This is topic Privatparty = Keine Steuer? in forum Clubs, Events, Bars & Partys at technoforum.de.
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Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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Konnte mit der Suche nichts finden.
Hier in Kölle gibt es eine Party auf die man nur mit namentlicher Einladung kommt.
Kann es sein das dies nur aus steuerrechtlichen Gründen gemacht wird, d.h. diese dann als Privatparty unter Freunden deklariert wird, obwohl mehr als 600 Leutchen eingeladen sind?
Geschrieben von: gerald (Usernummer # 1437) an
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muss man eintritt zahlen, oder wie soll das ganze ablaufen?
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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> party-forum
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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Man muss Eintritt zahlen(13.-Euro)
Geschrieben von: sebz (Usernummer # 1574) an
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einnahmen muessen immer versteuer werden.
allerdings umgeht man bei einer privat party diverse richtlinien. sei es nun ausschank genehmigung oder die pflicht genuegend toiletten zur verfuegung zu stellen.
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Folgendes Szenario: chris möchte einen Club aufmachen, um dort Parties zu feiern. Nachdem eine geeignete Location gefunden ist, düse ich zum Gewerbeamt, um mir dort einen Gewerbeschein für diesen Betrieb ausstellen zu lassen, den ich nur bekomme, wenn ich kein Vorstrafenregister besitze. Danach muss ich zum Gesundheitsamt, sollte ich vorhaben, an der Bar zu arbeiten - dort muss ich mich div. Untersuchungen unterziehen, um nicht ggbfs. den Gästen irgendwelche Krankheiten anzudrehen. Noch am gleichen Abend besorge ich mir eine Steuernummer beim Finanzamt, um entsprechend gen Ende des Jahres eine Abrechnung vorlegen zu können. Am nächsten Tag latsche ich zur Baubehörde, die das Gebäude auf bauliche evtl. gefährliche Mängel überprüft und ggbfs. abnimmt. Danach besucht mich in der Location die Brandschutzbehörde im Schlepptau von Feuerwehrmännern, die den Club auf evtl. Mängel hin überprüfen. Habe ich das erfolgreich gemeistert, darf' ich ein grosses Formular für die Gema ausfüllen, da mein Club ja regulär und öffentlich sein soll, ich also entsprechend Gema-Gebühren abtreten muss. Nach dieser Hürde stattet mir das Gewerbeaufsichtsamt noch einen Besuch ab, um beispielsweise die Notausgänge zu überprüfen, die Feuerfestigkeit der Deko sowie das Vorhandensein von ausreichend sanitären Anlagen. Ist dies erfolgreich verlaufen, werde ich aufgefordert, einen Limiter an die Anlage zu hängen, deren Lautstärke mit einem db-Messgerät geprüft wird und via Siegel auf dem Limiter fest markiert wird. Am nächsten Tag wiesel ich etwas übermüdet wiederum zu einigen Behörden, um zu klären, dass ich eine Lizenz für den Ausschank von Alkohol bekomme sowie eine Sperrzeitverlängerung. Zwischenzeitlich habe ich einige sehr gute Freunde überredet, an der Bar und am Eingang auszuhelfen und musste ihnen klarmachen, dass auch sie zum Gesundheitsamt müssen, um sich dort ein einwandfreies Gesundheitszeugnis auszustellen. Tags darauf überprüft das Gewerbeaufsichtsamt, ob auch ja ein alkoholfreies Getränk zum gleichen Preis wie das günstigste Alkoholgetränk angeboten wird und überprüft parallel die maximale Kapazität an Gästen, die in meinen neuen Club dürfen: würde die Anzahl der Gäste überschritten werden, so wird mir sogleich erzählt, dass ich dann ggbfs. eine Geldstrafe zu zahlen hätte, die mich gänzlichst ruinieren würde. Nachdem die Flyer gedruckt und die DJs gebucht sind, darf ich am nächsten Tag endlich ausschlafen, um dann Nachmittags noch rechtzeitig zur nächsten Polizeidienststelle zu dackeln, um den Event anzumelden. Dummerweise will ich im Club neben Getränken auch kleine Sandwiches gegen den Hunger anbieten und muss das zuvor noch mit dem Gaststättengesetz konform überprüfen - also keine gute Idee, dennoch halte ich daran fest, während ich mit dem örtlichen Jugendschutzbeauftragten diskutiere, wie unsere Türsteher gedenken, Jugendliche auszusortieren, die demnach unter 18 sind und den Club nicht betreten dürften. Habe ich soweit alles erfolgreich gemeistert, kommt ein unerwarteter Anruf einer Brauerei, die Besitzer des Örtlichkeit ist und mich nur als Pächter ansieht: die Brauerei zwingt mich, einen gewissen Konsum an Getränken jeden Abend zu erreichen und Getränke von fremden Firmen nicht anzubieten. Zähneknirschend willige ich ein, auch wenn ich den Getränkeumsatz wohl so nie erreichen werde und damit die Kündigung des Pachtvertrages riskiere. Just am Abend vor der Eröffnung erreicht mich ein Anruf der Polizeidienststelle, dass unsere Flyerverteiler die Flyer hinter Windschutzscheiben von parkenden Autos gehängt hätten und das schlichtweg als Sachbeschädigung betrachtet werden muss, weshalb ich eine Anzeige bekommen werde - wenige Minuten später folgt ein Anruf der Stadtverwaltung mit einer Beschwerde, weil unsere Flyer-Verteiler auch Plakate an nicht zu plakatierenden Stellen hingehängt hätten und ich auch hierbei mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen hätte. Zähneknirschend gebe ich nun doch lieber auf, mache neue Flyer mit dem Aufdruck 'Privatparty' und alle oben genannten Aspekte interessieren mich von nunan gar nicht mehr...
