This is topic Was ist bei der Partyorganisation zu beachten ? in forum Clubs, Events, Bars & Partys at technoforum.de.


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Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an :
 
Ein guter Freund macht dieses WE eine Party, da wir bis jetzt immer in Clubs Partys gemacht haben stand niemals zur Debatte dass wir uns um irgendwas kümmern müssten, Anmeldung, Gema, etc....
Nun stellte es sich heraus das mein Kumpel sich bis jetzt nicht schlüssig war ob er die Party die jetzt stattfinden soll anmelden soll oder nicht, heute ging er zur Verwaltung um sie doch anzumelden, doch die Herren zogen ihm einen gewaltigen Strich durch die Rechnung, trotz keiner umliegenden Anwohner und dem einmaligen stattfinden wurde die Sperrzeit auf 3.00 Uhr angesetzt, dann fehlt das Gesundheitszeugniss für die Bedienungen, die Polizei und der Rettungsdienst würden bescheid bekommen... die Liste ist ziemlich lang. Nun bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als die Party illegal stattfinden zu lassen, denn die DJs sind schon gebucht, Flyer sind an den Bekanntenkreis verteilt und es kommen ca. 100 - 200 Leute.

Meine Frage nun, was wäre wohl die beste Lösung für uns, ich denke wir können die Party als Privat aufziehen, ohne das uns die Polizei dabei etwas anhaben könnte, da es ja Privatgrund ist. Was haben wir dabei zu beachten ?
 
Geschrieben von: Badesalzkrokodil (Usernummer # 8550) an :
 
Hm - das ist wohl von Bundesland zu Bundesland, von Polizeistation zu Polizeistation anders zu beantworten.

Jedenfalls würd ich nach außen schon einen anderen Verantwortlichen benennen, falls doch Polizei vor der Tür steht, kann man sich so vielleicht rausreden von nix gewusst zu haben. Denn falls die Polizei rauskriegt, er hatte das Merkblatt oder was auch immer zur legalen Durchführung gekriegt, kann das eben teuer werden.

Inwieweit eine Party als privat eingestuft wird ist immer Auslegungssache - wenn Polizei da ist, fragt sie meistens dann die anwesenden Gäste und wenn einer den Veranstalter nicht persönlich kennt bist du schon dran. Eventuell also alle Gäste am Eingang daraufhinweisen, wer die Party macht und dass diese eben "privat" ist und das Eintrittsgeld einen Unkostenbeitrag darstellt - wenn möglich sollten alle Gäste unterschreiben, dass sie persönlich bekannt sind.
 
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an :
 
Wie ist es zB mit Getränkeausschank etc. ?
 
Geschrieben von: stitch (Usernummer # 3136) an :
 
der darf dann auch nicht sein, insbesondere nix wie eine getränkekarte rumliegen oder hängen lassen, denn wenn die gesehen und mitgenommen wird kanns sehr teuer werden.
 
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an :
 
Ein paar Tipps wie wir die Party auf privat trimmen könnten wären noch super...
denn ne saftige Geldstrafe wäre nicht verkraftbar
 
Geschrieben von: sebz (Usernummer # 1574) an :
 
wenn dein kumpel schon bei der stadtverwaltung war wuerde ich mir ernsthaft ueberlegen die ganze party abzusagen. durch den besuch sind sie ja darueber informiert was wo stattfinden soll und manchen beamte reagieren etwas "beleidigt" wenn sie das gefuehl haben verarscht zu werden. das gefuehl koennte sich ihnen ja aufdraengen wenn dann aufeinmal dort eine privat party statt findet.
wenn es flyer gibt auf denen etwas von eintritt steht wird das ganze besonders problematisch.

deswegen sollte man flyer erst in druck geben wenn man alle genehmigungen im sack hat, oder sich sicher sein kann dass das unproblematisch ist.
 
