This is topic Wie melde ich als DJ ein Gewerbe an ? in forum News & Allgemeines: Techno & Medien at technoforum.de.


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Geschrieben von: Totti00 (Usernummer # 5612) an :
 
Hallo zusammen,
lege seit einiger Zeit in Clubs auf, aufgrund der Kohle, die mittlerweile für Equipment und Platten draufgeht möchte ich nun ein Gewerbe anmelden, um das alles absetzen zu können.
Hab allerdings keinen blassen Schimmer, wie ich das anstelle und was alles zu beachten ist.

Wäre für eine kurze Info sehr dankbar.

Viele Grüße
Thorsten
 
Geschrieben von: Pelè (Usernummer # 10967) an :
 
einfach mal zur Gemeinde watscheln und n Gewerbe anmelden?

Voraussetzung ist das du regelmässig Einkünfte beziehst als Dj um irgendwas abzusetzen. Die Einkünfte müssen nach einem gewissen Zeitraum auch höher sein als die Ausgaben die du absetzen willst, denke mal das ist logisch..
 
Geschrieben von: Abfahrer (Usernummer # 4935) an :
 
Stadtverwaltung --> Gewerbeschein

Am Besten mal einen Termin mit einem Steuerberater machen. Denn:

Achtung: Deine Ausgaben wird das Finanzamt nur anerkennen, wenn in absehbarer Zeit Gewinne (aus deinen Gagan) zu erwarten sind, d.h. daß nach Abzug für Platten, Equipment usw. unterm Strich ein Plus erscheint und damit Steuern anfallen.
Ansonsten wird das als Liebhaberei eingestuft mit evtl. Nachzahlungsforderungen bzw. deine Ausgaben werden erst gar nicht akzeptiert.
 
Geschrieben von: sevo (Usernummer # 10461) an :
 
Wenn du nicht in Großraumdissen deren Hit-CD-Pool mit lustiger Moderation umrahmst, am besten garnicht. Ernsthaft - das ist ein wichtiges politisches Anliegen, mit der Einstufung als Dienstleister oder Handwerker verlieren DJs das Recht auf die Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK)!

Auch wenn man manchmal mit IHK, Finanzamt und KSK darum streiten muß, ist DJ, wenigstens als freier DJ im Club-Umfeld mit Mixing, den eigenen Platten und einer nicht weisungsgebundenen Gestaltung der Sets, eine künstlerische Tätigkeit und damit ein freier Beruf. Du solltest dich also als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender registrieren lassen!

D.h. um deine Ausgaben absetzen zu können, mußt du nur dem Finanzamt mitteilen, daß du ab sofort als DJ künstlerisch selbstständig tätig bist.

Gruß Sevo
 
Geschrieben von: the_chillmaster (Usernummer # 3199) an :
 
und das soll dann klappen mit von der Steuer absetzen?
könnte ja jeder hingehen und das so machen oder nicht?
 
Geschrieben von: Tresh (Usernummer # 373) an :
 
Außerdem mal suchen. So Threads gabs schon massenhaft mit wirklich guten Kommentaren.
 
Geschrieben von: Nik Wel (Usernummer # 14268) an :
 
http://www.deejayforum.de/forum/showthread.php?t=7560
 
Geschrieben von: sevo (Usernummer # 10461) an :
 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: the_chillmaster:
und das soll dann klappen mit von der Steuer absetzen?
könnte ja jeder hingehen und das so machen oder nicht?

Egal ob Gewerbe oder freier Beruf, kannst du Verluste in einem selbstständigen Nebenjob nur relativ kurz abschreiben - wenn es wie ein bloßes Abschreibungsprojekt ohne Gewinnabsichten aussieht, wird das vom Finanzamt schnell zur Liebhaberei (d.h. Hobby) erklärt...

Wenn du aber nicht nur Ausgaben, sondern auch über die Jahre wachsende Einnahmen hast, eine Lebensperspektive hast, in der der Aufbau eines dauerhaften Nebenberufs glaubwürdig ist, und die Verluste nach G&V nur innerhalb des Nebenjobs vorträgst (also nicht an deiner Lohnsteuer absetzt), sind die meisten Finanzämter da recht freundlich - daß man über Jahre investieren muß, bis ein Gewerbe oder freier Beruf Gewinne abwirft, weiß man auch im Finanzamt.

