This is topic [AUFLÖSUNG!!!] Abmahnung wegen Vertrieb eines Bootlegs in forum News & Allgemeines: Techno & Medien at technoforum.de.
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Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Hi all,
wollte euch nur empfehlen nicht so dumm zu sein wie ich und Bootlegs (bzw eins) bei Ebay anzubieten. Ich habe vor einiger Zeit ein ziemlich bekanntes Bootleg angeboten (hatte ich in einem Online Shop gekauft), welches von Ebay wegen einer eidesstattlichen Erklärung (Urheberrechtsverletzung) eines Künstlers gelöscht wurde. Kurze Zeit später bekam ich von einem Rechtsanwaltsbüro eine Abmahnung wegen Vertrieb von urheberrechlich geschützten Material. Die wollten dann mal schnell 3000 Euro von mir haben. Das Ganze ist für mich noch nicht ausgestanden. Ich sage euch dann wie es für mich ausgegangen ist.
Greetz Houzer
PS: Hat jemand schon Erfahrung damit?
[ 09.01.2004, 20:57: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Ich drück' dir die Daumen, du wirst wohl die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen? Mit / ohne Rechtsschutzversicherung? Ich habe glücklicherweise mit exakt einem solchen Fall absolut keine Erfahrungen gemacht, aber in deinem Interesse wäre es evtl. wichtig, zu recherchieren, inwieweit die Kanzlei selbst für die Abmahnung verantwortlich ist (siehe hierzu auch heise-News bzgl. Abmahnwelle bzgl. kfz-Domains im vergangenen Monat) oder inwieweit sie im Auftrag (von wem?) handelt? Ebenso halte ich es für interessant, sich zu erkundigen und zu recherchieren, ob auch andere 'Verkäufer', sogar der/die Shops betroffen wäre, wo du das Bootie (welches eigentlich?) gekauft hättest. Dahingehend wäre es ebenso interessant, ob entsprechend auch andere ebay-Verkäufer eine identische Abmahnung erhielten bzw. nur diejenigen, die ex-akt dieses Bootie loswerden wollten oder ob es auch Verkäufer anderer Booties getroffen hat, was dann auf eine gut organisierte Abmahnwelle schliessen lassen würde, was immer wieder den Verdacht erwecken könnte, dass hier die Urheberrechtsverletzung gar nicht im Vordergrund stehen könnte...
Halte uns doch bitte, insoweit es das Verfahren nicht beeinflusst, auf dem Laufenden, gerne ggbfs. auch mit Details: vielleicht findest du Leidensgenossen, ebenso betroffene Shops und Verkäufer und findet sogar evtl. noch Shops, die interessanterweise das Ding jetzt noch on stock haben.
Ich pers. frage mich nat. auch, inwieweit sich der eigentliche Shop strafbar machte durch den Verkauf, ggbfs. sogar der Vertrieb des Vinyls und ob es für dich einwandfrei ersichtlich war, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, denn so manche Promo, die ein Bootie beinhaltet, sieht nach Weisspressung aus, ist aber hochoffiziell, wenn man beispielsweise an Kylie vs. New Order oder die gesamten RichardX-Produktionen denkt oder das JCA vs. SpinningRound-Bootie, das hochoffiziell veröffentlicht wird.
Ich drücke dir dicke die Daumen!
Geschrieben von: Hurat (Usernummer # 1498) an
:
Hi!
Erstmal mein Beileid, das ist ja krass!
Kannst Du sagen um welches Bootleg es sich handelte? Hast Du es als Bootleg angepriesen?
Und die Rechtslage interessiert mich auch!
Wenn ein Plattenshop (Internet oder Real) ein Bootleg verkauft, was müssen die dann von denen verlangen, da sie das gewerbsmäßig tun?
Wann gab es denn eine Mitteilung von Ebay, das der Verkauf von Bootlegs u.U. illegal ist und die Auktion gelöscht ist?
Hurat
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Bzgl. Tellievision hab' ich folgendes gefunden, dürfte generell in diesem Kontext interessant sein:
http://denver130.server4free.de/html/?ht=show&hd=news
Tell Lie Vision, the "SPIEGEL TV" melody bootleg is/ was the hottest whitey this year so far and sold over 4000 copies! Now it is cleared and will be officially released september 22nd 2003 on Electric Kingdom together with new a Hardy Hard mix and a new bonus track as Sirius B feat Hardy Hard & Afrika Bambaataa. Should be a massive top 20 hit!!
Bei einer Auflage von 4.000 Stück eines Booties muss man evtl. mit dem Gedanken spielen, dass die dafür Verantwortlichen das nicht mehr 'just 4 fun' auf nonprofit-Basis gemacht haben sondern hier evtl. gar vielleicht gewerbsmässige Gewinne erzielt werden sollten bzw. erzielt wurden.
Weiterin ontopic:
Ggbfs. kannst du Clemens auch bitten, seine Erfahrungen bzgl. GiantWheel hier nochmal zu erläutern.
Geschrieben von: Götzi (Usernummer # 2196) an
:
Sorry, aber was ist das für ein Quatsch?
Wenn ich ein Bootleg anbiete, daß allgemein als Bootleg anerkannt ist, dann ist es wohl eher bereits ein Gebrauchsgegenstand und kein illegaler Artikel mehr.
Ausserdem, wäre es illegal dann müßte der Rechtsanwalt doch eher bestrebt sein daß Bootleg zu konfiszieren, als den besitzer mal eben um 3000 Euro zu erleichtern, oder?
Für mich stinkt das sehr nach reiner Abzocke !
Ausserdem erinnere ich mal an Kunstfälschungen. Ich darf auch eine "Mona Lisa" auf eBay versteigern, wenn ich dabeischreibe das es eine nachgemachte ist.
Und ein Bootleg ist ja auch etwas nachgemachtes, oder?
Geschrieben von: Cy-Man (Usernummer # 274) an
:
2Götzi, ein Bootleg bleibt eine Raubkopie, an der sich jemand kreativ ausgetobt hat. Von daher ist das Verkaufen von Bootlegs rechtliche Dunkelgrauzone. An der Mona Lisa wird möglicherweise niemand Urheberrechtsansprüche geltend machen.
Nichtsdestotrotz halte ich die Aktion ebenfalls für Abzocke. 3000 Euros als Streitwert ist völlig aus der Luft gegriffen und dürfte (ich bin kein Anwalt, also reiner gesunder Menschenverstand) vor Gericht spätestens keinen Bestand haben. Ich würde mir auch einen Anwalt nehmen und den das Durchkauen lassen. Viel Glück!
Geschrieben von: forbet (Usernummer # 10569) an
:
Ich habe ähnliches erlebt, allerdings mit Promos. Meine Anwältin hat der Sache schnell ein Ende bereitet... diese Abmahnungen sind ein gutes Geschäft, aber Du hast höchstwarscheinlich keine Klage zu befürchten, wenn Du nicht zahlst. Wenn dein Anwalt denen zurückschreibt, wirst du wohl nix mehr hören - und auf deinen Anwaltskosten sitzen bleiben...
Von mir wollten sie eine Unterlassungserklärung plus Anwaltskosten. Wollten mir erzählen, von den Promos, die ich verkauft habe, würden sie in Weissrussland illegale Bootlegs pressen, die dann den Markt überfluten und so einen Schaden verursachen. Die Promos waren aber längst als Release im Laden erhältlich und somit war die ganze Sache eh lächerlich.
Keine Panik und trotzdem viel Glück.
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Natürlich habe ich mir gleich einen Anwalt genommen. Habe glücklicherweise einen guten Bekannten, was meine Anwaltskosten in Grenzen halten wird. Ob meine Rechtsschutzversicherung greift weiß ich noch nicht, da ich mich mit dem Anbieten des Bootlegs strafbar gemacht habe.
Zu dem Bootleg: Ich möchte nicht den genauen Titel nennen (der Feind könnte mithören). Hier ein kleiner Tip: Rapstar vs. German Schlagerikone. Es handelt sich auf jeden Fall um ein Bootleg mit dem der DJ, der das produziert hat, sogar noch wirbt. Auch im Radio ist es desöfteren zu hören. Der Online Recordstore bei dem ich das gekauft habe, hat inzwischen das Produkt zwar nicht aus dem Sortiment genommen, dennoch als gestrichen bezeichnet. Ausserdem hat dieser Online Shop den Text zum Produkt verändert, so dass man es schwer finden kann und ihnen wenig nachweisen kann. Ich schätze fast, dass dieser Shop ebenfalls eine Abmahnung bekommen hat! Für mich war es gerade wegen der Aufführung im Radio und der Werbung des DJs nicht ersichtlich, dass es sich um ein illegale Bootleg handelt (engl. Bootleg heißt übrigens Schwarzkopie , das weiß ich erst seit gestern weil ich in einem Wörterbuch nachgesehn habe.)
War gestern bei meinem Anwalt, der hat das Ganze gestern als ziemlich lächerlich bezeichnet. Sie werfen mir den Vertrieb des Bootlegs vor (im Internet findet man ziemlich schnell raus wer das Ganze produziert hat) und wollen Aufschluss über meine Gewinnerzielung haben. Habe aber ja nur dieses eine gekauft und noch nicht einmal wieder verkauft, da es ja von Ebay Veri (Sicherheitsprogramm) gelöscht wurde (wegen Eides einer Künstlerin). 4 Tage später war bereits die Abmahnung im Briefkasten.
Meiner Meinung nach vertreten die Anwälte diese Sache übrigens rechtens, da es sich um eine sehr große und bekannte Kanzlei handelt, die sich sowas nicht erlauben könnte.
Ich hoffe natürlich, dass die Anwälte der Künstlerin das Einsehen und die Sache auf sich beruhen lassen. Schließlich war ich lediglich ein Wiederverkäufer (bzw. Anbieter, denn verkauft hab ich das Bootie nicht). Übrigens ist es legal Booties zu besitzen, öffentlich aufzuführen, usw. Nur verkaufen bzw. Anbieten darf man sie nicht. Größere Probleme wie ich bekommen sicherlich der/die Onlineshop(s), die das ganze gewerblich vertrieben haben.
Wenn ihr noch fragen habt oder ich was vergessen hab bzw. unklar geschildert habe, einfach hier posten, beantworte alles sehr gerne.
PS: Wie ich das ganze bei Ebay angeboten habe, will ich nicht verraten. Der Feind ist überall ;-)
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
ich denke das du nichts zu befürchten hast, denn du hast das ganze ja nicht produziert. ich weiss aber das das ganze ofiziell auch released werden soll bzw. sollte. als einzelner verkäufer eine anzeige zu bekommen halte ich auch für echt lächerlich.
das würde ja heissen, das du dich immer informieren müsstest, über JEDE vinyl die du kaufst ob sie auch rechtlich OK ist und das ist schier unmöglich und auch nicht zumutbar.
Geschrieben von: requital (Usernummer # 4539) an
:
hi,
ich hab bei ebay gestern noch ein bootleg von "steve mason" gesehen. sofern meine def. von bootleg richtig ist? --> ist doch ein Promotion-Tonträger oder?
Geschrieben von: Secret (Usernummer # 5406) an
:
Definition:
Bootlegs sind von Plattenfirmen und Label nichtautorisierte Aufnahmen. Dabei handelt es sich oftmals um Livemitschnitte, die bei einem Konzert gemacht wurden oder Aufnahmen von Konzerten, die im Radio oder TV ausgestrahlt wurden. Die Herstellung von Booglets ist gemäß Urheberrechtsgesetz verboten.
Quelle: klick
Geschrieben von: requital (Usernummer # 4539) an
:
ok danke für die aufklärung.
Geschrieben von: jan.solo (Usernummer # 6524) an
:
wobei im dance bereich der begriff mittlerweile die gängige bezeichnung ist für tracks die inoffiziell von irgendwem geremixed wurden und deshalb auch extra begehrt sind weil sie meistens nur in kleinen stückzahlen die runde machen.
allerdings haben die platten firmen dann irgendwann gemerkt, dass man mit sowas ja auch geld verdienen kann und schmeissen dann ganz offizielle dinger auf den markt, die durch layout (nämlich keins) quasi als bootys "getarnt" den käufer locken sollen.