*g* - Verstanden?
Geschrieben von: Houzierer (Usernummer # 1841) an
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2 Chris: 
Aber eine Location für 200 Leute zu ner "Privatparty" ohne Flyer und nur mit Mundpropaganda zu füllen, bereitet mir zur Zeit ziemlich viel Kopfzerbrechen. Hast du vielleicht nen Tipp?
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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Lieber Chris,
vielen Dank für die ausführliche und zugleich erschreckende Antwort.
Nun wirft sich aber die Frage auf, das nur weil die Party als "Privatparty" deklariert wird, auf alle in deinem Posting angegeben Punkte verzichtet, besser übergangen, werden kann?
Die Party findet immer in gemieteten Locations statt.(MS Treibgut, Essigfabrik usw.)
Die Veranstalter umgehen mit der Miete einer solchen Location doch eh die o.g. Punkte, dafür dürfte dann der Besitzer der Clubs verantwortlich sein,oder??
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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quote:
Ursprünglich geschrieben von Houzierer:
2 Chris: 
Aber eine Location für 200 Leute zu ner "Privatparty" ohne Flyer und nur mit Mundpropaganda zu füllen, bereitet mir zur Zeit ziemlich viel Kopfzerbrechen. Hast du vielleicht nen Tipp?
So isses aber bei der ersten Veranstaltung gewesen. Die Veranstalter(3Jungs)waren in ne ganze Zeit in Köln unterwegs und haben alle Leute angesprochen die dem Zielpublikum entsprechen. Und auch nur die angesprochenen wurden auch eingelassen.
Geschrieben von: gerald (Usernummer # 1437) an
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wir hatten im sommer eine kleine open-air party mit ca. 100 gästen!
als irgendwann die polizei aufkreuzte, verlangten sie eine ausschankgenehmigung, obwohl wir versuchten ihnen klar zu machen,
das dies eine privat-party nur mit geladenen gästen sei! nun wird das ganze event. vor gericht verhandelt! hat jemand einen rat?
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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quote:
Ursprünglich geschrieben von gerald:
wir hatten im sommer eine kleine open-air party mit ca. 100 gästen!
als irgendwann die polizei aufkreuzte, verlangten sie eine ausschankgenehmigung, obwohl wir versuchten ihnen klar zu machen,
das dies eine privat-party nur mit geladenen gästen sei! nun wird das ganze event. vor gericht verhandelt! hat jemand einen rat?
www.advocard.de
Geschrieben von: gerald (Usernummer # 1437) an
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@björn, die auskunft sollte aber nach möglichkeit kostenlos sein!
Geschrieben von: BjoernB (Usernummer # 3687) an
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@gerald: Sollte auch nur mehr ein Scherz sein.
Was ich damit sagen wollte, sobald es vor Gericht geht nützen Laien-Hinweise ziemlich wenig. Deswegen sollte unbedingt ein Anwalt, der vielleicht auf dem Gebiet spezialisiert ist, zu Rate gezogen werden.