Gruß Sevo
 
Geschrieben von: p0rn0star (Usernummer # 9693) an :
 
Zitat:
aufgrund der Kohle, die mittlerweile für Equipment und Platten draufgeht möchte ich nun ein Gewerbe anmelden, um das alles absetzen zu können.
Hast du deine Einnahmen bisher unter der Hand bekommen?
Wenn ja, dann würde ich an deiner Stelle bestimmt nicht wegen deiner Ausgaben ein Gewerbe gründen. Eher aus Gründen der Legalität.
Denn deine Einnahmen werden nach einer Gewerbe-Anmeldung natürlich erstmal sinken, auch wenn du dann was absetzen kannst. Vergiss nicht, daß du deine Einnahmen dann aber auch versteuern musst, was du ja bisher anscheinend nicht getan hast.


Man sollte übrigens beachten, daß man heutzutage die ersten 2 Jahre jeden(!) Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen muss.

Mir war das zu lästig, deshalb hab ich mich als Kleinunternehmer einstufen lassen. Dann kann ich zwar nix absetzen, hab aber auch weitaus weniger Stress mit dem Finanzamt.
 
Geschrieben von: pre-amp tango (Usernummer # 10117) an :
 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: p0rn0star:

Man sollte übrigens beachten, daß man heutzutage die ersten 2 Jahre jeden(!) Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen muss.

das halt ich aber für ein gerücht.

das hängt von deinen jahreseinnahmen bzw. der höhe der abzuführenden umsatzsteuer ab.
ab 50.000 euro jahresumsatz ist die abgabe einer monatlichen ust-voranmeldung pflicht.
ab 500 euro abzuführender ust (nach gewinn/verlust-rechnung) ist eine ust-voranmeldung quartalsweise einzureichen.
liegt man darunter, ist eine jährliche ust-erklärung einzureichen.

ändern sich deine einkünfte/abzuführende ust in einem jahr so, dass du über eine best. grenze kommst, stuft dich das finanzamt neu ein.

anzumerken wäre noch, dass du unterhalb von 4.000 euro jahreseinnahmen keine ust veranlagen musst, solltest du im jahr mehr einnehmen, musst du im prinzip vom club/veranstalter, der dich gebucht hat, entweder noch 16% ust einfordern, oder das in deiner gage inklusive sehen.

das sind die aktuellen infos meines finanzamts - ich bin grad durch den ganzen kram durchgegangen, habe allerdings kein gewerbe im musikbiz angemeldet, sondern im übersetzungswesen.
 
Geschrieben von: p0rn0star (Usernummer # 9693) an :
 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: pre-amp tango:
das halt ich aber für ein gerücht.

Ich nicht. Siehe hier (Man beachte den letzten Satz):

Zitat:
Die Voranmeldung ist vierteljährlich vorzunehmen, wenn die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 6.136 Euro betrug. Dann sind die Voranmeldungen grundsätzlich bis zum 10.1., 10.4., 10.7. und 10.10. abzugeben. Bis zu diesen Terminen ist die Umsatzsteuer regelmäßig auch zu begleichen.

Betrug die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro, dann sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für jeden Monat abzugeben, und zwar immer am 10. eines Monats für den vorangegangenen Monat. Bis dahin ist die Umsatzsteuer auch zu zahlen.Unabhängig von diesen Eurogrenzen ist bei Unternehmen, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, im Jahr der Tätigkeitsaufnahme und in dem Folgejahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben.


 
Geschrieben von: pre-amp tango (Usernummer # 10117) an :
 
dann kennen meine sachbearbeiter ihre vorschriften aber nicht sehr gut... [Smile]

ich hab die quartalsweise ust-voranmeldung. das mit der monatlichen abgabe muss neu sein, wurde mir nie angeraten.
 
Geschrieben von: Binford 3000 (Usernummer # 13753) an :
 
pornostar hat recht, ich hatte diese diskussion mit dem fa auch. früher war das vielleicht anders....
 
Geschrieben von: pre-amp tango (Usernummer # 10117) an :
 
wie dem auch sei - so ne UST-voranmeldung ist doch schnell gemacht, so viele posten fallen bei nem gewerbeneuling in einem monat idR ja eh nicht an.

hätt mir sicher den einen oder anderen engpass am quartalsende erspart... man legt die vereinnahmte UST ja nicht immer gleich auf die seite, auch wenn man das wohl sollte. aber aus fehlern wird man ja bekanntlich klug... [Smile]
 



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