Geschrieben von: silicon (Usernummer # 503) an
:
? Ich dachte immer Bootlegs sind rare Cover-Versionen bestimmter Tracks? 'Bootleg' nimmt man dafür zumindest meist her. Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Hab z.B. keine einzig Live-Mitschnitt-Platte, wüsste auch nicht, dass man z.B. Dj Rush live @ electri-delicate als Platte kaufen könnte...
edit: Jan meint ja eigentlich dasselbe.
cheers,
silicon
Geschrieben von: jan.solo (Usernummer # 6524) an
:
das kommt daher, dass das wort bootleg eigentlich aus der "rock"-szene kommt.
da gabs dann immer die begehrten bootleg cd's in meist mieser quali... ich erinner mich da an düstere zeiten
und wie gesagt, im dancebereich wurde das dann ein wenig anders umgelegt - gleichgeblieben ist, dass beides illegal ist.
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Es gibt sogar reine "Bootleg Labels" wie z.B. RR1000
Geschrieben von: styven (Usernummer # 8669) an
:
wo wir schon bei dem begriff sind:
meines wissens nach ist "bootlegging" auch die englische bezeichnung für illegales schnaps brennen...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
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Bootleg bedeutet Schwarzpressung, mein Anwalt hat im Wörterbuch nachgesehen. Darunter stand in eckigen Klammern [record]...
Wusste ich übrigens auch nicht. Hab gedacht es wäre eine Kombination von zwei Tracks...
Geschrieben von: silicon (Usernummer # 503) an
:
Krass, aber wer hat dann das Wort 'Bootleg' so falsch verbreitet? Oder vielleicht hat 'Bootleg' in der Musikindustrie eine neue Bedeutung, wenn hier fast jeder zweite z.b. bei 'Tellievision' von einem 'spiegel-tv'-bootleg spricht? müsste es richtig 'cover-remix' lauten?
Edit: Schwarzpressung in dem Sinn, dass sozusagen die Melodie oder ein Track ohne Berücksichtigung von GEMA oder Urheberrechten gecovered wird?
Oder die Underworld vs. Sasha - Cowpander - ein relativ bekanntes [-'"bootleg"'-] *g*
cheers,
silicon
Geschrieben von: jan.solo (Usernummer # 6524) an
:
mittlerweile ist es einfach desöfteren passiert, dass diese illegalen dinger so erfolgreich waren, dass sich die "betrogenen" plattenfirmen oder acts dazu entschlossen haben, die dinger ganz offiziell rauszubringen, die kohle einzufahren, durch layout der platte aber den "bottleg-appeal" beizubehalten.
dazu kommt dann, dass diese verwurstungen von verschiedenen tracks momentan gerade hochkunjunktur haben und sich somit das wort bootleg quasi "falsch" weiterverbreitete.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
2silicon,
suche mal im review-forum im archiv der letzten 180 tage nach dem stichwort 'bootleg', mit einigen klickz findest du'n copy&paste-artikel von mir aus dem letzten jahr, das sich sehr ausführlich mit dem thema 'bastardpop' sowie 'bootleg' und 'cover-versionen' beschäftigt und auch darauf eingeht, dass unter 'bootleg' heute nicht mehr nur die ungenehmigte aufzeichnung von tracks / konzerten und ggbfs. veröffentlichung beinhaltet sondern längst im wandel der zeit dieser begriff auch die unlizensierten bzw. ungenehmigten veröffentlichungen mit remixen impliziert, die aufgrund der digitalen produktion, aufgrund der p2p-sharing-netzwerke und dort vertriebenen acapella-files täglich massenweise als mp3 und in gar nicht so seltenen fällen auch auf vinyl verbreitet werden. die grenzen zwischen 'cover-version' und 'remix' (=bootleg) werden i.d.r. durch die verwendung von samples&sounds abgesteckt, denn während man problemlos - gema vorausgesetzt - jedweden track covern und veröffentlichen kann, ist es rechtlich bedenklich, samples und sounds bzw. fragmente des originals zu benutzen. und genau hier setzen die booties an, denn sie basieren zumeist auf markanten sounds, samples und ebendiesen fragmenten des originals. entweder als mashup oder als remix. mashups werden auch als bootleg bezeichnet, bastardpop sagt aber als begriff mehr aus, denn hier werden 2 oder mehr tunes miteinander verwoben und vermixt, streckenweise nur acapella-parts über andere tunes / instrumentals gelegt. entweder nun mit offizieller genehmigung wie 2manydjs, soulwax oder richard_x oder inoffiziell wie die dragdesaster-releases, kid606-mashups, frenchbloke & son oder das westend ghetto *g*
Geschrieben von: silicon (Usernummer # 503) an
:
@chris: Dann lag ich ja gar net mal so schlecht mit meiner Vermutung. Danke nochmal für deine ausführliche Ausschweifung, ich kann mir jetzt denn Artikel gottseidank ersparen. *g*
Wobei das ineinadermischen 2er Tracks ja eigentlich wieder als neue Kreation gilt wie z.B. Mixsets auch eine neue, eigene Kreation sind und eigentlich GEMA...Offtopic, ok.
Me hätte nie gedacht, dass Labels 'Bootleg´s' verteilen. Ich denke eher, es ist rechtswiedrig, sein eigenes Mashup-Bastardpop-Bootleg auf Vinyl zu einigen 100 Stück zu pressen und diese dann zu verbreiten. Wobei ja gerade "bootlegin'"
Nein das tue ich nicht und werde es auch (vielleicht) nie tun.*g*
cheers,
silicon
Geschrieben von: jan.solo (Usernummer # 6524) an
:
sili, es sind ja dann auch eigentlich gar keine richtigen bootlegs mehr. ach is das alles kompliziert.
wenn mich nicht alles täuscht gabs doch son illegales mash up von der danii minogue mit irgendwas anderem und das hamm se dann ganz offiziell mit viedo nachher noch rausgebracht.
Geschrieben von: djbigbass (Usernummer # 6252) an
:
@ silicon & jan
denkt doch nur mal an vanguard´s - "flash"
die platte kam auch zuerst auf frisbee raus ohne daß das verwendete sample rechtzeitig lizensiert wurde.das liegt einem bootleg sehr nahe.also grundsätzlich sind bootlegs "nur" kopien.aber wie chris schon explizit erläuterte,bootlegs können auch musikstücke egal in welcher form,welchem format und wie veröffentlicht,ob ein remix oder nur ein gestohlener vocal tonträger sein,die urheberrechtlich geschützes material unterbinden.natürlich können dies schlicht vorlagen oder verwendete noten sein,wie auch einzelne soundfragmente oder illegale aufnahmen bzw. mitschnitte.
Zitat:
zitat trancerider:
Es gibt sogar reine "Bootleg Labels" wie z.B. RR1000
wobei dies eher irrelevant ist.sicher können auch "normale" labels für ein bootleg verantwortlich sein.an spezielle "bootleg-labels" glaube ich jedoch nicht,die leute wollen doch auch ihre anonymität einhalten.und je nach dem wo man seine platten pressen lässt wird auch ein stempel der platte beigefügt.bzw. lassen manche diesen einfach entfernen oder es kommt irgend eine pseudo-katalognummer ´bei raus.
übrigens wird in deutschland bei der pressung eines vünüls oder tonträger jeglicher art eine registration/anmeldung bei der gema vorgeschrieben.diese soll nehme ich mal an solche illegale aktivitäten einschränken.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
2houZer,
könnte für dich evtl. von Interesse sein, denn ich entdeckte heute die gema 04 im Plattenladen, einer vinyl-bootleg- (ja, bastardpop) - compilation, inzwischen das vierte release, auf dieser scheibe waren massig 'neue' booties:
fast glaubte ich, zu träumen, als ich genau den track auf der compilatin fand, um den es in deinem fall geht! dass zwar noch 'n anderes dutzen andere tracks drauf sind, ist wieder 'ne andere sache....
[ 14.11.2003, 13:54: Beitrag editiert von: chris ]
Geschrieben von: ndark (Usernummer # 3037) an
:
Ein Abmahnen einzelner Ebay-Verkäufer ist doch vollkommen maßlos übertrieben.
Warum gehen diese Major-Stresser nicht in irgendeinen beliebigen Plattenladen und durchwühlen das Bootlegs-Fach. Da dürften sie hundertfach mehr Kohle rausschlagen, wenn die Masche tatsächlich funktionieren würde.
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
@chris *megalol*
Hab bei Ebay zwei andere Auktionen zurselben Platte zur der ich die Abmahnung bekam beobachtet. Sind beide heute von Ebay gelöscht worden. D.h. da gibts auch Post vom Rechtsanwalt!
[ 11.01.2004, 22:21: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
du wirst nichts bekommen, definitiv. wie denn auch? du kannst ja auch was anbieten was du garnicht hast. die wissen ja garnicht ob du diese scheibe besitzt. ausserdem, wie ich schon sagte:
man kann nicht als käufer in einem plattenladen, jede vinyl auf ihre rechtmässigkeit überprüfen.
das der produzent eine anzeige bekommt ist eine andere sache. aber einer einzelperson mit nur einem exemplar eine abmahnung aufzutischen ist sowas von lächerlich.
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
sicher mags lächerlich und übertrieben sein,
unrechtmässig isses trotzdem nicht. im gegenteil,
wenn der käufer es als "bootleg" bezeichnet,
weiss er ja um die tatsache, dass es sich um
eine raubkopie o.ä. handelt ("ein bootleg" ist
ein illegaler konzertmitschnitt).
illegale ware anzubieten ist daher folgerichtig:
illegal.
dennoch: abmahnungen in einem rahmen von 800-1200
euro kommen zustande, wenn man einen streitwert
von min. 50.000 euro veranschlagt -> was die
zuständigkeit eines OLG erfordert.
kein OLG wird ernsthaft ein verfahren eröffnen
wegen einer einzelperson, die es "wagt" einen
tonträger, der nachweisbar (das liegt dann aber
am angeklagten) hunderte male ÖFFENTLICH, d.h.
im regulären handel vertrieben worden ist, und
dem angeklagten einen streitwert von 50.000EUR
in einem solchen verfahren anzuerkennen.
der realistisch einzuschätzende streitwert liegt
wesentlich niedriger -> die weitergabe einer
einzelnen raubkopie ist bestenfalls bussgeldsache,
das bussgeld wäre (imo) sogar wesentlich niedriger
als die veranschlagten der kosten der obengenannten
abmahnung.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
...gibt's denn aktuell News..?
Wird ja langsam wirklich schlimm, wenn man nun auch liest, dass Madonna-Booties ebenso aus ebay wieder entfernt werden :-/
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
würde mich auch echt intereessieren. als kunde in nem platten laden ist man dann ja schon hehler.
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
... deswegen gabs die echten bootlegs (also
illegale konzertmitschnitte oder illegal
hergestellte live-alben) nur unter vorgehaltener
hand unter dem ladentisch ...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Hi all,
gibt leider (oder Gott sei Dank) keine Neuigkeiten. Mein Anwalt hat denen nen ziemlich gut formulierten Brief geschrieben und hat auch gleich erwähnt, dass er die Sache mit diesem Briegf für erledigt hält. Da ich hoffe, dass sie wirklich nach dem Hersteller des Booties fahnden und nicht versuchen jemanden wegen versuchten Verkaufs von einem Exemplar dranzukriegen, hoffe ich darauf nie mehr Post von diesem Anwaltsbüro zu kriegen. Ich vermute wenn sich die nächsten 2 Monate nix tut, lassen sie mich in Ruhe!
PS: Strafbar ist übrigens laut Gesetz nicht der Erwerb von Booties, sondern der Verkauf! (hat jedenfalls mein Anwalt nachgeschlagen!)
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Habe heute wiederum Post des Rechtsanwaltsbüros bekommen. Sie bestehen auf eine Streitsumme von 50000 Euro! Wegen einer Schallplatte! Ich halte euch auf dem Laufenden was daraus wird. Mein Tag ist jedenfalls versaut...
Geschrieben von: ndark (Usernummer # 3037) an
:
ich frag mich gerade, ob das überhaupt die urheberrechtsvertreter sind, die hinter dieser sauerei stecken. wahrscheinlich sind diese bootleg-abmahnungen nur ein weiteres glied in der abmahnwelle (webseiten-impressum, domains mit kfz-kennzeichen, domains mit städtenamen, ...), wo einzelne raffinierte geschäftsleute sich ihren arsch auf kosten von kleinstkriminellen vergolden lassen wollen.
ich drück dir auf jeden fall die daumen und trag dich vielleicht mal auf www.abmahnwelle.de als betroffener ein.