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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des ja richtig krass, wenn man es nich als privat-party anmeldet, falls man das muss? Wo macht man denn dann sowas?! also wäre es ja dann quasi unerlaubt, für diese party flyer zu verteilen, oder könnte man das dann umgehen, wenn man auf den flyer schreibt, "einlass nur mit flyer"??? Kennt sich da einer aus? chris???
weil wir für unsere party nur noch ne location suchen. kann mir noch einer was zu kostenbeitrag statt eintritt sagen??? chris, du hast mir gerade ein bisschen meine illusion kaputt gemacht, aber gleichzeitig hast du mich auch vor eventuellen risiken gewahrnt...thx
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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noch kurzdas würde mich aber auch mal interessieren, was der björn gefragt hat, wenn man sich irgendwo einmietet, ob der besitzer da nich schon vorbeuge sorgen muss/sollte, weil im prinzip hat er doch die verantwortung, oder liege ich da vollkommen falsch???
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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Bzgl. advocard und Rechtsberatung der Hinweis, der vielfach schon im offtopic-Forum zu lesen war: bei Eigenverschulden bringen Rechtsschutzversicherungen in erster Linie rein gar nichts, ganz abgesehen von der Sperrfrist nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.Bzgl. Privatparties: geht man davon aus, dass größere Konzerne hin und wieder für ihre zigtausend Mitarbeiter ebensolche Privatparties machen, scheint die Anzahl der Gäste irrelevant zu sein, wie auch die Location. Fakt ist demnach aber, dass eine Privatveranstaltung entsprechend auch so deklariert und gehandhabt werden muss, somit wären beispielsweise Einladungen ein wichtiges und vorzuweisendes Kriterium. Werden bei Privatparties Getränke verkauft, so könnte man dies u.U. als 'Unkostenbeitrag' deklarieren, aber leider ist nicht abwegig bzw. sogar uns schon öfters passiert, dass sich Zivilbeamte auf eine als Privatparty deklarierte Veranstaltung einmogeln und dort sich'n Bierchen kaufen: Einlass und Verkauf von Getränken reicht entsprechend also vollkommen für die Beamten aus, zu erkennen, dass es sich scheinbar doch um eine kommerzielle Veranstaltung handelt, entsprechend daraufhin wurden i.d.R. Streifenbeamte gerufen, die entsprechend agierten und als Vorwurf die Situation der Zivilbeamten erklärten: "Unsere Kollegen wurden nicht nach einer Einladung gefragt bzw. trotzdem reingelassen und haben bei Ihnen Bier gekauft - wir müssen also davon ausgehen, dass es sich nicht um eine private Veranstaltung handelt." - Dagegen Einspruch zu erheben, war bislang immer sinnlos.
Schönstes und konkretes Beispiel, schon viele Jahre her: in einer ehemaligen Kaserne betrieben die heutigen 'chicks on speed' eine kleine Kellerkneipe mit Bier, warmen Mahlzeiten und Muzak, das ganze lief unter dem Namen 'Maria Bar' bzw. später als 'Seppi Bar', bis Beamte razziaähnlich die Bude stürmten und bei einer Verhandlung all jene Aspekte zur Sprache kamen, die ich oben erwähnte: es gab weder Notausgänge noch mehrere WCs, Koch und Barangestellte hatten kein Gesundheitszeugnis, es fehlte die Schanklizenz sowie eine Genehmigung für die Aufhebung der Sperrstunde und in den Gängen stand soviel Schotter rum, dass sich die Brandschutzkomission sicherlich noch heute mit Ekel an die 'Razzia' erinnert. Eher glücklichen Umständen war es zu verdanken, dass die 3 Chicks damals lediglich eine Pauschalstrafe in Form einer Ordnungswidrigkeit von 500dm oder 800dm zu begleichen hatten, was als definitiv sehr gering betrachtet werden darf.
Im übrigen: es reicht, wenn Zivilbeamte bei einer 'Privatparty' eine Kasse am Eingangsbereich oder hinter der Bar sehen, das ist Anlass genug, einzuschreiten bzw. anzumerken, dass es sich wohl nicht um eine Privatveranstaltung handeln würde. Entsprechend also wurde bei unseren - ähm - semilegalen Events sehr genau darauf geachtet, was im sichtbaren Bereich steht bzw. wie kassiert wurde - falls überhaupt *G* - waren ja alles Privatveranstaltungen.
Geschrieben von: rave-dave (Usernummer # 2121) an
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Zum Thema Gema sei gesagt, wenn ihr in eine bereits bestehende Location geht, ist diese Gebühr Sache des Hallenbetreibers.
Bei Privatfesten darf auf keinen Fall eine Getränkepreisliste ausliegen.
Hier gilt es möglichst darauf zu achten, das nur Leute mit Einladung reinkommen.
Der Eintritt kann als Unkostenbeitrag gewertet werden.