Geschrieben von: Jesko (Usernummer # 11033) an :
 
also ich kann nur davon abraten eine party zu veranstalten die nicht genehmigt wurde...wir hatten bis jetzt nur parties in clubs oder hallen veranstaltet und wollten dieses jahr ein open air machen was gründlich danebenging, da zum beispiel flyer gedruckt waren bevor die party genehmigt wurde...die zuständigen beamten haben sie nicht genehmigt...daraufhin haben wir die location gewechselt und auf unserer homepage nur eine hotline eingerichtet damit die informationen bezüglich der location nicht an dritte gerät..daraufhin kam heraus das auf dem polizeirevier der zuständigen gemeinde ein aushang angebracht war "bitte herausfinden wo die party ... stattfindet"..auf der hotline rief dann auch die polizei an und wollte informationen bezüglich der location...daraufhin haben wir die location ein drittes mal gewechselt und ausschliesslich mit einem sms-verteiler gearbeitet...der ganze stress und das mehrmalige wechseln der location haben aber letztendlich dazu geführt das nur 150 besucher anwesend waren...
also wir haben daraus viel für die zukunft gelernt, erst alles mit den behörden abklären dann werbung machen...
was auch sinnvoll ist einen verein zu gründen hat steuerliche vorteile, dann eine vereinsversicherung abzuschliessen, denn wenn irgendetwas auf deiner party passiert und du als veranstalter bist nicht versichert hast du für kosten aufzukommen..
desweiteren zum ausschank, wird bei der anmmeldung der party beim amt abgeklärt...
dann sollte man noch das ordnungsamt abchecken, aufkommende fragen zum beispiel bei einem open air sind feuerlöscher vorhanden?
und gema in wiesbaden abchecken musst dann angeben wie gross die party ist bzw wieviel besucher du erwartest..daraus wird eine pauschale berechnet...ist die party nicht bei der gema gemeldet und ein gema-mitarbeiter bekommt davon wind und besucht die party kanns teuer werden....
 
Geschrieben von: Jesko (Usernummer # 11033) an :
 
ach so nochwas sobald du flyer öffentlich auslegst das heisst öffentlich für ein party wirbst auch auf deiner eventuell vorhandenen homepage ist diese party öffentlich das heisst muss angemeldet werden, nicht von belangen ist hierbei ob du eintritt verlangst, war bei uns auch der fall , oder ob es auf einem privatgrundstück stattfindet
 
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an :
 
Als Location haben wir ein Sportheim, das gehört dem Vater von dem Veranstalter, also Privatgrund ist schon vorhanden
 
Geschrieben von: Rainer Zufall (Usernummer # 12160) an :
 
Ich würde das ganze einfach als Geburtstagsparty deklarieren (wobei hier das Problem ist, dass ihr schon beim Amt wart und Flyer gedruckt habt, bzw. Flyer kann man ja auch fürn Geburtstag machen).
Dann dürft ihr nat. keinen Eintritt verlangen, aber Getränke könnt ihr - sofern ihr keine Karte auslegt - schon verkaufen.
Ist halt blöd das die Polizei und so bei euch schon Bescheid weiß..
Naja viel Glück/Erfolg trotzdem noch!
 
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an :
 
er hat beim Amt gesagt, als er die auflagen hörte, er bläßt die ganze sache ab, und kann man das eintrittsgeld nicht als freiwillige Spende deklarieren ?
 
Geschrieben von: Jesko (Usernummer # 11033) an :
 
die sache ist doch die, ihr habt flyer gedruckt und diese wahrscheinlich in plattenläden etc. ausgelegt, das heisst diese flyer wurden nicht als einladung an bekannte verteilt sondern an dritte weitergegeben das heisst es wurde öffentlich für die party geworben...
wobei ich bei uns auch nicht für rechtliche fragen zuständig bin ich bekomm es halt nur als so mit kannn dir da keine 100% auf warheitsgehalt geben..ich hab zum beispiel auch schon flyer gesehen auf denen vermerkt war privatparty einlass nur mit dieser einladung..
ich weiss auch nicht wo da die rechtsgrenze ist, denke auch das ist im gewissen masse willkür der behörden. bei uns war es so das sie es auf uns abgesehen haben und sie haben ganz klar gemacht das wenn die party stattfindet sie von ihnen in form von "polizeiaufmarsch" beendet wird...
 