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
die haben echt probleme, gehtz der musikindustrie so schlecht, das sie sich jetzt durch solche aktionen finanzieren wollen... die ham doch ein an der klatsche...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Auf jeden Fall steht jetzt fest, dass das ganze für mich nicht so kostengünstig wird. Meine Rechtsschutz greift auch nicht! Bin hoffentlich nur mit einem 3stelligen Euro Betrag dran...
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an
:
also ich muss auch sagen dass sich die ganze Geschichte für mich wie ein schlechter Witz anhört,
echt der wahnsinn, da könnte ja echt jeder Plattenladen sein Geschäft an Nagel hängen, also bitte
ich drück dir ganz fest die daumen, und hoffe dass die justiz zumindest vernunft zeigt in deinem Fall
Geschrieben von: GnorkZomb (Usernummer # 2349) an
:
jetzt mal eine Frage, als Jura-unwissender...
Wen ich bei einem Plattenladen ein Bootleg kaufe steht da ja nicht drauf das das illegal ist. Für jemand der keine Ahnung hat ist das eine Platte wie jede andere auch. Und die darf ich dann doch auch privat weiterverkaufen, oder?
Ich komm ganz und garnicht mit dieser Situation klar und denke wenn einmal jemand damit durchkommt, dann steht uns da eine riesige Klagewelle bevor.
Was ist zum Beispiel mit den ganzen Giant Wheel 01 Auktionen bei EBay, die verdienen sogar noch richtig Geld damit, da kann man die Schadenssumme dann noch höher ansetzen oder was.
Ich wünsch dir kein glück, sondern Gerechtigkeit denn was der Kläger (wer auch immer das ist) hier abzieht ist eine riesige Unverschämtheit.
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
engl. Bootleg = Schwarzkopie
Das wusste ich leider nicht, habe das von meinem Anwalt erfahren. Bootleg war für mich ein Begriff der als Mischung von zwei Tracks steht. Die, die mich abmahnen haben im zweiten Brief ganz deutlich gemacht, dass ich das gewusst haben muss, was das bedeutet (Habe den Begriff in der Betreffzeile verwendet, leider!!!). Nur leider verstehen diese Leute nicht von der Musikszene. Für mich war dieses Wort lediglich der treffende Ausdruck für diese Platte, sonst hätte ich ihn nie verwendet!
Es handelt sich übrigens bei der ganzen Geschichte um keinen elektronischen Act, sondern um eine Dame aus dem Popbuisness, die eigentlich genug Geld haben dürfte, als das sie so etwas abziehen müsste.
Bis zur Gerichtsverhandlung möchte ich (und mein Anwalt) es nicht kommen lassen, da es bestimmt ältere Richter gibt, die mein Anliegen nie verstehen würden! Mein Rechtsanwalt macht Ihnen ein Angebot und ich hoffe, dass die Sache dann erledigt ist!
PS: Wenn sie das akzeptiert haben, dann verrate ich euch auch von wem ihr in Zukunft fleißig Platten müsst, damit die Dame etwas Geld verdient.
Kann mir irgendjemand Platten nennen auf denen der Begriff Bootleg verwendet wird obwohl sie offensichtlich legal sind?
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Gianni:
... bootlegs (also
illegale konzertmitschnitte oder illegal
hergestellte live-alben) ...
na! unwissenheit schützt vor strafe nicht!
dass der streitwert jedoch blanker hohn ist,
ist jedoch klar - das hat jedoch auch einen
hintergrund: ab 50.000 gehts ans olg, nicht
mehr "nur" lg - und der kostenrahmen einer
abmahnung laut brago (quasi der tarif der
rechtsanwälte) ist dann auf lukrativen 600-
1200 euro.
auch sollte man nicht ausser acht lassen: die
dame aus dem popbusiness wird keinen pfennig
davon sehen. die kosten der abmahnung kommen den
abmahnern, also den gegnerischen anwälten zugute.
trotz allem: der begriff bootleg beschreibt eine
raubkope bzw. unlizensiert hergestellte tonträger.
wer sowas verkauft, handelt kriminell - zumindest
ist das gesetzlich so geregelt. das sollte sich
vielleicht so auch wieder in die köpfe der
modernen käufer einprägen.
vor 15 jahren gabs bootlegs nur auf flohmärkten
und von echten "dealern", die auf konzerten
und in discotheken rumschlichen und die dinger
wortwörtlich unter der hand vertickten. damals
war man sich halt noch bewusst, dass man
illegales vertickt.
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
also ich weiss nur das Thomas Bangalter für sein label immer "bootlegs" gemacht hat. es war eine zusammenstellung der tracks die evtl. auf die richtige Pressung von ROULÉ kommen sollten. Jedoch hat er immer andere, noch nicht ganz fertige Versionen verwendet. Es war auch keine Promo. Bei diesen Platten denke ich das es ein "legales Bootleg" war. Auch wenn sich die Bezeichnung anhoert wie "schwarzer Schimmel"
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: talshia:
also ich weiss nur das Thomas Bangalter für sein label immer "bootlegs" gemacht hat. es war eine zusammenstellung der tracks die evtl. auf die richtige Pressung von ROULÉ kommen sollten. Jedoch hat er immer andere, noch nicht ganz fertige Versionen verwendet. Es war auch keine Promo. Bei diesen Platten denke ich das es ein "legales Bootleg" war. Auch wenn sich die Bezeichnung anhoert wie "schwarzer Schimmel"
Ne, das hat in diesem Kontext nichts damit zu tun, du sprichst hier 'ne Art dubplate bzw. Anpressung an, die Acts i.d.r. bei größerem Budget selbst von ihren Tunes anfertigen, um sie auf club-Funktionalität hin anzutesten, Maestro Hell beispielsweise hat wohl hin und wieder hier in München bei 'andybeemusic' sich dubplates und bei decks-records Vinyl von künftig zu erscheinenden Tracks schneiden lassen. Das ist vollkommen legal und per Definition kein Bootleg sondern eben 'ne Dubplate, Anpressung oder 'n Vinylschnitt in Einzelauflage. Hier geht's tatsächlich um einen bastardpop-Track in Form eines Booties, für dessen Herstellung und Vertrieb keine offizielle Genehmigung seitens der Labels und Acts bzw. Rechte-Inhaber vorlag.
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an
:
es geht ja darum dass jemand legale Tracks machte die aber trotzdem als Bootleg bezeichnete um die Unwissenheit von Houzer damit zu belegen.
Falls nämlich der von Talshia angesprochene Producer seine Duplates als "Bootlegs" verkauft hat dann würde sich dass sicherlich mildernd für Houzer auswirken da somit bewiesen wäre dass er nicht unbedingt mit Vorsatz handelte
Geschrieben von: ndark (Usernummer # 3037) an
:
ich glaub, tal hatte sich auf houzer's frage bezogen, ob jemand platten kennt, die als bootleg bezeichnet wurden, obwohl der inhalt bekanntermaßen legal ist.
edit: ups, zwei deppen, ein gedanke.
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an
:
@ ndark:
@ houzer:
Hab grad mal bei deejay den Begriff Bootleg eingegeben und es scheint auch sowas wie das "Benny Benassi - The Official Bootleg" zu geben, scheint auch ne legale Sache zu sein
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
Ja das meinte ich
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Ähm, ich hab' ja Verständnis dafür, dass man alle nur möglichen Umwege geht, um eine Lösung zu finden, aber eine der größeren Kanzleien Deutschlands, die dann zudem noch auf Musikrecht spezialisiert zu sein scheinen und eine 'große' deutsche pop-Künstlerin als Mandantin haben, kann man nicht mit halb-durchdachten Begriffsdefinitionen an der Nase herumführen, Gianni hat die Begriffsdefinition vorhergehend ja schon erläutert und da führt einfach kein Weg vorbei. Ich pers. halte es für wichtiger, dass man versucht, sich gütlich zu einigen oder einen Knackpunkt bei dem Streitwert findet, der ja für die immensen Kosten verantwortlich ist. Man kommt nicht drum rum, die Unterlassungserklärung abzugeben, künftig die Scheibe nicht weiter zu verbreiten, aber ausschlaggebend sind die immensen Kosten, die sich ja erst durch den Streitwert ergeben und da 'Unwissenheit nicht vor Strafe schützt', ist es meines Erachtens so gut wie unmöglich, Schleichwege bei der Definition von 'Bootleg' zu finden, so desillusionierend das auch sein mag....
Geschrieben von: Cy-Man (Usernummer # 274) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: HouZer:
Kann mir irgendjemand Platten nennen auf denen der Begriff Bootleg verwendet wird obwohl sie offensichtlich legal sind?
klar, sogar einige (bei discogs): http://www.discogs.com/search/?meta_type=Release&text_content=bootleg&action=Go
toitoi übrigens
edit: ach damn, es gibt ja noch 'ne zweite Seite...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Thx Cy-Man!
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
good news, zumindest im kleinstrahmen: die indigo vertriebsgesellschaft versendet jeden monat ein kleines magazins namens 'notes' mit aktuellen hinweisen ihrer releases, dort sind u.a. zwei hochoffizielle rock/pop-compilations angesprochen, die den titel 'bootleg' besitzen, weil sie aus früheren booties bestehen, nun aber offiziell als release vertrieben und verkauft werden, infos suche ich heute abend noch raus und poste sie.
Geschrieben von: Amfeed (Usernummer # 523) an
:
mein herzlichtes beileid und hoffentlich kannste dich da irgendwie rauswinden:confused:
Geschrieben von: Mix Master Moody (Usernummer # 5090) an
:
Man o man, das hab ich ja noch nie gehört! Hoffe du kommst da irgendwie raus aus der Situation! Mich würde es echt interessieren wer dahinter steckt!
Geschrieben von: Robert protranc (Usernummer # 11326) an
:
Also ich find das ja mal echt voll die Frechheit von denen. Was mich mal interessiert hat ist diese Abmahnung direkt von Ebay gekommen oder von jemand anderem. Weil sich normal Ebay darum garnicht kümmert und sich immer mit der Nachricht "wir stellen diese Plattform dem benutzer nur zur verfügung und wenden uns davon ab ...." rausredet.
Habe auch schon Bootlegs bei Ebay verkauft (Was ich jetzt nicht mehr machen werde)
Habe aber auch schon bei meinem Plattenhändler den ich jetzt nicht nennen will, wo ich auch schon ne ewigkeit Kunde bin immer mal wieder bei jeder Bestellung 1 oder 2 Bootlegs dabei. Weil sie halt auch meist am geilsten sinn.
Versuch auch mal dich mit jemanden zusammen zuschliesen dem das auch passiert ist (z.B. in anderen Foren geschrieben einfach mal suchen). bringt meist viel.
Wünsch dir echt noch viel glück mit der ganzen Geschichte !!!
gruß
Robert
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Also nochmal:
Die Abmahnung kam von der Künstlerin, die ihre Urheberrechte verletzt sieht und nicht von Ebay.
Übrigens geht die ganze Sache weiter. Sie haben das Angebot meines Anwalts abgelehnt und die Streitwert des Verfahrens auf 25000 Euro herabgesetzt! Dies soll ich nun akzeptieren, was ich aber nicht machen werde. Ich halte euch auf dem Laufenden!
edit..
[ 11.01.2004, 22:23: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: HouZer:
Damit wäre bewiesen, dass Bootleg nicht immer gleich illegal heisst.
bas news:
es ist unbestreitbar, dass manche legale releases
mit dem titel "bootleg" behaftet werden, um sie
damit besser vermarkten zu können. das ist im
grunde genommen dasselbe wie legale substanzen,
die als "herbal xtc" o.ä. vertrieben werden.
das ändert jedoch (leider) nichts dran, dass der
artikel, den du angeboten hast, ein illegal
hergestelltes produkt war. auf diesem weg zu
argumentieren halte ich für gefährlich.
besserer ansatzpunkt: du hast das ding nicht
hergestellt, sondern lediglich im besten wissen
weitergegeben. wenn du das schlüssig nachweisen
kannst, sollte DICH nicht der gesamte
streitwert treffen - sondern ein angemessenes
bussgeld. schliesslich hast du ja nicht den
"schaden" verursacht, auf den sich der
streitwert beruft!
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
im übrigen würde ich derzeitig praktisch jeden
"remix" bzw. jedes "cover" als "bootleg"
bezeichnen - das verkauft sich dann schon einfach
mal besser. marketingtricks, die die illegalität
der tatsächlichen schwarzpressungen jedoch nicht
in frage stellen können.