Geschrieben von: djbigbass (Usernummer # 6252) an
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quote:
Ursprünglich geschrieben von bennof:
des ja richtig krass, wenn man es nich als privat-party anmeldet, falls man das muss? Wo macht man denn dann sowas?!
wenn man die faktoren beachtet die chris erwähnt/erwähnt hatte natürlich nirgens...
quote:
Ursprünglich geschrieben von bennof:
also wäre es ja dann quasi unerlaubt, für diese party flyer zu verteilen, oder könnte man das dann umgehen, wenn man auf den flyer schreibt, "einlass nur mit flyer"??? Kennt sich da einer aus? chris???
wie gesagt,unter beachtung von chris mitteilung kannst du das sicher machen aber dann ohne ausschank oder eintritt + die beachtung der konzession/sperrzeiten und lautstärke & wo du eben deine privat-party veranstalten willst.
auch einmalige parties müssen angemeldet sein.du kannst zum beispiel eine sms rundsendung machen und alle mögliche leute einladen die dir einfallen und jeder soll wenn es geht noch drei weitere leute mitbringen,das macht keinen unterschied.
die kosten fallen zum schluß auf dich.
auch bei privat parties zuhause z.b. sollte beachtet werden dass wenn sich deine nachbarn ab 22uhr gestört fühlen du das vorher abkären solltest(d.h. lautstärke im allgemeinen).nehmen wir an du mietest einen club für deine geburtstagsfeier und es ist eine privatparty,da müsstest du normalerweise gar nix beachten weil der club dann alles regelt und die meisten faktoren einwandtfrei vorgegeben sind.
ab einer bestimmten lautstärke wird es in gewissen stadtteile auch schwierig dementsprechen laute parties zu feiern und vorallem so früh ín den morgen rein.
quote:
Ursprünglich geschrieben von bennof:
weil wir für unsere party nur noch ne location suchen. kann mir noch einer was zu kostenbeitrag statt eintritt sagen??? chris, du hast mir gerade ein bisschen meine illusion kaputt gemacht, aber gleichzeitig hast du mich auch vor eventuellen risiken gewahrnt...thx
kostenbeitrag statt eintritt...vielleicht heisst das für einen club oder eine location bezahlen also die miete für den abend und dann aber die veranstaltung ohne eintritt.
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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also momentan versuchen wir halt nen keller von ner uni klarzumachen...die müssten ja eigentlich wissen, was bei veranstaltungen zu beachten ist...bei so vielen unterschiedlichen beiträgen, weiß ich schon garnet mehr wat ich machen soll...ich machs einfach
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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ach und danke djbigbass
Geschrieben von: djbigbass (Usernummer # 6252) an
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sprech am besten die leute von der uni an,wenn du nicht bescheid weisst halten die bestimmt auch immer einen rat frei.aber ob keller in der uni oder altes fabrikgebäude,wie chris schon erwähnte kann dir dort das selbe wie den chicks passieren.
einzelveranstaltungen müssen jeweils immer seperat abgeklärt werden und würd ich dir für den anfang auch vorschlagen.falls du ein gewerbe anmelden willst benötigst du mit sicherheit auch die zustimmung der uni.
Geschrieben von: 4eloveki (Usernummer # 3070) an
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bz. Chris-message
-> Welcome to Germany
Geschrieben von: chris (Usernummer # 6) an
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quote:
Ursprünglich geschrieben von 4eloveki:
bz. Chris-message
-> Welcome to Germany 
Neinein, wir haben's hier noch rel. gut anbetracht der hier vor Jahren schon diskutierten Gesetzeslage in UK :-/
Geschrieben von: gerald (Usernummer # 1437) an
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quote:
Ursprünglich geschrieben von rave-dave:
Hier gilt es möglichst darauf zu achten, das nur Leute mit Einladung reinkommen.
Der Eintritt kann als Unkostenbeitrag gewertet werden.
würde ich nicht so pauschal sagen!
wie oben erwähnt wollen uns die "grünen freunde" auf die pelle rücken!
PRIVATPARTY MIT UKB.!
laut polizei brauchen wir auch bei einer privatparty bei der ein ukb verlangt wird, eine ausschankgenehmigung!
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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genau, da kann ich chris nur recht geben....deutschland ist nun mal nen scheiss bürokratie staat...danke gerald für die aufmunterung aber es ist auch so schon schwer genug
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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hab was verwchselt...dachte du redest von UK...bin noch nich ganz nüchtern...eigentlich noch voll breit von gestern...tschööö
Geschrieben von: bennof (Usernummer # 4502) an
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der chris wars, der von UK gesprochen hat...also geht mein senf an den chris...