige haft schon, lebenslang aber eben nicht.
Geschrieben von: technikfan (Usernummer # 20756) an
:
"Lebenslang" ist ja leider heutzutage auch nur noch ein leerer Begriff. Zumindest hier in Deutschland und in Westeuropa- warum auch immer.
Geschrieben von: TCMuc (Usernummer # 20730) an
:
Hier sind die Urteile.
Einmal 10,5 Jahre, einmal 9 Jahre, dazu einmal 5 Jahre Jugendstrafe und einmal 2 Jahre auf Bewährung.
Wie angemessen man das findet sei jedem selbst überlassen...
Geschrieben von: LexyLex (Usernummer # 2081) an
:
Quelle?
gehen sie in Berufung?
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
:
Die Verteidiger, die Bewährungsstrafen und in einem Fall einen Freispruch gefordert hatten, kündigten unmittelbar nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen.
www.spiegel.de/panorama/justiz/a-855178.html
(c) 1999/2ooo/y2k(+1/+2/+3+4+5+6+7+8+9+2010+2011+2012+2013+2014+2015+2016+2017+2018+2019+2020+2021+2022+2023+2024) technoforum.de | www.techno-forum.de
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