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
@Gianni
Den Versuch mit besten Gewissen hab ich schon gemacht. Da kommt nur Ablehnung von der Gegenseite rüber. Aber ich glaube ich lasse das wirklich mit dem Begriff Bootleg. Ist nun mal illegal. Mein Anwalt wird ihnen jetzt ein neues Angebot machen, hoffe dieses nehmen sie dann an.
Eventuell habe ich vor mit diesem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Natürlich nur wenn das keine negativen Konsequenzen für mich hat.
Geschrieben von: HENDRIXXX (Usernummer # 11338) an
:
hallooo ich bin der neue hier.das heisst ich komm jetzt öfters.also das mit dem streitwert eines gekauften!!! bootlegs von 25000 eus halte ich für stark übertrieben.vielleicht strengst du,herr houzer doch mal selbst dein köpfchen an,statt einen anwalt zu bemühen.wie sagt man so schön-eine krähe hackt der anderen kein auge aus.sorry,aber so seh ich die sache.die sch...... doch alle auf einen haufen.NATÜRLICH greift deine rechtsschutz nicht.die greift ja nie.es gibt immer eine klausel.jedenfalls ist es doch offensichtlich,dass du mit deiner GEKAUFTEN!!! platte niemals einen schaden von 25000 eus anrichten könntest.das mpüssen sie dir doch erstmal nachweisen.du lässt dich meiner meinung nach auf etwas ein,was die von vornherein so geplant haben.das ist ihre masche und damit verdienen sie geld.ich hätte denen an deiner stelle einen schönen brief geschrieben und zwar persönlich.das macht immer den stärksten eindruck.als ich wegen kiffen vorm richter stand,hatte ich auch keinen anwalt und der hätte mir eben auch nicht mehr helfen können,als wie ich es selbst getan hab.schieb nicht immer alles auf den anwalt!zeig es ihnen!stell dir doch mal folgendes vor:diese kanzlei schnappt sich nicht die hersteller des bootlegs,sondern verfolgt stattdessen alle,die diese platte gekauft haben.lass es 1000 leute sein.wenn sie diese 1000 leute dazu bewegen auch nur 1000 euro zu bezahlen,kannst du dir ausrechnen,was sie daran verdienen.das steht nicht mal mehr in irgendeiner relation zu dem gewinn,den der hersteller des bootlegs gemacht hat.folglich hätte ich diese vögel von anwälten auf diesen fakt hingewiesen und mich höflich verabschiedet.sind denn alle nur so unselbständig wie du?wach auf!!!lass sie doch drohen.lass es doch zu einer gerichtsverhandlung kommen!soweit gehen die nicht.alles masche.wach auf!!!
Geschrieben von: Dru (Usernummer # 4644) an
:
HENDRIXXX: So wirklich fundiert und mit echtem Nutzwert ist Dein Beitrag ja nicht, oder?
Man sollte schon beachten, dass der Beratungswert der von einem Rechtslaien geäußerten Ansichten eher gering ist, sonst verreitet man sich da schnell in etwas.
Geschrieben von: Cy-Man (Usernummer # 274) an
:
Lieber Hendrik, bitte erst nachdenken und dann posten. Houzers Anwalt wird von Houzer dafür bezahlt, daß er seine Rechte so gut es geht vertritt. Wenn dieser Anwalt keine andere Möglichkeit sieht, die Klage durch juristische Argumentation abzuwehren und versucht, einen Vergleich auszuhandeln (weil Houzer wohl tatsächlich eine Straftat begangen hat), meinst Du wirklich, daß Du mit einem handgeschrieben Brief, in dem Du der Gegenseite mal so richtig die Meinung sagst, weiter kommst? Ich nicht.
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
jessas. soviel stuss in 1 posting.
super einstand, hendrixxx *g*
GENERELL GILT: selbst wenn man dieselben worte
verwendet und exakt dasselbe RECHT hat, wirkt
der brief vom anwalt IMMER mehr, als der vom
LAIEN - der wird von anwälten wie auch z.t. von
richtern schlicht erst garnicht ernst genommen.
ich beruf mich da nicht auf 1mal "vorm richter
stehn wegen kiffen" (welch kompetenz!), sondern
auf über 10 jahre selbständige tätigkeit und
mehr als genug (und teils auch teure) erfahrungen
im medienrecht.
in 1 kleinem punkt spricht hendrixxx ein leidiges
aktuelles thema an, da liegt er garnicht so
schlecht: wenn es sich um einen massen-abmahner
handeln sollte, wäre das ganze recht schnell
vor gericht abzuschmettern.
da es sich aber nicht um eine dritte partei
handelt, sondern direkt um den anwalt der
künstlerin, kannst davon warscheinlich nicht
ausgehn.
die kompromissunfähigkeit jedoch überrascht mich,
schliesslich wird dir nicht die herstellung
nachgewiesen werden können. eigentlich werden
die vor gericht keine handhabe haben, du wirst
dir eine (angemessen gemässigte) geldbusse wegen
handel mit einem nicht lizensierten tonträger
einfachen, ich nehm an unter 1000 euro.
daher wunderts mich, warum die gute dame darauf
nicht eingeht. nach abschluss der angelegenheit
auf JEDEN FALL die sache sehr ausführlich
dokumentieren und sachlich darlegen -> ich WETTE,
dem spiegel ist das nen artikel wert und die
künstlerin dann wenigstens entsprechend
diskreditiert und geoutet... -> denn illegaler
tonträger hin oder her - es geht hier defintiv
um ein kavaliersdelikt.
edit:
ich hätte da noch eine idee. wir sprechen hier
von einem delikt, dass weltweit zur zeit sicher
mehrere hunderte/tausende male täglich geschiet.
d.h. es gibt eine lobby, die interesse dran hat,
dass (wenn schon nötig) angemessen geahndet wird.
vielleicht könnte man sich überlegen:
eine website einzurichten, auf der du genau und
detailliert, SACHLICH dokumentierst, wo, wann für
wieviel geld du das ding erstanden hast. und dann
die geschehnisse.
eine "unterschriftensammlung" in form einer
umfrage (evtl. mit e-mailregistrierung) oder ein
entsprechendes gästebuch sollte bei reichlicher
promotion in den gängigen elektronikforen sehr
schnell seeeehr viele user anziehen und zur
solidarität auffordern. man siehts ja auch
grad an den brutalen "rettet-harald-schmidt"-sites,
die extrem aufmerksamkeit bekommen.
so kannst zumindest:
1. die masse drauf aufmerksam machen, dass es sich
beim handel mit echten bootlegs um eine kriminelle
handlung handelt.
2. evtl. die künstlerin etwas beeindrucken. kein
nationaler artist kanns sich leisten, vor 10.000
potentiellen käufern als totaler fan-zerstörer
dazustehen.
bin mir aber nicht sicher, ob du das zum jetzigen
zeitpunkt machen solltest - oder erst, wenn die
entsprechenden verhandlungen endgültig gescheitert
sein sollten... meine unterschrift/stimme kriegst!
[ 13.12.2003, 17:31: Beitrag editiert von: Gianni ]
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
@ Hendrixxx
Sorry aber dein Posting war ziemlich überflüssig. Ich habe als ersten Brief eine fünfseitige Abmahnung bekommen, in der soviel Rechtsanwalts-"BlaBla" stand, dass ich gar keine andere Chance hatte als zu einem Anwalt zu gehen. Glaub mir wenn du diesen Brief gekriegt hättest wärst du auch zum Anwalt gegangen. Allein im ersten Brief wurden ca. 20 Paragraphen genannt, die keiner versteht...
Wenn jeder eine Antwort auf so ein Schreiben verfassen könnte, dann könnten wir den Studiengang Jura an deutschen Universitäten abschaffen.
@Gianni
Guter Ansatz, werde über die Öffentlichkeitsarbeit nachdenken, sobald die Sache ausgestanden ist. Mir geht es vor allem darum, dass andere vorsichtiger werden und das es eine Straftat darstellt ein Bootleg zu verkaufen.
Aber trotz allem denke ich, dass ein elektronischer Künstler es sich nie erlauben würde so etwas zu machen, weil es meiner Meinung nach die Musikszene bereichert.
Zum Schluß wollte ich noch sagen, dass ich mittlerweile mit einem anderen Betroffenen telefoniert habe. Zufällig war es ein sehr bekannter elektronischer Künstler, der mit einigen Tracks schon grosse Erfolge hatte. Mehr wird aber nicht verraten, aber ich lade diese Person ein hier an dieser Diskussion teilzunehmen, weil ich gerne seine ausführliche Meinung hören würde. Ausserdem schätze ich, dass dieser Künstler wesentlich mehr Einfluss im Musikbuisness hat als ich und somit auch eine grössere Lobby hat...
Es wird nicht mehr lange dauern, dann spricht sich das rum wer diese Abmahnungen verteilt hat und wenn ich es mache!
Geschrieben von: Mix Master Moody (Usernummer # 5090) an
:
[QUOTE]Ursprünglich geschrieben von: HouZer:
Aber trotz allem denke ich, dass ein elektronischer Künstler es sich nie erlauben würde so etwas zu machen, weil es meiner Meinung nach die Musikszene bereichert.
@Houzer Genau das hab ich mir auch gedacht! Ich hoffe das du und dein Anwalt das gut klären werden! Dennoch würde ich an die Öffentlichkeit treten,den das weiß nun wirklich nicht jeder,dass man die Bootlegs nicht verkaufen darf! Alles Gute...
Geschrieben von: talshia (Usernummer # 6048) an
:
versuch doch mal fernsehsender anzuschreiben ob die evtl. in reportagen interesse an sowas haben. bei 50.000 euro streitwert, den du ja erstmal angeben kannst, werden die sicher hellhörig wenn es um nur eine vinyl geht.
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Ok da mische ich mich auch mal ein.
1. Viel Glück in der Sache
2. Das mit der öffentlichkeit ist eine gute Idee, da wirklich mit falschen Realitäten gehandelt
wird.
Ich kann mich erinnern, wie bei Pro7 dieses Bootleg vorgestellt wurde und auch derjenige, der dieses Bootleg produziert hatte.
Da ging es auch um einen öffentlichen Release, der jedoch wegen Rechtefragen scheitert.
Und es kam wohl so hervor, das beide Partein der Songs wohl nix gegen dieses Booti haben.
Und deshalb kann ich die Reaktion der weiblichen Person nicht verstehen. Schon garnicht in der Höhe, da du eh nur Privatverkäufer bist.
Wenn dann müsste der Produzent für den Schaden aufkommen, der ja auch öffentlich vorgestellt wurde. Denn er wird das Booti ja gepresst haben.
Also frag auch mal bei Pro7 an, wenn meine Vermutung stimmt.
Oder es war Sat1!!! Bin mir nicht mehr hundertprozentig sicher, aber eher Sat1.
@ HouZer
Ceck PM
Geschrieben von: future-sound-of-bochum (Usernummer # 4489) an
:
es ist immer das selbe,
wer illegales zeugs verkauft,
betreibt illegalen handel.
wer von nix weiss,schreibt in ner titelbeschreibung auch nichts diesbezüglich.
leute,die bootlegs in jeglicher form beschreibend anbieten,sollen sich im nachhinein nicht beschweren.
mfg fsob
Geschrieben von: Cy-Man (Usernummer # 274) an
:
fsob, sorry, aber die Frage legal / illegal ist schon geklärt, es geht doch um den absurden Streitwert von 50.000 Euros, der offenbar auch beliebig auf 25.000 reduziert werden kann.
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
der streitwert, der für die abmahnung angesetzt
wird ist eigentlich pure willkür, sollte jedoch
dem delikt angemessen sein. in der regel werden
die 50.000 gewählt, damit es sofort in die
zuständigkeit eines olg fällt - was gleich
wesentlich "bedrohlicher" und "ernstzunehmender"
wirkt, als nur das örtliche "normale" lg.
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
@ fsob
Ich weiß, dass ich eine Straftat begangen habe und das ich dafür gerade stehen muss. Trotzdem danke für deine verständnissvollen und aufbauenden Worte.
PS: Wer Ironie findet darf sie behalten!
Geschrieben von: Mix Master Moody (Usernummer # 5090) an
:
@Houzer Gib´s schon irgendwelche Neuigkeiten betreffend dem "Bootleg" oder Anwälte?