Geschrieben von: sebz (Usernummer # 1574) an :
 
frueher hat man gerne mal auf den flyern von einem ubk gesprochen, nur nuetzt das bei der aktuellen rechtssprechung auch nichtsmehr.

wenn man eine illegale party veranstaltet geht das idr gut. allerdings nur solange man vorher nicht einen haufen staub aufgewirbelt hat. sprich wenn er vorher nicht beim amt gewesen waere und man sich dann an alle vorgaben in bezug auf nicht ganz legale partys gehalten haette waere das wahrscheinlich gut gegangen. idr verschaffen sich polizisten bei solchen veranstaltungen keinen eintritt und druecken wenn man sich an ihre anweisungen haelt auch mal ein auge zu. aber wenn nun vorher schon eine anfrage gelaufen ist die ablehnend beschieden worden ist sollte man einfach die fingen davon lassen.
ich spreche da auch ein bisschen aus eigener erfahrung, wir hatten auch mal eine veranstaltung als geburtstag deklariert nur dummerweise kam die zustaendige behoere dann dahinter dass da nicht wirklich jmd geburtstag hat. wir hatten dabei mehr glueck als verstand dass das ganze ohne geldstrafe und weitere probleme abgegangen ist.
 
Geschrieben von: Jesko (Usernummer # 11033) an :
 
wo wir wieder bei willkür werden;)
du hast vollkommen recht, es wurde dafür geworben bevor ihr zum amt seit, genau wie bei uns, die beamten sind "angeschiessen" weil ihr nicht erst zu ihnen gekommen seit und versuchen mit allen mitteln die party zu verhindern..so war es bei uns...also wir haben viel daraus gelernt, obwohl wir uns teilweise fast umgebracht hätten und nervlich am ende waren..aber das ist beí uns eigentlich immer so da wir es ja auch nur in unserer privatzeit organisieren...
wir fangen im januar/februar an das open air für nächstes jahr zu planen...besser ist das;)
 
Geschrieben von: Dexter (Usernummer # 6704) an :
 
bei uns hätte sogar einer der DJs vor ein paar Tagen Geburtstag gehabt... [Smile]
 
Geschrieben von: ast (Usernummer # 11773) an :
 
also ich kann illegale parties nur empfehlen. der kumpel der auf dem amt war, darf sich auf der party einfach nicht zeigen, wenn die bullen einfahren sollten.

dann ist's eine nette kleine geburtstagsfeier. sucht einfach noch jemand der geburtstag hat. und sprecht ab wer der verantwortliche ist, der mit der polizei sprechen geht. was können zwei polizisten machen gegen 200 leute? das ist super schwierig. die fahren doch nur ein bei ruhestörung. und die bar ist okay solange gegen unkostenbeitrag aber wie gesagt keine preisliste. kasse immer sofort weg wenn polizei einfährt, dann können sie nix wegnehmen.

wir hatten letzten samstag 6 polizisten um 6 uhr morgens im haus. sind halt bisschen rumgestanden und geschaut und ihr übliches erzählt. wir sagten ihnen nur weil jetzt drei leute nicht schlafen können müssen 200 leute aufhören super durchgeknallte beats zu hören? das sei nicht fair in einer offenen demokratie. die kurzversion: ihr geht, wir bleiben. einen hausdurchsuchungsbefehl hatten sie ja eh nicht dabei. jede party wo die polizei nicht einfährt ist eh bisschen langweilig. . *g*

immer schön nett bleiben zur polizei aber. die mögen's nicht wenn sie angepöbelt werden.
 