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Nein richtige Neuigkeiten nicht. Ein Angebot von meinem Anwalt bezueglich des Streitwerts ist an die Gegenseite unterwegs! Hoffe sie nehmen es diesmal an...
Geschrieben von: Sinner Man (Usernummer # 10624) an
:
gib mal bei ebay bootleg ein......
ich versteh net warum sie dann ausgerechnet nur deine auktion gelöscht haben.......
ich find das alles echt heftig. ich hoffe für dich, dass du da schnell wieder mit nem "blauen auge" raus kommst *daumendrück*
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Hier also die Auflösung:
Das Bootleg war [edited]
Abgemahnt hat mich [edited]
Die Sache ist zwar noch nicht abgeschlossen. Hier aber ein kleiner Zwischenbericht! Mein Anwalt erhielt abermals ein Schreiben von [edited] Anwälten. Hier wurde unter anderem geschrieben:
[edited] wegen Verleumdungsgefahr...
[ 12.01.2004, 16:28: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Fast vergessen. Begebt euch doch mal auf die Website fan.de]www.[edited]fan.de und schaut euch an wie [edited] selbst ihre Fans behandelt! Es geht dabei um einen gewissen ***, der jahrelang die Website [edited].de betrieb und sie jetzt unter anwaltlichem Druck abgeben musste! Nicht die feine englische Art, oder?
Hier die Stellungnahme von ***:
[edited wegen Verleumdungsgefahr und übler Nachrede]
[ 12.01.2004, 16:30: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Tja dazu sage ich bloß: "Wie man als Popstar doch die Bodehaftung und Realität verlieren kann!"
Aber Sorry, gehts noch?
Das ist ja langsam echt ne Story fürs TV.
Anscheinend ist Fr. Nena sauer, das Sie an der Platte nicht mitverdienen kann, da Eminem nicht sein OK zu einem öff. Release gegeben hat.
Wenn der Bootleg so schlecht war, dann wunder ich mich, warum so ein Medienrummel drum war.
Tja versteh einer die Nena.
Ok es ist strafbar, aber dann sollte Ebay sofort diese Auktionen canceln, in denen solche Produkte verkauft werden. Man brauch doch bloß mal nach Bootleg suchen und findet massen an Angeboten.
Aber sich jetzt an der kleinsten Stelle versuchen zu bereichern ist ja wohl nicht OK. Und dann in der Höhe. Die Summe ist in keiner Weise zu rechtfertigen.
Ich wünsche dir weiterhin viel Glück!
Geschrieben von: marco sc (Usernummer # 8817) an
:
boah, ich habe jetzt immer mal so mitgelesen.
mann,
die frau ist die härte.
mir fehlen die worte.
sie versucht anscheinend geld wo's nur geht zu schäffeln für schlechte tage.
und die kommen relativ zeitnah habe ich den eindruck.
stimmst du dem angebot der einigung der anwälte zu?
Geschrieben von: marco sc (Usernummer # 8817) an
:
überleg dir wirklich mal dich an's tv zu wenden.
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an
:
Ich wusste dass es Nena ist, ich habs mir echt gedacht.
Würd mich auch auf jeden Fall an die Boulevard-Medien wenden, damit zerkratzt du ihr Image nämlich nochmal derbe wenn die mitkriegen wie unsere liebe Nena, auf kleinen Fischen herumtrampelt
Geschrieben von: daFunk (Usernummer # 5044) an
:
...da weiß man doch echt nicht ob man lachen oder weinen soll.
ich kann mich meinen vorrednern nur anschließen und empfehle wirklich die ganze geschichte mal an div. magazine, boulevard zeitungen und div. klatsch sendungen im tv zu schicken.
25000 euro, pah!
Geschrieben von: heraldo (Usernummer # 1844) an
:
boah heftig! ich trau mich jetzt echt nicht mehr den rest meiner letzten bootleg pressung bei ebay reinzustellen. das sind locker mal 30 platten & wenn du für eine schon 25000 (
) zahlen sollst...
ich drück dir die daumen das du da wieder heil rauskommst! das mit dem tv wäre übrigens mal ne echte idee! *kleinharrydrücktganzfestdiedaumen
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
25000 Euro muss ich übrigens nicht zahlen. Das ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert (also praktisch der finanzielle Schaden, der Nena durch mich entstanden ist). Zahlen muss ich die daran bemessen Anwaltsgebühren. Das wären bei 50000 Euro Streitwert knapp 3000 Euro gewesen. Bei 25000 Euro sind es immerhin noch knapp 700 Euro. Für jemanden der von 100 Euro Taschengeld im Monat lebt viel Geld! (Deswegen muss ich jetzt auch einen Technics verkaufen!
)
Ausserdem hab ich mich dazu verpflichten müssen eine Vertragsstrafe in Höhe von *** Euro zu akzeptieren. Diese wird fällig falls ich noch einmal versuche eine Raubkopie von [edited] zu veräussern, was natürlich nie geschehen wird...
[ 12.01.2004, 16:31: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: Darrien (Usernummer # 6129) an
:
Das wäre wirklich was für's Fernsehen. "Rettungsanker eines abflauenden Comebacks" oder so. Das ist doch echt die Höhe.
Geschrieben von: channelmaster (Usernummer # 2470) an
:
da sind ja die immer wiederkehrenden lauwarmen aufgüße ihrer alten hits ja wohl größere imageschäden als dieses bootleg.
@houzer: willst du das wirklich bezahlen? so ein tv beitrag bei guten "abend abend rtl" oder so, kann da wirklich wunder bewirken. *g* ,)
Geschrieben von: marco sc (Usernummer # 8817) an
:
vor allen dingen, würdest du somit auch einen teil der 700eur decken können, und könntest somit event. deinen 1210er behalten. :-)
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
@channelmaster:
700 Euro zahle ich bestimmt nicht (ausser ein Gericht verurteilt mich dazu). Mein Anwalt versucht das ganze runterzuschrauben. Habe schon einen "kleinen" Betrag von dem Geld bezahlt, hoffe sie geben sich damit zufrieden. Dann kommen noch meine Anwaltskosten dazu, die allerdings niedirg ausfallen werden, weil ich den Anwalt gut kenne (wenns zum Gerichtverfahren kommt wirds teurer, weil dann gehts nach Hamburg!). Ich sag mal ich hoffe das ich mit einem blauen Auge davonkomme. Der eine Technics ist schon verkauft. *heul*
Ich will mit diesem Fall auf jeden Fall zur Presse. Gerade für Nena dürften sich ja einige Medien interessieren. Ausserddem will ich andere Leute davor bewahren denselben Fehler wie ich zu machen!
Falls jemand gestern Deutschland sucht den Superstar gesehen hat (nein ich schaue sowas nicht, meine Schwägerin hats mir erzählt!):
Shona Frasur wurde nach ihren Hit 2003 befragt. Sie sagte ihr gefiele besonders dieses Bootleging aus England. Und dann hat sie Bootleging mal kurz für die Zuschauer erklärt:
"Bootleging ist das Ineinandermixen von zwei Tracks bei denen ein neuer Track entsteht."
Ironie an...
Nix von wegen Bootleg heißt Raubkopie, nichts das sowas illegal ist. Also lasst uns Shona verklagen weil sie der Musikindustrie somit immensen Schaden zugefügt hat, weil sie damit im "Grossen" Rahmen das anbieten und kaufen von Bootlegs populär gemacht hat und es als rechtlich einwandfrei dargestellt hat!
Ironie aus...
Geschrieben von: kaser (Usernummer # 3901) an
:
@ houzer
ich würde auf jeden fall versuchen die ganze angelegenheit so gut es geht aussergerichtlich zu klären, da die gerichtskosten ansich meistens viel höher sind als irgendwelche anderen kosten ide auf dich zukommen. Das nächste Problem ist, das es wenn dann zu zwei verfahren kommt, eins welches dich als den "Täter entlarvt, wo also geklärt wird ob du der schuldige bist oder nicht.
Und nochmal ein zivilprozess, wo es dann um die Schadensersatzforderungen geht. Wobei zweiteres nicht unbedingt passieren muss.
Is auf jeden fall ne scheiss teure angelegenheit.
Was eventeull noch interressant sein könnte,
da ich grad gelesen hab das du noch taschengeld beziehst, gehe ich davon aus das du noch unter 18 jahren bist, dann informiere dich mal über die Jugendgerichtshilfe, die übernehmen nämlich meisten einen grossen teil der kosten von eventuell anstehenden gerichtsverfahren.
Geschrieben von: kaser (Usernummer # 3901) an
:
ach ja und wegen der sache mit dem zu den medien gehen, da würd ich mich vorher mal ganz genau bei meinem anwalt erkundigen, denn wenn die gite frau nena schon bei der bootie sache so krass abgeht, dann ist es ihr auch zuzutrauen das sie gleich nochmal eine Anzeige wegen Verleumdung oder ähnlichem hinterklatscht...da wäre ich echt ganz vorsichtig.
Geschrieben von: Freak Girl (Usernummer # 11489) an
:
"Definition:
Bootlegs sind von Plattenfirmen und Label nichtautorisierte Aufnahmen. Dabei handelt es sich oftmals um Livemitschnitte, die bei einem Konzert gemacht wurden oder Aufnahmen von Konzerten, die im Radio oder TV ausgestrahlt wurden. Die Herstellung von Booglets ist gemäß Urheberrechtsgesetz verboten.
Quelle: klick"
Hmmm ich dachte immer das bootlegs Tracks sind,die ein Sample eines urhebergeschützten Stückes benutzten, ohne das Einverständnis des Urhebers zu haben. Und da es manchmal sehr schwirig ist ( besonders bei älteren Samples) den Rechteinhaber herauszufinden. Und darum wird dieser Track dann White gepresst, d.h. man kann den Produzenten dieses nicht erlaubten Remixes nicht belangen, da er ja nicht bekannt ist. Im Gegensatz bedarf eine Coverversion, wo der original track 1.1 übernommen wird nicht der besonderen Erlaubnis.
Geschrieben von: heraldo (Usernummer # 1844) an
:
yo, ursprünglich waren bootlegs live-mitschnitte. aber inzwischen ist das wort bootleg halt einfach auch eine bezeichnung für "verwurschtelte" tracks.
bzw: bei einer cover-version brauchst du DEFINITIV die erlaubnis des ursprünglichen künstlers/songwriters! deshalb sind booties ja meistens whitelabels, da die leute die erlaubnis nicht haben.
Geschrieben von: wtm53 (Usernummer # 6031) an
:
Ein paar Gedanken am Ende:
1. Das Schreiben der Anwälte hast du dir wohl mit 2 Dingen zugezogen: Das Nennen des Namens Nena und wohl die Bezeichnung "Bootleg" die wohl nach Anwaltssprache "illegale Kopie" bedeuted.
2. Die anderen Bootlegs werden wohl nicht von Ebay gelöscht, da es keine Kläger gibt.
3. Wieso gibt ebay die Daten an das Anwaltsbüro weiter? Ich würde dafür Verständniss haben wenn es eine offizielle Ermittlung von der Staatsanwaltschaft gäbe, aber nicht wenn Kanzlei XY an Ebay schreibt. Das die Auktion dann erst mal rausfliegt ist ja klar, aber der Bezug von Personenbezogenen Daten von Ebay scheint mir schon fraglich.
Abschlussbemerkung:
Ich finde es sehr bedenklich das sich hier eine grosse Grauzone befindet:
Wie soll ich beurteilen ob das Bootleg genehmigt oder ungenehmigt ist. Dies sind ja keine Informationen die wirklich verfügbar sind. Und allein der Umstand das sich Nena für so wichtig hält das jeder annehmen muss das ein Stück vinyl auf dem nicht in ihrer CI der name aufgedruckt ist, gleich illegal ist. Vielleicht ist Nena hier auch ein echt doofer fall, aber im Falle eines Manu Chao Remixes sollte man es als Dub-Plate gekennzeichnet echt schwer sein Informationen zu bekommen ob die scheibe Echt oder Illegal ist.
Inwiefern dann Webseiten zu trauen ist die das Bootleg als illegal oder wasweisichnichtetwa bezeichnen ist auch fraglich, es ist ja kein Informationsmedium der
Noch viel schlimmer wird es werden wenn mal gescheite MP3´s erhältlich sind die auch in Clubs mindestens so gut klingen wie cd´s. Dann gerät schon der Download und das Anbieten in Tauschbörsen zu einem ähnlichen Delikt, haben doch die Anwälte den Streitwert auch über den Imgaverlust und andere Verkaufszahlen-Unabhängige Dinge gerechtfertig.
Insofern wären ja dann auch die Net-Sets definitiv illegal, jeder der verwendeten Platten könnte einem der verwendeten Künstler zum Imageschaden gereichen. Im Sinne von Chicken Lips & Westbam scheisse gemixt, ins Netzgestellt - ))BAM(( - Imageschaden für Westbam
)) oder was ?
Gibt es eine Verpflichtung das gekaufte Material auf legalität hin zu prüfen? (bitte jedes Member mal 10 Eur für Briefmarken ausgeben und alle offiziellen Bootlegs bei den Originalkünstlern schriftlich anfragen
))
Das komplette Fehlen einer Methode zum unterscheiden zwischen Legalem und illegalem Material spielt den "Künstlern" & Konzernen nur in die Hände.
Meine eigenen Erfahrungen mit dem Thema Internetradio & Gema haben mich schon mitte der 90er zu der Einsicht geführt das gerade seitens der grossen Rechtevertreter gar kein (null-nix-nada-nil) Interesse besteht sich irgendwie in diese Geänderte Struktur der Musikindustrie und Musikerzeugung einzufügen, am liebsten würde man CD-Recorder unter Strafe stellen (oder Aufkleber: Dieses Technische Gerät zerstört Arbeitsplätze) oder Pro-Tools nur für Akkreditierte Freigeben ..... der Eindruck ensteht auf jeden Fall bei mir.
greets
Geschrieben von: heraldo (Usernummer # 1844) an
:
@wtm: WORD!
ich aus eigener erfahrung kann nur für mich selber sagen: wenn ich ein bootleg mache, dann nicht um mich daran zu bereichern oder dem künstler des originals zu sachen, sondern weil ich seinen song gut finde, aber halt gerne in diesem und jenem style (house, happy hardcore usw.) hören möchte.
find die aktion von der "kinderlieben" nena dermaßen peinlich *kopfschüddl
Geschrieben von: Tresh (Usernummer # 373) an
:
Meine Unterschrift hast du auf jeden Fall auch, solltest du Geschehenes mit irgendwelchen Aktionen public machen wollen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, scheiterte die legale VÖ an dem Einverständnis von Enimen und jetzt soll das Ganze auf einmal ein Imageschaden für Nena sein.
Ein echter Hammer. Hätte ich der Guten eigentlich nicht zugetraut, wie wahrscheinlich viele. Also an die Öffentlichkeit damit.
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Naja ich denke der Image-Schaden durch diese Aktion und die mit ihrer Fan-Site von Houzer oben gepostet wird größer sein, als durch dieses Bootleg, da ich mich an den Beitrag von Sat.1 erinnern kann, wo dieses Bootleg noch als sehr gelungen angepriesen wurde. Laut Managment fand Nena das Bootleg wohl ziemelich gut.
Deshalb wundert mich dieser Sinneswandel sehr.
Es wär ja auch mal ne Möglichkeit Nena hierhin einzuladen, damit sie mal persönlich dazu Stellung nimmt und nicht nur über Ihre Anwälte kommuniziert.
Und dann kann Sie ja mal ihren Imageschaden darstellen, da ja wohl angeblich dadurch entstanden ist, der ja definitiv nicht beweisbar ist.
Geschrieben von: Tresh (Usernummer # 373) an
:
das die liebe nena sich zu einer diskussion oder einer stellungnahme, hier oder sonstwo, bereit erklärt glaube ich nicht.
Geschrieben von: marco sc (Usernummer # 8817) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: kaser:
ach ja und wegen der sache mit dem zu den medien gehen, da würd ich mich vorher mal ganz genau bei meinem anwalt erkundigen, denn wenn die gite frau nena schon bei der bootie sache so krass abgeht, dann ist es ihr auch zuzutrauen das sie gleich nochmal eine Anzeige wegen Verleumdung oder ähnlichem hinterklatscht...da wäre ich echt ganz vorsichtig.
solange nur die fakten dargelegt werden, dürfte sie sich wohl grün und blau ärgern, da sie dagegen nicht vorgehen kann, oder?!
und die fakten sprechen doch einfach nur bände
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Glaub ich zwar auch nicht, aber schön wärs doch!
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
So ich habe gerade nen Mail-Verkehr mit einen Label-Mitarbeiter von Punk Music und PAR.
Er hat mich auf die den Sachverhalt angesprochen und noch weitere Infos gegeben, da er als Labelbetreiber arbeitet.
Die Infos werde ich einfach mal hier reinposten.
"Verfolge die bootleg diskussion mit grosser spannung, leider in der tat rechtliche grauzone...
da ich nicht bei technoforum angemeldet bin, hier mal der vorschlag mit der plattenfirma von nena kontakt aufzunehmen, denn die sind der rechteinhaber, nicht mehr nena.
und zweitens:
postet Nena´s gästebuch damit voll, denn die weiss wahrscheinlich noch nicht mal was "ihre Plattenfirma" da gerade macht..."
"hallo alex,
danke für deine antwort, da ich selbst labelbetreiber von Punkt Music und PAR bin, denke ich dass es
a) nicht ganz fair wäre mich im TF anzumelden, und
b) ich natürlich auch einiges an kenntnissen über solche vorgänge habe (z.B. reagieren Verlage denen es nicht ganz so gut geht gerne auf solche Bootleg geschichten mit überzogenen forderungen...usw.
ich schaue eigentlich regelmässig bei TF rein, hauptsächlich in my tracks, denn da gibt´s immer wieder fette Sachen!
generell muss man einfach zwei sachen unterscheiden:
1. Bandübernahme Recht: liegt bei der plattenfirma wird aber bei bootlegs nicht verletzt!
2. urheberrecht: liegt meist beim Verlag und wenn Urheberrecht verletzt wird, schaltet sich meist nur der Verlag ein, nicht das Label, da das label da kaum bzw. sehr geringe handhabe hat.
ich weiss jetzt leider nicht von welcher Seite (sprich ob Verlag oder Plattenfirma von Nena) das Anwaltsschreiben kam, aber ich bin zu 100% sicher dass da nicht das letzte Wort "gesprochen sein muss".
Nena produziert mit Westbam, mit den TokTok Jungs usw., das heisst defakto dass ihr die "danceszene" wichtig ist, von daher glaube ich könnte sie bei ihrer plattenfirma oder verlag durchaus durchsetzen dass das ding im sande verläuft, denn solch eine negative publicity will KEIN Artist (von Mark Spoon mal abgesehen;o) und schon gar nicht im eigenen Gästebuch...
das nur nochmal so als Info vielleicht zum weiterreichen, da im TF ja auch grosse loyalität anderen Mitgliedern gegenüber besteht können da so 20-25 postings ins Nena Gästebuch wirklich Wunder bewirken.
Auf dass niemand mehr seine 1210 er verkaufen werden muss wegen solch einer Erbsenzählerei!"
Das sind seine Mails und ich habe sie rein informativ hier reingestellt.
Ich habe ihm auch angeboten sich hier im TF anzumelden, wollte er aber aus bestimmten Gründen nicht.
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Danke erstmal für die aufbauenden Postings.
Ich bitte euch mich aufzuklären falls ich mich mit einem meiner bisherigen Postings strafbar (Verleumdung) gemacht habe. Dann werde ich diese Passage sofort editieren. Will nicht noch mehr Stress.
Ich bemühe mich stets bei meinen Postings sachlich zu bleiben und nichts als die Wahrheit zu sagen (nein ich heisse nicht Bohlen mit Nachnamen
)
Bitte klärt mich auf wenn euch ein Posting von mir negativ aufgefallen ist!
Dies muss ich jetzt machen, da die Sache ja jetzt öffentlich ist und somit leicht nachvollzogen werden kann wer ihnen da "ans Bein pinkelt"!
Übrigens lustige Einträge im [edited] Gästebuch. Bitte behaltet auch dort stets eine gute äußere und nicht beleidigende Form!
Danke für die Unterstützung!
Greetz HouZer
[ 12.01.2004, 16:33: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: profolymp:
Nena produziert mit Westbam, mit den TokTok Jungs usw., das heisst defakto dass ihr die "danceszene" wichtig ist, von daher glaube ich könnte sie bei ihrer plattenfirma oder verlag durchaus durchsetzen dass das ding im sande verläuft,
Die Sache kam mir auch in den Sinn, allerdings zweifel ich hier an, den Grund für diese Kooperation seitens Nena von der künstlerischen Seite zu sehen.
Bin auch über diesen ganzen Threat, bzw. die vorläufige Auflösung äußerst erschüttert.
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
ich würde mich sehr über einen kurzen, objektiven,
harten pressetext freuen, in dem die tatsachen
und fakten in dieser angelegenheit dargestellt
werden. sowas würde bestimmt recht schnell durch
die e-mailfächer der szene wandern.
könnte ich mir vorstellen. die fakten und
tatsachen dieser aktion sprechen für sich,
da müsste nichts erlogen oder geschönt werden.
ich zumindest würde es glatt weiterschicken und
meinen 5200+ usern auf lindau.com sicher auch
in der einen oder anderen form öffentlich zum
lesen geben.
falls es sowas gäbe.
ich würde auch gern 10 euro irgendwohin spenden,
falls jemand zur spendensammlung aufruft, um
dem guten houzierer zu helfen, die abmahnkosten
der gaunerette zu erstatten.
Geschrieben von: Main Part Actor (Usernummer # 6901) an
:
http://www.internetrecht-rostock.de/markenpiraterie.htm
"...Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer weiß, dass es sich um Markenfälschungen gehandelt hat oder nicht."
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
@ Main Part Actor
Das Houzer sich damit rein rechtlich strafbar gemacht hat, haben wir hier schon geklärt. Darum geht es auch nicht.
Und der Auszug passt auch nicht wirklich, da es sich ja nicht um eine Fälschung handelt. Das der Vertrieb eines Bootlegs illegal ist, wurde geklärt.
Geschrieben von: schnellleben (Usernummer # 8824) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: HouZer:
Ich will mit diesem Fall auf jeden Fall zur Presse. Gerade für Nena dürften sich ja einige Medien interessieren. Ausserddem will ich andere Leute davor bewahren denselben Fehler wie ich zu machen!
@ chris: du stehst doch in relativ gutem kontakt zur raveline, soviel ich weiss? hätten die nicht eventuell interesse an so einer story?
Geschrieben von: Tresh (Usernummer # 373) an
:
ich denke ich würde auch ein paar euronen spenden.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: schnellleben:
chris: du stehst doch in relativ gutem kontakt zur raveline, soviel ich weiss? hätten die nicht eventuell interesse an so einer story?
ich hatte das thema ganz vorsichtig unserem chefredakteur dweird vorgeschlagen, er hatte sich dazu nicht geäussert. ich werde gerne bei einem kollegen nochmal nachfragen, da ich inbesondere generell gerne mir ein jura-feature wünschen würde: wie man sieht, werden unmengen an mp3s und tunes geript und getauscht, slsk, kazaa, esel & co werden inzwischen schon von kidz bedient und gefüttert (auch wenn angeblich in den usa die tauschbörsen massive einbrüche verzeichnen), über rechtliche aspekte von set-sharing gibt es meistens nur spekulative gerüchte und aussagen, lediglich das thema 'sampling' wird hin und wieder von der fachpresse wie keys und keyboards angesprochen, aber als fazit: kaum jemand hat wirklich eine ahnung über den rechtlichen status von bootlegs, eigenproduktionen mit remix-charakter, mashups, copyright, dem sharen von mp3s, sets und mixen, dem promoten eigener mixe, der gema-problematik & co:
ich halte das thema schon seit geraumer zeit für essentiell und gerade dieser thread wäre ein schicker aufmacher, um einführend auf diese themenvielfalt einzugehen und sich mit juristen in form eines specials auseinanderzusetzen.
Geschrieben von: Tresh (Usernummer # 373) an
:
Bin mal gespannt ob die Raveline sich an die Story "ranwagt". Immer ist Nena schon jemand im Business und hat auch bestimmt eine Macht an Label und Verlag hinter sich.
Geschrieben von: Denki Groove (Usernummer # 510) an
:
dann würde ich mir nach langer zeit auch mal wieder die Raveline kaufen
....Sehr wichtiges Thema!! Ich habe nämlich auch absolut KEINE AHNUNG was die angesprochenen Sachverhalte betrifft.