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an :
 
Vieles wurde schon angesprochen, was auch meiner Erfahrung entspricht:

Einladungen müssten in irgendeiner Form beinhalten, dass sie 'persönlich' wären, ausgelegte Flyer besitzen selbstverfreilich nicht den Status einer persönlichen Einladung:
inzwischen hatte man das hier in München bei 'nem Event tatsächlich dann mit einer Gästeliste umgangen, auf der wirklich jeder Gast persönlich mit Namen vermerkt war, spontan gekommende Gäste wurde deutlich auf den privaten Charakter der Geburtstagsfete hingewiesen und 'ausnahmsweise' dann noch auf die Gästeliste gesetzt.
Die Sache mit dem UKB als Eintritt kann funktionieren, nicht dann aber, wenn Zivilbeamte sich so ebenso Zugang zur Party verschaffen und damit der öffentliche Charakter offengelegt werden würde.
Generell ist meines Wissens nach auch der Verkauf von Getränken, ja selbst ein Preisaushang nicht förderlich, wenn es sich um eine Privatveranstaltung handelt. Ebenso ist das Vorhandensein von Kassen von Kellner-Geldbeuteln nicht förderlich für das Image einer Privatparty, hingegen 'n Sparschwein hinzustellen mit Zettelchen, dass man dort doch was für die Geburtstagsgetränke spenden könne, das könnte eher noch klargehen.

Wie mal erwähnt, hatten die Chicks on Speed hier vor Urzeiten 'ne kleine Bar in München am laufen, bis sie 'gebusted' wurden und sich dann tatsächlich vor Gericht verantworten mussten. Ihnen wurde u.a. folgendes vorgeworfen:
* die an der Bar arbeitenden Leute hatten kein Gesundheitszeugnis
* es wurden Lebensmittel ohne Genehmigung verkauft, nicht nur Getränke, was vorhergehenden Punkt noch 'verschlimmerte'
* es gab' keine Schanklizenz bzw. Lizenz zum Ausschank von Alkoholika
* es wurde Musik gespielt ohne Gema-Meldung
* das Gewerbeaufsichtsamt und die Feuerwehr hatten das Gebäude vorhergehend nicht abgenommen bzgl. Brandschutz
* die Bar befand sich in einem Wohnhaus, für das keine gewerbliche Nutzungserlaubnis vorlag
* es gab keine verschiedenen Toiletten für beide Geschlechter
* es gab' nur einen 'Fluchtweg', der aber mit Gerümpel zugestellt war, ferner
* war der Fluchtweg nicht ausreichend mit den auch bei Notfällen beleuchteten Symbolen / Schildern gekennzeichnet,
* es fehlten die zwingend notwendigen Feuerlöscher
* die Sperrstunde wurde nicht eingehalten, was bei 'ner ungenehmigten Bar sowieso auf der Hand lag,
* es befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle nachts Jugendliche ohne Volljährigkeit und ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in der Bar
* es gab keine Genehmigung für den Betrieb von öffentlichen Veranstaltungen...
(...)

Zumindest hatten sie den Raum gemietet, denn sonst hätte es noch Konflikte bzgl. Hausfriedensbruch gegeben, was i.d.R. passieren kann, wenn man in irgendeinem leerstehenden Haus feiert.

Wenn demnach also bei eurer Party wirklich nur 100 bis 200 Leute kommen, keine Kasse großartig am Eingang aufgebaut ist, an der Bar keine Preislisten hängen und niemand die ganze Zeit mit dem Geld rumfuchtelt, überall Zettel mit dem Hinweis der Sorte 'privatveranstaltung - geburtstagsparty' hängen und einer der Verantwortlichen seinen Perso dabei hat und am besten wirklich noch Geburtstag hat / hatte, ihr jeden kommenden Gast vorsichtig fragt, ob er sich auch bewusst sei, dass es 'ne Privatparty wäre, woher er denn die Einladung hätte und ob er das Geburtstagskind kennen würde, dann könnte u.U. alles glimpflich verlaufen, wenn auch die Musiklautstärke Nachbarn nicht die Beamten im Stundentakt holen lässt und nicht vor und in der Räumlichkeit die Leute kiffen und/oder konsumieren, Flaschen zerschlagen und vor der Party auf der Strasse 'n Flashmob feiern: wird das Ding aufgelöst, kann man im besten Fall ein 'räumts sauber auf und macht's die Musik leiser' hören, im schlimmsten Fall folgt 'ne Anzeige.
 



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