@HouZer: Hoffe, dass du nochmal mit nem blauen Auge davon kommst und die Presse sich der Sache annimmt!!
Geschrieben von: wtm53 (Usernummer # 6031) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: chris:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: schnellleben:
chris: du stehst doch in relativ gutem kontakt zur raveline, soviel ich weiss? hätten die nicht eventuell interesse an so einer story?
ich hatte das thema ganz vorsichtig unserem chefredakteur dweird vorgeschlagen, er hatte sich dazu nicht geäussert. ich werde gerne bei einem kollegen nochmal nachfragen, da ich inbesondere generell gerne mir ein jura-feature wünschen würde: wie man sieht, werden unmengen an mp3s und tunes geript und getauscht, slsk, kazaa, esel & co werden inzwischen schon von kidz bedient und gefüttert (auch wenn angeblich in den usa die tauschbörsen massive einbrüche verzeichnen), über rechtliche aspekte von set-sharing gibt es meistens nur spekulative gerüchte und aussagen, lediglich das thema 'sampling' wird hin und wieder von der fachpresse wie keys und keyboards angesprochen, aber als fazit: kaum jemand hat wirklich eine ahnung über den rechtlichen status von bootlegs, eigenproduktionen mit remix-charakter, mashups, copyright, dem sharen von mp3s, sets und mixen, dem promoten eigener mixe, der gema-problematik & co:
Jaja, aber mal bitte ein gescheites, das auf Punkte eingeht wie die nicht mögliche Prüfbarkeit vopn digitalem Material auf Legalität, NetSets, Booties und selbergemachte MP3´s.
Wir sind grade daran die Musikindustrie in Grund und Boden zu rammen
. Da wäre es gut wenn man das ganze in einem Szeneblatt diskutiert und festgehalten wird (für die Nachwelt).
Das Recht auf Informationsfreiheit steht weit vor dem des Künstlers auf Urheberrechtsschutz. Durch die Umsetzung des DMCA wird uns dieses Recht einfach genommen.
base
Geschrieben von: Irwin Leschet (Usernummer # 11507) an
:
hi,
ich bin gerade in einem anderen forum auf diesen thread hingewiesen worden, weil ich jemanden kenn, der das gleiche problem hat/hatte.
ich kenne jemanden der die nena/eminem-scheibe in drei verschiedenen kölner plattenläden gekauft (unter anderem sogar bei WOM). eine hat er einem Freund geschenkt :-), und eine wollte er auf ebay verkaufen.
das war das erste mal, daß er vinyl dort eingestellt hat... fast fünf jahre war er guter ebay-kunde mit 100%positven bewertungen... dann kam das schreiben von ebay.
erst haben sie ihm (beim stand von 30,50,-EUR ) mitgeteilt, daß nenas anwälte gegen die auktion angegenagen sind und diese deswegen gecancelt wurde.
dann kam eine mail, daß er zukünftig vom handel auf ebay ausgeschlossen wurde. laufende auktionen wurden gestrichen (egal, ob er höchstbietender oder verkäufer war). offensichtlich hat daß auch jemand mitbekommen, dem er schon ersteigerte ware bezahlt hatte... er hat sie dann nicht mehr geschickt bekommen... eine schlechte bewertung hatte der verkäufer ja nicht mehr zu befürchten...
ebay wollte dann eine beglaubigte kopie des persos von meinem freund. er hatte sich bei der anmeldung bei ebay wohl mit einem künstlernamen eingetragen... die kopie des persos hat er dann nicht zu ebay geschickt.
denn er war sich nicht sicher, ob es sich um eine allgemeine "rückversicherung" seitens ebay handelte - oder ob sie die daten für nena`s anwälte benötigen.
wenn ich mir das hier anschaue, kommt mir beim gedanke an das "alte musikbuisness" dieses wie ein dem tode geweihtes tier vor, daß nochmal in alle richtungen um sich schnappt.
unglaublich. die platte war der geheime sommerhit... ich spiele sie immer noch ab- und zu und die leute flippen drauf aus.
Im spiegel (print) war übrigens auch ein bericht darüber. daß die rechteinhaber jetzt versuchen, geld von jemandem zu holen der offensichtlich nur eine einzige scheibe verkaufen wollte ist doch mit kanonen auf spatzen geschossen.
das mit der öffentlichkeit halte ich für eine gute idee. ich schreibe auch für ein magazin und werde das thema beim chefredakteur mal vorschlagen...
houzer wünsche ich, daß er so günstig wie möglich aus der sache rauskommt...
gruss aus köln
irwin leschet
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Juhuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu!
Sie haben ein Einsehen gehabt und einen Streitwert von X000 Euro angenommen. Da Sie sich jetzt doch ziemlich kooperativ (zuletzt jedenfalls) gezeigt haben und ich nicht noch mehr Ärger riskieren will, werde ich auch darauf verzichten diese Story von meiner Seite an die Presse weiterzugeben. Wenn allerdings eine Zeitschrift auf mich zukommen sollte, werde ich mich zu dieser Sache äussern, aber nicht unter dem Hintergrund der Person "ans Bein zu pinkeln" (werde auch den Namen dann nicht öffentlich nennen), sondern um die Aufklärung von Rechtsproblemen in der Musikszene (Bootlegs, Mp3s, Netsets, etc) zu fördern und andere davon abzuhalten solche Dummheiten wie ich zu begehen.
Desweiteren war der Vorschlag von Gianni mit den Spenden zwar nett gemeint, aber das lehne ich kategorisch ab, da niemand ausser mir für den entstandenen Schaden etwas dafür kann!
Thx HouZer
[ 15.01.2004, 07:46: Beitrag editiert von: HouZer ]
Geschrieben von: smpx7 (Usernummer # 3909) an
:
Wow, das ist doch mal ein Erfolgserlebniss! Wie kommts das sie auf einmal das eingesehen haben? Weißt Du das? Auf jedenfall freut es mich das zu hören
Gruß Sven
Geschrieben von: Gianni (Usernummer # 66) an
:
ähem. nur mal so als hinweis:
wenn die gegenpartei einen minderung des
streitwerts auf unter 5% des ursprünglichen
betrags akzeptiert, dann ist das ein sicheres
zeichen, dass sie annehmen, sie würden den
rechtsstreit verlieren.
wenn du jetzt rechtsschutzversichert wärst,
könntest die bande richtig schön auflaufen
lassen.
ich würde dennoch an die öffentlichkeit gehn.
Geschrieben von: Mix Master Moody (Usernummer # 5090) an
:
@Houzer Das freut mich für dich das du nochmal so gut daraus gekommen bist! Ich würde dir auch empfehlen das Publik zu machen,damit die Aufklärung Klarheit schafft! Ich glaube damit würdest du vielen Leuten helfen bzw. einige warnen!
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
@ Houzer:
Verstehe zwar, dass du jetzt ziemlich happy bist, dass die Sache so weit nach unten korrigiert wurde, aber als kooperativ würde ich die Anwälte auch unter diesen Umständen nicht bezeichnen.
Sie verzichten auf ein paar lausige Peanuts (für ihre Verhältnisse) und schaffen es so, dass du hier deine Postings editierst um sie in einem besseren Licht erscheinen zu lassen und gleichzeitig darauf verzichtest, diese Vorgehensweise an die Öffentlichkeit zu tragen.
Wenn du ganz objektiv schilderst, wie diese Kanzlei versucht an das Geld von kleinen Leuten heranzukommen und dabei keine Mutmaßungen äußerst, so wird dir auch niemand etwas wegen übler Nachrede anhängen können.
Finde das schade, dass sie letztenendes mit ihrer demonstrierten Macht doch das bestmögliche rausgeschlagen haben.
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Also ich finde den Erfolg schon beachtenswert, dennoch würde ich vor einer Veröffentlichung auch nicht zurückschrecken.
Somit werden mehr Leute von den Missständen unserer heutigen Musikindustrie aufmerksam. Mit welchen Methoden dort gearbeitet wird, ist einfach nicht fair, genauso wie Ebay in dem anderem Fall gehandelt hat, ist nicht akzeptabel.
Des Weiteren kannst du durch den medialen Einsatz (sei es Fernsehen, oder Szenemagazine) mehr Klarheit schaffen in dieser rechtliche Grauzone.
Ich fand auch nicht, das irgendein Posting in diesem Thread unfair oder des gleichen war, so dass man es hätte editieren müssen.
Den weiteren Weg musst du entscheiden, ich wär für eine Veröffentlichung, damit einfach mal klargemacht wird, das man so mit Kosumenten nicht umgehen kann.
Die Produzenten und Händler werden aussen vor gelassen und die Privatleute bis aufs letzte verklagt.
Der Fall sorgt bestimmt für einige Aufruhe, die der Musikindustrie nicht schaden kann.
Geschrieben von: Darrien (Usernummer # 6129) an
:
Also in Bezug auf die üble Nachrede würde ich mich mit Sicherheit auf die Bewertung des Anwalts verlassen. Der weiss ja schliesslich auch, was genau abgelaufen ist und welche Beitragsinhalte dementsprechend gefährlich waren und welche nicht.
Aber aus Dankbarkeit für diese ach so milde Gnade in Bezug auf den Streitwert auf die Publikmachung dieser Sauerei verzichten würde ich trotzdem nicht.
Geschrieben von: Denki Groove (Usernummer # 510) an
:
Auch von mir ertmal nen großes "puhhhh"....ist ja nochmal einigermaßen gut ausgegangen. Aber auch ich finde du solltest den Schritt zu Öffentlichkeit nicht auslassen, da es doch mehr Leute betrifft als angenommen und das ganze Methode zu haben scheint.
Geschrieben von: AlphaNr.Ic (Usernummer # 8700) an
:
Schön das der "Zwischenstand" bisher so aussieht.
Die öffentlich muss mit einbezogen werden, allein aus dem Grunde das mehr transparenz in diese Grauzone kommt und eine def. Klärung der diversen Sachverhalte!
Freude hin-, Freude her. Wenn eine Kanzelei erst mit solch horenden Streitwert ankommt und diesen auf solch einen Betrag runterschraubt, stinkt die Sache ordentlich! Die wussten ja auch vorher, das du Privatperson bist und haben das sicherlich nicht aus diesem Grund auf 2000€ (Was in meinen Augen immer noch sehr viel ist!) gedrückt!
Entscheiden muss natürlich du was du machen willst. Ich wünsche dir auf jeden Fall, egal was passiert viel Erfolg!
Edit: Nochwas, wäre es in Ordnung, wenn ich dieses Fallbeispiel in zensierter Form an eine Bekannte für Ihre Ausbildung zur Kauffrau für Audiovisuelle Medien weitergebe? Sollte sich daraus was ergeben und dein Problem erörtert werden, werde ich selbstverständlich deren Ansichten etc. in Form einer Zusammenfassung wiedergeben (falls gewünscht).
[ 14.01.2004, 22:24: Beitrag editiert von: AlphaNr.Ic ]
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal ausdrücklich daruaf hinweisen, dass Einträge in das Gästebuch der "Abmahnerin" ohne Beleidigungen auskommen sollten. Auch sollte man nicht falsche Dinge verbreiten (ich hätte 25000 Euro zu zahlen) sondern lediglich aufmerksam den Text lesen, der hier gepostet wurde.
Die Abmahnungssumme muss nämlich nicht gezahlt werden, daran bemessen sich lediglich die Anwaltskosten. Bei 25000 Euro wären dies ca. 700 Euro. Bei der Anfangssumme von 50000 Euro im vierstelligen Eurobereich. Diese Gebühren muss man lediglich zahlen.
Und um es nochmal klarzustellen: Mir tut es wirklich Leid, dass dieser Person durch mich Schaden entstanden ist. Ich habe eine Straftat begangen und stehe auch dafür gerade. Die Abmahnung war somit betrechtigt!
Lediglich die Höhe der Abmahnung war meiner Meinung nach sehr übertrieben. Aber dies wurde inzwischen anwaltlich geklärt.
In Zukunft werde ich solche Sachen jedenfalls nicht mehr machen!
Bitte unterlasst Beleidigungen und ähnliches in anderen Gästebüchern.
PS: Auch für das posten des Links zu diesem Forum im Gästebuch bin ich nicht gerade dankbar!
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
So langsam werde ich ein bisschen wütend was diese Sache betrifft. Ich habe immer noch mit zwei anderen Verkäufern Kontakt, die dasselbe Bootleg bei Ebay verkauft haben.
Bloß die anderen (insgesamt weiß ich 5 Fälle, 2 mit Abmahnung, 2 ohne) haben keine Abmahnung erhalten, sondern nur ich. (ich freue mich ja für sie, eigentlich...) Entweder drehen sich die Mühlen der Anwälte nur etwas langsam oder es war von vornherein klar, dass nur die Produzenten des Bootlegs zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Dass ich dabei mit "reingerutscht" bin war wahrscheinlich Pech (Zur falschen Zeit am falschen Ort).
Jedenfalls finde ich diese Sache deswegen ein bisschen "ungerecht". Gleiche Strafe für alle, oder nicht? Vor allem wenn man meine Anwaltsschreiben von [censored] liest. Dort wurde ich als Höchstkrimineller abgestempelt und es wurde eisern um den Streitwert 50000 Euro gekämpft! Ist das fair?
Frage mich wirklich so langsam was da wirklich alles war, was wir nicht wissen...
Geschrieben von: Thomas Broda (Usernummer # 72) an
:
Zu den wenigen Dingen, die aus der Vorlesung "Staatsrecht II" bei mir hängengeblieben sind, gehört der Grundsatz "kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht". Fürchte, Du hast schlicht Pech gehabt...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Es geht mir keineswegs darum, dass ich mir wünsche, dass es den anderen genauso ergeht wie mir, das hat nämlich keiner verdient.
Vielmehr geht es darum, dass die Anwälte in ihren Schreiben soviel Zeug aufgeführt haben, was mein Verhalten für negative Auswirkungen für den Künstler hat (was ja auch größtenteils stimmt) und dass sie um ihre 50000 Euro Streitwert gekämpft haben, aber andererseits habe ich sie als kleiner "Fisch" gar nicht interessiert, weil sie ja jetzt den grossen jagen, von dem man gescheit satt wird. Wenn ihr die Briefe gelesen hättet -jedesmal 4-5 Seiten- würdet ihr euch glaube ich auch wie in "Verstehen sie Spass" nur ohne Spass vorkommen.
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Kannst du vielleicht einige Dinge die in der Schreiben der Anwälte standen, die den Imageverlust der Künstlerin begründen oder erklären hier posten, denn ich seh nicht wirklich viele Gründe für einen Imageverlust.
Aber das einige jetzt in Nena's GB schreiben und auch aufs TF verweisen finde ich nicht wirklich ok.
Wenn dann sollte man direkt auf Nena zugehen.
Hast du dich jetzt eigentlich entschieden über einen Weg an die Öffentlichkeit?
Geschrieben von: keineahnung (Usernummer # 11636) an
:
Na noch so ein Ding
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2593170186&category=2259
[ 07.02.2004, 17:35: Beitrag editiert von: keineahnung ]
Geschrieben von: Pelè (Usernummer # 10967) an
:
zahlt dieser Verkäufer eigentl. Schmiergeld? ;-)
http://www.stores.ebay.de/id=71162776&ssPageName=L2
komisch das dagegen nichts unternommen wird...
Geschrieben von: Kebi (Usernummer # 6214) an
:
@pele
den hab ich auch gestern das erste mal gesehen und dacht ich werd nich mehr...
einige bekommen abmahnung und er nennt seinen shop promo/bootleg shop... total krass!
Geschrieben von: KryStuff (Usernummer # 230) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Pelè:
zahlt dieser Verkäufer eigentl. Schmiergeld? ;-)
http://www.stores.ebay.de/id=71162776&ssPageName=L2
komisch das dagegen nichts unternommen wird...
bei dem link hatte ich pop up und dailer download alarm...
Geschrieben von: smpx7 (Usernummer # 3909) an
:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KryStuff:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Pelè:
zahlt dieser Verkäufer eigentl. Schmiergeld? ;-)
http://www.stores.ebay.de/id=71162776&ssPageName=L2
komisch das dagegen nichts unternommen wird...
bei dem link hatte ich pop up und dailer download alarm...
..da warst Du sicher vorher auf einer 'suspecten' Seite bevor Du dadrauf geklickt hast. Bei mir kommt da kein Popup etc.
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Die Gefahr einer Abmahnung geht wohl in erster Linie von deutschen (Pop)- Acts aus, die bei größeren Plattenfirmen unter Vertrag stehen und dort für bedeutenden Umsatz sorgen.
Und dafür finde ich in den oberen Links keine direkten Beispiele.
Geschrieben von: keineahnung (Usernummer # 11636) an
:
Zum Thema Deutsche Pop Ikone habe ich gehört das sie alles abmahnen will was mit Ihren Namen zu tun hat sogar welche die Ihre eigen Bilder zB bei Ebay verkaufen wollen, na denn viel Glück oder was bleibt zu sagen ;-)
Geschrieben von: Hyp Nom (Usernummer # 1941) an
:
da wäre doch mal ein großer Nena-boykott auf der Mayday angezeigt, oder?
Geschrieben von: SetBusta (Usernummer # 5593) an
:
Ich lass "Nena go home" T-Shirts drucken ;-)
Wer will eins?
Geschrieben von: marco sc (Usernummer # 8817) an
:
ich
Geschrieben von: PaZa (Usernummer # 5798) an
:
@ SetBusta:
Das würde ich mir nochmal überlegen. Ein T-Shirt auf dem der Name Nena steht? Also ich würde die nicht drucken lassen. Nachher kriegt sonst noch einer ihrer Anwälte das mit und du wirst beschuldigt mit ihrem Namen Geld zu machen.
Geschrieben von: Mix Master Moody (Usernummer # 5090) an
:
Eigentlich kann er doch anziehen was er möchte,woher soll sie den wissen ab er das nicht irgendwo gekauft hat!? Dann muss sie erstmal beweisen,das er das gemacht hat...
Geschrieben von: kemie (Usernummer # 9038) an
:
ab damit in de medien...bei einer sachlichen schilderung kann niemand verleumdung vorwerfen...
...der angebliche schaden ist ja mehr als "witzig"...eine platte kann maximal 10 teuros schaden anrichten...bei schwarzpressung (wobei die neuen nenasachen kein euro wert sind...nur massentauglicher müllaufguß
im k-raver -massenverblödungsstyle
)...die soll lieber ma wieder mukke im früheren style machen...
typisch chart-stars
@ houzer:
drück dir die daumen dass es einigermaßen gut ausgeht...
greetz kemie...
Geschrieben von: profolymp (Usernummer # 8734) an
:
Ist der Name rechtlich geschützt?
Also es kann doch jeder so heißen und er kann jemand ganz anders meinen!
Also wäre das doch egal und die läuft bestimmt nicht auf der Mayday rum und solange er das nicht vermarktet ist es doch eh egal oder?
Geschrieben von: kemie (Usernummer # 9038) an
:
ich glaub den namen "nena" kann man net schützen...ist doch n ganz nor(naja fast)maler name...
greetz kemie...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Was haltet ihr davon wenn ich folgendes mache.
Da ich einen Presseausweis habe und bereits für die Mayday akkreditiert bin, gibt es dort alljährlich auch eine Pressekonferenz direkt vor der Mayday. Auf dieser wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine Nena antanzen. Danach hab ich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit Nena ein kurzes Präsent zu überreichen. Ich will ihr dieses eine Bootleg, welches ich verkaufen wollte, mit einem hübschen Brief als Geschenk überreichen (muss mich nur noch bei meinem Anwalt erkundigen ob das nicht schon wieder strafbar ist, weil ich ja versichert habe es nicht mehr zu vertreiben!).
In diesem Brief werde ich dann mitteilen, dass die elektronische Musikszene ihre eigenen Gesetze hat und Bootlegging als Kunst (jedenfalls von vielen, nicht allen, siehe letzte Groove) angesehen wird und dass sie doch bitte solche Veranstaltungen der Musik überlassen soll und zwar der elektronischen.
Alternativ hab ich überlegt mir ein Autogramm auf das Bootleg geben zu lassen und dann das Mittelteil dann auszuschneiden und bei Ebay zu verhökern! Natürlich unter dem Titel "NENA AUTOGRAMM auf EMINEM VS NENA" (Anwalt konsultieren!!!) Normal kann ich aber dafür ja nicht belangt werden, weil das Mittelteil (da wo der Aufkleber drauf ist) keine illegalen Tonspuren enthält! Aber wie gesagt, da muss ich erstmal meinen Anwalt fragen.
Geschrieben von: wtm53 (Usernummer # 6031) an
:
Wollen wir uns Nena nicht mal als Marke eintragen lassen ...... für NENA Blutungsstörungspillen ....
ohh mann wie mir diese S****** BWL FATZKES AUF DEN SACK GEHEN DIE MEINEN KUNST UND BUSINESS WÄREN AUF EINEM ZETTEL PAPIER VEREINBAR .......
noch weniger Anstand als Anwälte haben nur Dipl. Kaufleute ... wo bleibt da der Respekt.
HouZer .... respect das du da so dranbleibst ...
Geschrieben von: ndark (Usernummer # 3037) an
:
2HouZer
hmm. der text für das präsent muss natürlich schon sehr gut geschrieben sein, darf also nicht zu arg provozieren, sonst läuft das ganze ins leere. und auch die kostenlose abgabe ist so gesehen tatsächlich problematisch. allerdings wird es hier wohl schwer, dich als übergeber festzunageln.
und in der aktion mit dem ausschneiden des whitelabels seh ich mal gar keinen sinn.
Geschrieben von: FixTronix (Usernummer # 10928) an
:
ich musste die erst geforderten 1400€ nicht ganz zahlen, 900 € waren es dann doch...leider waren meine Anwälte (war bei 2en) nicht so ausgefuchst wie deiner.
na ja, das exemplar musste ich auch noch schicken, wie auch meinen Händler angeben...sonst wäre es bei den 1400€ geblieben.
Geschrieben von: TranceRider (Usernummer # 1924) an
:
Ist nun irgendwas im Rahmen der Pressekonferenz geschehen?
Geschrieben von: FixTronix (Usernummer # 10928) an
:
vielleicht solltet ihr die böld zeitung mal darauf aufmerksam machen...hab denen auch was geschrieben, vielleicht hilfst ja, wenn die ein paar mehr eMail bekommen...
www.bild.de unter Kontakt, kann man der Redaktion direkt nen message schicken...
Geschrieben von: HouZer (Usernummer # 9619) an
:
Pressekonferenz ist dieses Jahr leider ausgefallen! Leider. Hab mir aber Nenas blamablen Auftritt aus der ersten Reihe angesehen! Wer nicht mal live singt, der gehört nach Hause...!!! Und noch einen Tip an Toktok: Hab gehört der Küblböck sucht ne Band ;-)
Wer Ironie findet darf sie behalten.
Geschrieben von: sanomat (Usernummer # 3483) an
:
am 28.7. kommen übrigens tok tok und nena nach köln ins camouflage, da wär doch sicherlich ne gute gelegenheit, mit frau nena mal ins gespräch zu kommen oder so...
Geschrieben von: Elias@Rafael (Usernummer # 5404) an
:
passt:
Nena: "Menschsein" und "Musikmachen" wichtiger als Kommerz
veröffentlicht: 22.05.04 - 15:10
Nena gibt sich menschlich. Foto: AP
Köln (rpo). Popsängerin Nena hält sich auch nach 25 Jahren an das einstige Song-Motto "Ich will Spaß!". Nena sagte dem Kölner "Sonntag-Express", es sei zwar war "superschön, Millionen Platten zu verkaufen", aber längst nicht alles
Aber das sei nicht die Motivation, die bei ihr an erster Stelle stehe. Wichtig sei ihr, dass die Zeit, die sie für einen Song aufbringe, "schön war". "Mir geht es ums Musikmachen. Ums Menschsein. Ums Zusammensein", betonte die 44-Jährige.
Nena, die zurzeit mit dem Live-Album "nena - live - nena" und der Single "Bang Bang" mit dem Berliner Elektro-Duo Toktok die Charts erobert, betonte, das Motto "Ich will Spaß!" fordere sie auf, ihr "Leben sinnvoll zu gestalten".
Zu ihrem angekündigten Buch sagte die Musikerin, es werde darin keine Enthüllungsgeschichten geben. Vielmehr erzähle sie Geschichten, die sie selbst erlebt habe. "Und zwar so, dass ich in das Gefühl, das ich damals hatte, wieder reintauche und alles aufs Neue durchlebe".
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